Amts­ge­richt Bay­reuth: Wahl der Jugend­schöf­fen für die Jah­re 2014 – 2018

Zur Wahl der Schöf­fen für die Jugend­kam­mer und das Jugend­schöf­fen­ge­richt für die Wahl­pe­ri­ode 2014 – 2018 sucht das Amts­ge­richt Bay­reuth min­de­stens 74 geeig­ne­te Per­so­nen (Män­ner und Frau­en je zur Hälf­te) aus dem Land­kreis Bay­reuth. Die Vor­auswahl trifft der Jugend­hil­fe­aus­schuss des Land­krei­ses Bayreuth.

Die Vor­zu­schla­gen­den sol­len erzie­he­risch befä­higt und in der Jugend­er­zie­hung erfah­ren sein.

Per­so­nen, die an der Aus­übung die­ses Amtes inter­es­siert sind (jeder Haupt­ju­gend­schöf­fe wird in der Regel im Jahr zu nicht mehr als 12 ordent­li­chen Sit­zungs­ta­gen her­an­ge­zo­gen), kön­nen sich bis spä­te­stens 15.03.2013 auch direkt beim Land­rats­amt Bay­reuth Zim­mer Nr. F 146 (Tel. 0921/728–169), bewerben.