Rauchmelder–Pflicht in Woh­nun­gen und Wohn­häu­sern seit dem 01.01.2013

Das Land­rats­amt Forch­heim informiert

Mit Ein­füh­rung der über­ar­bei­te­ten Baye­ri­schen Bau­ord­nung (Bay­BO) zum 01.01.2013 sind nun auch in Bay­ern Rauch­warn­mel­der in Woh­nun­gen ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben. Schlaf­räu­me, Kin­der­zim­mer sowie Flu­re, die zu Auf­ent­halts­räu­men füh­ren, müs­sen künf­tig mit Rauch­warn­mel­dern aus­ge­stat­tet wer­den. Gemeint sind nicht nur Woh­nun­gen in Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, son­dern schlicht alle Woh­nun­gen und Wohn­ge­bäu­de. Neben Mehrfamilien‑, Einfamilien‑, Rei­hen oder Dop­pel­häu­sern wer­den damit auch Woh­nun­gen in Geschäfts­häu­sern oder ande­ren über­wie­gend gewerb­lich genutz­ten Immo­bi­li­en von der neu­en Rege­lung erfasst.

Für bestehen­de Woh­nun­gen wur­de durch den Gesetz­ge­ber eine Frist von 5 Jah­ren zur Nach­rü­stung in der Bau­ord­nung ver­an­kert. Spä­te­stens bis zum 31.12.2017 müs­sen folg­lich auch im Bestand Rauch­warn­mel­der instal­liert werden.

Rauch­mel­der ret­ten Leben – der lau­te Alarm des Rauch­mel­ders warnt Sie auch im Schlaf recht­zei­tig vor der Brand­ge­fahr und ver­schafft Ihnen den nöti­gen Vor­sprung, um sich und Ihre Fami­lie in Sicher­heit brin­gen zu können.
Das Land­rats­amt Forch­heim emp­fiehlt daher, auch in bestehen­den Woh­nun­gen mit der Instal­la­ti­on von Rauch­mel­dern nicht bis zum 31.12.2017 zu war­ten, son­dern ent­spre­chen­de Gerä­te mög­lichst bald nachzurüsten.

Für das Zim­mer Ihres neu­ge­bo­re­nen Babys erhal­ten Sie vom Land­rats­amt Forch­heim einen Rauch­mel­der, damit Sie und Ihr Baby nachts ruhig schla­fen kön­nen. Die­se wer­den unter Vor­la­ge der Geburts­ur­kun­de bei der Abfall­wirt­schaft des Land­krei­ses Forch­heim, Lösch­wöhrd­str. 5, in 91301 Forch­heim aus­ge­ge­ben. Nähe­res auch unter der Tel: 09191 / 86–6210.