Land­rats­amt Forch­heim: „Augen auf beim Pferdekauf“

Bei Kon­trol­len von Pfer­de­hal­tun­gen wer­den immer wie­der Ein­hu­fer (Pfer­de, Ponys oder Esel) ohne den vor­ge­schrie­be­nen Equi­den­pass vor­ge­fun­den. Häu­fig wur­den die­se Tie­re von flie­gen­den Händ­lern ver­schie­de­ner Natio­na­li­tä­ten ab LKW über­nom­men. Den Käu­fern wird dabei erzählt, es hand­le sich um Schlacht­tie­re, die sie vor dem Metz­ger ret­ten kön­nen. Häu­fig befin­den sich die­se Tie­re in einem schlech­ten Pflege‑, Ernäh­rungs- und Gesundheitszustand.

Dazu stellt das Land­rats­amt Forch­heim fest:

1. Ein­hu­fer (Pfer­de, Ponys, Esel) ohne einen Pfer­de­pass dür­fen nicht geschlach­tet werden.

2. Zur Schlach­tung dür­fen nur gesun­de Tie­re gebracht wer­den. Sind Tie­re stark abge­ma­gert oder krank, wird der zustän­di­ge amt­li­che Tier­arzt die Schlach­tung unter­sa­gen. Inso­weit trifft die Aus­sa­ge der Ver­käu­fer, dass die­se Tie­re durch den Kauf vor dem Metz­ger geret­tet wer­den kön­nen, nicht zu.

3. Der Kauf von Ein­hu­fern ohne Pfer­de­pass und – soweit sie ab dem 01.07.2009 gebo­ren wur­den – ohne Trans­pon­der ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kann mit einem Buß­geld geahn­det werden.

4. Bei Tie­ren ohne Pass ist die Her­kunft unklar. Es besteht die Gefahr der Seu­chen­ver­schlep­pung. Das kann vete­ri­när­be­hörd­li­che Maß­nah­men, ins­be­son­de­re eine vor­über­ge­hen­de Bestands­sper­re und die kosten­pflich­ti­ge Anord­nung von Blut­un­ter­su­chun­gen nach sich ziehen.

5. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­de wie­der­holt die Anstecken­de Blut­ar­mut der Ein­hu­fer nach Deutsch­land, auch nach Ober­fran­ken, ein­ge­schleppt. Die Seu­che ist bei uns nicht hei­misch. Die Fest­stel­lung der Seu­che ist ein Todes­ur­teil für die betrof­fe­nen Pfer­de und führt zu umfang­rei­chen Nach­un­ter­su­chun­gen und Bestandssperren.

6. Tie­re, die aus dem Aus­land nach Deutsch­land ver­bracht wur­den, müs­sen von einem amts­tier­ärzt­li­chen Zeug­nis beglei­tet sein.

Wie kann ich mich vor schwar­zen Scha­fen schützen?

1. Kau­fen Sie nur Pfer­de, Ponys oder Esel mit Pass und – soweit sie ab dem 01.07.2009 gebo­ren wur­den – mit Transponder.

2. Las­sen Sie den Trans­pon­der aus­le­sen, bevor Sie das Tier über­neh­men und ver­glei­chen Sie die Num­mer im Pass. Ihr Tier­arzt hat ein Lesegerät.

3. Kau­fen Sie kei­ne Pfer­de, die schon offen­sicht­lich krank sind.

4. Kau­fen Sie nur von Per­so­nen, die Sie nament­lich ken­nen. Nur so kön­nen Sie bei Män­geln reklamieren.

5. Bestehen Sie auf einem schrift­li­chen Kauf­ver­trag. Ein seriö­ser Ver­käu­fer wird das nicht ablehnen.

6. Ver­mei­den Sie noch so gut gemein­te Spontankäufe.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Pfer­de­kenn­zeich­nung gibt es in einem Merk­blatt des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt und Gesund­heit unter

http://​www​.stmug​.bay​ern​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​t​i​e​r​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​k​r​a​n​k​h​e​i​t​e​n​/​d​o​c​/​k​e​n​n​z​e​i​c​h​n​u​n​g​_​e​q​u​i​d​e​n​_​2​0​1​2​.​pdf