Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: Rechts­än­de­rung bei Führerschein

Am Sams­tag, 19.01.2013, tritt die ach­te Ver­ord­nung zur Ände­rung der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung in Kraft. Hier­durch wird u.U. der Umfang einer Fahr­erlaub­nis ein­ge­schränkt. Inha­ber einer bestehen­den Fahr­erlaub­nis haben durch die Rechts­än­de­rung kei­ne Nachteile.

Per­so­nen, die die Füh­rer­schein­prü­fung für die Klas­sen A, B, BE und D1 aller­dings bereits abge­legt haben, aber den Füh­rer­schein noch nicht abge­holt haben, müs­sen ihn bis spä­te­stens Frei­tag, 18.01.2013, abho­len, um noch den Umfang der Fahr­erlaub­nis nach dem alten Recht zu erhal­ten. Danach ist eine Aus­hän­di­gung nach altem Recht nicht mehr mög­lich. Es muss dann das neue Recht mit den damit ver­bun­de­nen Ände­run­gen ange­wen­det werden.

Aus die­sem Grund ist die Füh­rer­schein­stel­le des Land­rats­am­tes Forch­heim am Frei­tag, 18.01.2013, durch­ge­hend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöff­net. Zugang über den Haupt­ein­gang des Landratsamtes.