FU Ober­fran­ken: „Bes­se­rer Ver­trau­ens­schutz für Geschie­de­ne nach lan­ger Ehedauer“

Die Bezirks­vor­sit­zen­de der Frau­en­uni­on Ober­fran­ken Gud­run Bren­del-Fischer und ihre Stell­ver­tre­te­rin Sil­ke Lau­nert begrü­ßen die jüngst ver­ab­schie­de­te und seit 1. März 2013 gel­ten­de Unter­halts­re­form. „Damit wur­de einer von der Frau­en­uni­on seit meh­re­ren Jah­ren auf­ge­stell­ten For­de­rung ent­spro­chen. Es wer­den Här­ten des seit 2008 gel­ten­den Unter­halts­rechts teil­wei­se aus­ge­gli­chen“ freut sich die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Brendel-Fischer.

Seit 2008 war im Grund­satz jeder Ehe­part­ner nach der Ehe für sich wirt­schaft­lich allein ver­ant­wort­lich. Dies traf gera­de lang ver­hei­ra­te­te Frau­en hart, die noch unter ande­ren Bedin­gun­gen und Wert­vor­stel­lun­gen sich dafür ent­schie­den hat­ten im Inter­es­se der Fami­lie beruf­lich zurück­zu­ste­hen und die Kar­rie­re des Man­nes zu unter­stüt­zen. Nicht sel­ten wur­den die­se von der Recht­spre­chung zur Exi­stenz­si­che­rung auf staat­li­che Hil­fen ver­wie­sen. Mit der Neu­re­ge­lung des § 1578 b BGB soll gewähr­lei­stet wer­den, dass bei einer lan­gen Ehe die Begren­zung bzw. Befri­stung des nach­ehe­li­chen Unter­halts­an­spruchs nicht so ein­fach mög­lich ist.

Die Rich­te­rin Sil­ke Lau­nert, die für den Lan­des­ver­band der Frau­en­uni­on die Pro­jekt­grup­pe Fami­lie und Unter­halts­recht lei­tet, bedau­ert jedoch, dass der Gesetz­ge­ber die Gele­gen­heit nicht genutzt hat, um im Zusam­men­hang mit dem Betreu­ungs­un­ter­halt auch für allein­er­zie­hen­de geschie­de­ne Eltern­tei­le für mehr Klar­heit und gerech­te Lasten­ver­tei­lung zwi­schen den Eltern zu sor­gen. „Sofern die Recht­spre­chung nach wie vor viel­fach davon aus­geht, dass einer allein­er­zie­hen­de Mut­ter ab dem drit­ten Lebens­jahr des Kin­des eine Voll­zeit­er­werbs­tä­tig­keit zumut­bar ist, wenn ein ganz­tä­gi­ger Kin­der­gar­ten­platz zur Ver­fü­gung steht, wer­den die umfang­rei­chen Betreu­ungs­lei­stun­gen für Kin­der ver­kannt. Ein Kind braucht viel Zuwen­dung, Zeit, Lie­be und indi­vi­du­el­le För­de­rung“, erläu­tert Sil­ke Lau­nert. Sie kri­ti­siert den vom Bun­des­ge­richts­hof ver­tre­te­nen weit­ge­hen­den Vor­rang der Fremd­be­treu­ung der Kin­der nach der Schei­dung und hofft auf eine Kor­rek­tur durch das Bundesverfassungsgericht.