Fal­sche Ver­däch­ti­gung – Poli­zei­be­am­te zu Unrecht beschuldigt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Wel­cher Respekt­lo­sig­keit und Drei­stig­keit Poli­zei­be­am­te im täg­li­chen Dienst aus­ge­setzt sind, zeigt ein Vor­fall der Forch­hei­mer Poli­zei vom Sep­tem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res. Ein ver­meint­lich Geschä­dig­ter, der Poli­zi­sten wider bes­se­res Wis­sens vehe­ment der Kör­per­ver­let­zung beschul­dig­te, wur­de jetzt nach neu­tra­ler Prü­fung der Ange­le­gen­heit durch die Bam­ber­ger Staats­an­walt­schaft selbst zum Beschuldigten.

Anfang Sep­tem­ber 2012 stopp­te eine Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim den 29-jäh­ri­gen Sohn des spä­te­ren Anzei­ge­er­stat­ters auf dem Park­platz eines Ein­kaufs­zen­trums in der Wil­li-Brandt-Allee. Die drei Beam­ten waren auf den Forch­hei­mer bereits in der Ade­nau­er­al­lee auf­merk­sam gewor­den, nach­dem er hier mit sei­nem Klein­kraft­rad mit etwa 80 Stun­den­ki­lo­me­tern deut­lich zu schnell unter­wegs war. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le erhär­te­te sich schließ­lich der Ver­dacht, dass das mit einem Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ver­se­he­ne Klein­kraft­rad offen­sicht­lich tech­nisch mani­pu­liert war. Der 29-jäh­ri­ge Fah­rer hat­te zudem nicht die hier­für erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis. Nach Rück­spra­che mit dem zustän­di­gen Staats­an­walt in Bam­berg, stell­ten die Poli­zi­sten des­halb das Zwei­rad als Beweis­mit­tel für die wei­te­ren straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen sicher.

Poli­zei­kon­trol­le mas­siv behindert

Bevor die Ord­nungs­hü­ter das Fahr­zeug abtrans­por­tie­ren konn­ten, traf der 62-jäh­ri­ge Vater des Moped­fah­rers vor Ort ein. Sein Sohn hat­te ihn tele­fo­nisch ver­stän­digt. Völ­lig unge­hal­ten misch­te sich der auf Krücken ange­wie­se­ne Mann in die lau­fen­den Ver­hand­lun­gen der Poli­zi­sten mit sei­nem Sohn ein und ver­hin­der­te in aggres­si­ver Art und Wei­se die Durch­füh­rung der wei­te­ren poli­zei­li­chen Maß­nah­men. Selbst einen Platz­ver­weis kam der Mann nicht nach, so dass den Beam­ten und einer zusätz­lich hin­zu geru­fe­nen Strei­fen­be­sat­zung nichts Wei­te­res übrig blieb, als den unein­sich­ti­gen Stö­rer schließ­lich in Gewahr­sam zu neh­men, um die Anzei­gen­auf­nah­me unge­hin­dert fort­füh­ren zu kön­nen. Noch bevor die Poli­zi­sten den geh­be­hin­der­ten Mann, der an sei­nem Auto lehn­te und dabei zwei Krücken vor sich abge­stellt hat­te, ergrei­fen konn­ten, ließ er sich völ­lig unver­mit­telt demon­stra­tiv zu Boden sacken. Sei­ne ver­meint­li­che Rol­le als am Boden lie­gen­des Opfer der Poli­zei­be­am­ten, ver­such­te er nun dadurch zum Aus­druck zu brin­gen, dass er laut­stark um Hil­fe rief und die anwe­sen­den Beam­ten beschimpf­te und belei­dig­te. Sämt­li­che ange­bo­te­nen Gesten der Ord­nungs­hü­ter, ihn wie­der auf die Bei­ne zu hel­fen, lehn­te der 62-Jäh­ri­ge jedoch ent­schie­den ab. Erst hin­zu geru­fe­nen Sani­tä­tern gelang es, den am Boden Lie­gen­den zum Auf­ste­hen zu bewe­gen, bevor er ohne Ver­wen­dung sei­ner Geh­hil­fen nun pro­blem­los selb­stän­dig zum Kran­ken­wa­gen gehen konnte.

Mit dem schwer­wie­gen­den Vor­wurf der Kör­per­ver­let­zung im Amt gegen die fünf ein­ge­setz­ten Forch­hei­mer Poli­zi­sten, erstat­te­te der 62-Jäh­ri­ge kur­ze Zeit spä­ter bei der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Straf­an­zei­ge. Sei­ne Behaup­tun­gen, dass ihn die Beam­ten die Krücken weg­ge­schla­gen hät­ten, wor­auf­hin er zu Boden gestürzt sei und sich ver­letzt hät­te, trug der geh­be­hin­der­te Forch­hei­mer zudem bei der Pres­se vor und mim­te das Opfer angeb­li­cher Poli­zei­ge­walt. Es folg­ten ent­spre­chen­de Presseveröffentlichungen.

Ent­schei­den­de Zeugenaussage

Die Staats­an­walt­schaft setz­te schließ­lich alles dar­an, um die der­art gra­vie­ren­den Vor­wür­fe schnell auf­zu­klä­ren und beauf­trag­te als neu­tra­le Dienst­stel­le die Kri­po Coburg mit den wei­te­ren Ermitt­lun­gen. Letzt­end­lich der Aus­sa­ge einer völ­lig unbe­tei­lig­ten Zeu­gin am Park­platz des Ein­kaufs­mark­tes, die auf die Schreie und das Ver­hal­ten des am Boden lie­gen­den Man­nes auf­merk­sam wur­de, und deren glaub­haf­ten Anga­ben, die sich mit denen der Poli­zi­sten deck­ten, war es zu ver­dan­ken, dass die Wahr­heit ans Licht kam und die mas­si­ven Vor­wür­fe des ver­meint­li­chen Opfers voll­ends ent­kräf­tet wer­den konn­ten. Noch zum Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res stell­te die Staats­an­walt­schaft Bam­berg des­halb die Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen alle fünf Forch­hei­mer Poli­zei­be­am­ten wegen erwie­se­ner Unschuld ein.

Als der Sach­be­ar­bei­ter der Cobur­ger Kri­mi­nal­po­li­zei den Anzei­ge­er­stat­ter schließ­lich mit dem ermit­tel­ten wah­ren Sach­ver­halt kon­fron­tier­te, äußer­te die­ser, dass er nun­mehr selbst kein Ver­fol­gungs­in­ter­es­se mehr gegen die von ihm beschul­dig­ten Poli­zei­be­am­ten habe, wenn das gegen ihn wegen fal­scher Ver­däch­ti­gung ein­ge­lei­te­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren eben­falls ein­ge­stellt wer­de. Auf die­sen drei­sten Vor­schlag ließ sich die zustän­di­ge Bam­ber­ger Staats­an­walt­schaft selbst­ver­ständ­lich nicht ein.

Durch die halt­lo­sen Vor­wür­fe des 62-Jäh­ri­gen, hat­te die­ser neben der zwei­fels­frei­en Unschuld der Poli­zi­sten auch das all­ge­mei­ne Anse­hen der Poli­zei geschä­digt. Das ver­meint­li­che Opfer der Poli­zei­ge­walt muss sich somit dem­nächst wegen fal­scher Ver­däch­ti­gung vor Gericht verantworten.