Stadt Bay­reuth sucht Jugendschöffen

Inter­es­sen­ten wer­den gebe­ten, sich bis zum 15. März beim Stadt­ju­gend­amt zu melden

Das Stadt­ju­gend­amt Bay­reuth sucht geeig­ne­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereit sind, die ehren­amt­li­che Tätig­keit als Haupt- und Hilfs­schöf­fen für die Jugend­kam­mern und das Jugend­schöf­fen­ge­richt beim Land­ge­richt bezie­hungs­wei­se Amts­ge­richt für die Jah­re 2014 bis 2018 zu übernehmen.

Für die Über­nah­me der Jugend­schöf­fen­tä­tig­keit sind fol­gen­de Kri­te­ri­en zu erfül­len: Inter­es­sen­ten müs­sen die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen, im Alter zwi­schen 25 und 69 Jah­ren sein und ihren Haupt­wohn­sitz in der Stadt Bay­reuth haben. Außer­dem müs­sen sie kör­per­lich in der Ver­fas­sung sein, auch län­ge­ren Sit­zun­gen ohne Beein­träch­ti­gung fol­gen zu kön­nen. Sie soll­ten zudem über erzie­he­ri­sche Befä­hi­gung bezie­hungs­wei­se Erfah­rung verfügen.

Die Über­nah­me die­ses ver­ant­wor­tungs­vol­len Ehren­am­tes ver­langt ein hohes Maß an Über­par­tei­lich­keit, Selb­stän­dig­keit und Urteils­rei­fe, aber auch gei­sti­ge Beweg­lich­keit. Da es sich um ein Ehren­amt han­delt, wer­den für die Schöf­fen­tä­tig­keit ledig­lich Ver­dienst­aus­fall und eine Auf­wands­ent­schä­di­gung gewährt. Eine Ver­gü­tung erfolgt nicht.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereit sind, sich hier­für zur Ver­fü­gung zu stel­len, wer­den gebe­ten, dies bis spä­te­stens Diens­tag, 15. März, dem Stadt­ju­gend­amt, Rat­haus II, Dr. Franz-Stra­ße 6, schrift­lich mit den dafür vor­ge­se­hen Form­blät­tern mit­zu­tei­len. Sie lie­gen bei den Bür­ger­dien­sten in den bei­den Rat­häu­sern aus und kön­nen im Inter­net unter www​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den. Die voll­stän­di­ge Anga­be der gefor­der­ten Daten ist dabei unerlässlich.