Land­kreis Bam­berg sucht Jugendschöffen

Der Land­kreis Bam­berg sucht Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bereit sind, das Amt des Jugend­schöf­fen zu über­neh­men. Inter­es­sen­ten kön­nen sich bis 22. Febru­ar bei ihren Wohn­sitz­ge­mein­den mel­den und in die Vor­schlags­li­sten ein­tra­gen las­sen. Der Jugend­hil­fe­aus­schuss des Land­krei­ses Bam­berg wird dann in sei­ner Sit­zung am 20. März die Vor­schlä­ge behandeln.

Zum Schöf­fen bestellt wer­den kön­nen alle Deut­schen im Alter von 25 bis 70 Jah­ren. Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass der Bewer­ber im Land­kreis Bam­berg wohnt. Nicht beru­fen wer­den kön­nen: Rich­ter und Beam­te der Staats­an­walt­schaft, Nota­re und Rechts­an­wäl­te, gericht­li­che Voll­streckungs­be­am­te, Poli­zei­voll­zugs­be­am­te, Bedien­ste­te des Straf­voll­zugs sowie haupt­amt­li­che Bewäh­rungs- und Gerichts­hel­fer; Reli­gi­ons­die­ner und Mit­glie­der sol­cher reli­giö­sen Ver­ei­ni­gun­gen, die sat­zungs­ge­mäß zum gemein­sa­men Leben ver­pflich­tet sind. Schöf­fen soll­ten „erzie­he­risch befä­higt und in der Jugend­er­zie­hung erfah­ren sein“. Beson­ders geeig­net sind daher Eltern und Ausbilder.