Leser­brief zur Pres­se­mel­dung: „Lidl hat jetzt Pla­nungs­si­cher­heit, Natur­schutz­ver­bän­de ver­zich­ten auf Rechtsmittel“

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Wenn es so von Claus Schwarz­mann gesagt wur­de, was in der Pres­se zu lesen stand: “Gemein­de ver­ein­bart mit Bund Natur­schutz (BN) und Lan­des­bund für Vogel­schutz (LBV) den Ver­zicht auf Rechts­mit­tel.“ Nein! Falsch­mel­dung! Dem müs­sen die Natur­schutz­ver­bän­de knall­hart widersprechen.

Rich­tig ist, dass es einen Ent­wurf gibt über eine rechts­ver­bind­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Markt Eggols­heim und den baye­ri­schen Lan­des­ver­bän­den BN und LBV. Die­ser Ent­wurf wird zur Zeit von den Juri­sten bei­der Ver­bän­den über­prüft. Pro­blem ist unter ande­rem die For­de­rung der Gemein­de im Absatz 4: „Die Lan­des­ver­bän­de ver­zich­ten gegen­über dem Markt Eggols­heim und dem Frei­staat Bay­ern auf die Ein­le­gung von Rechts­mit­teln oder Rechts­be­hel­fen gegen jed­we­de gemeind­li­che Pla­nun­gen und behörd­li­che und gericht­li­che Ent­schei­dun­gen, die sich auf den geplan­ten Neubau….beziehen…….Die Lan­des­ver­bän­de ver­zich­ten auch auf Ein­ga­ben an Behör­den oder Volks­ver­tre­tun­gen, die sich gegen das Vor­ha­ben wen­den. Die Lan­des­ver­bän­de unter­las­sen alles, was die Ver­wirk­li­chung des Vor­ha­bens beein­träch­tigt oder erschwert….“ Mein lie­ber Schol­li, dicker Tobak, heißt es da im Volks­mund. Ein Frei­brief für unsau­be­res, geset­zes­wid­ri­ges Arbeiten?

Wovor hat der Bür­ger­mei­ster denn Angst? Wenn Claus Schwarz­mann, wie er schrift­lich dar­legt …..“sich ver­pflich­tet, im Hin­blick auf die ange­streb­te Schutz­ge­biets­er­wei­te­rung und auf son­sti­ge erfor­der­li­che, etwa was­ser­recht­li­che Ver­fah­ren, über die Bau­leit­pla­nung hin­aus alles zu tun, was für die Umset­zung des Kon­zep­tes erfor­der­lich ist“ … und die not­wen­di­gen Anträ­ge stellt, die erfor­der­li­chen Ver­fah­ren durch­führt und für ein „sau­be­res“ Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren nach den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Vor­ga­ben sorgt, war­um strebt er dann eine rechts­ver­bind­li­che Ver­ein­ba­rung mit den Natur­schutz­ver­bän­den BN und LBV an? Mei­ne Mei­nung: Ein Schelm wer dabei Schlech­tes denkt.

Die momen­ta­ne Debat­te hat zur Grund­la­ge nur eine Plan­skiz­ze, wel­che dem­nach nicht als ver­bind­li­cher Plan ange­se­hen wer­den kann. Was ist, wenn sich der ein­zu­rei­chen­de Plan vom vor­lie­gen­den Ent­wurf deut­lich unter­schei­det? Wel­che Aus­wir­kun­gen hat eine Tag und Nacht dröh­nen­de Ver­sor­gungs­ein­rich­tung in unmit­tel­ba­rer Nähe des Natur­schutz­ge­bie­tes? Kommt ein 24 Stun­den dau­ern­der Schwer­last-Ver­kehr? Es sind halt noch Fra­gen zu klären.

Die For­de­rung des Bür­ger­mei­sters an die Natur­schutz­ver­bän­de ist: Sie sol­len die Kat­ze im Sack kau­fen und blind ihre Zustim­mung signa­li­sie­ren, und zwar ganz schnell und ohne ver­bind­li­che Pla­nung. Haben die Ver­bän­de, wel­che zur Zeit offen­bar die ein­zi­ge wirk­li­che Kon­troll­in­stanz des Ver­fah­rens sind, erst ein­mal “ja” gesagt und wird von der jet­zi­gen Pla­nung bei der Ein­ga­be abge­wi­chen, was dann? Und wenn der Bau erst ein­mal ein paar Jah­re steht, wird kaum jemand ernst­haft ver­hin­dern kön­nen, dass wei­te­re Flä­chen des NSG ver­braucht wer­den für eine “drin­gend nöti­ge” Erwei­te­rung. Und was ist, wenn die Gemein­de den auf­ge­ge­be­nen Bade­see gegen die Inter­es­sen der Natur­schutz­ver­bän­de für eine ande­re Nut­zung, zum Bei­spiel: als Para­dies Ang­ler­see zweck­ent­frem­det und verpachtet?

Wir brau­chen Pla­nungs­si­cher­heit und ein ver­bind­li­ches und unver­än­der­lich­ba­res ver­läss­li­ches Kon­zept für die Bau­ein­ga­be. Ein sau­be­res Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren. Dann kommt das Anhö­rungs­ver­fah­ren. Das wer­den die Natur­schutz­ver­bän­de dann nor­mal fach­lich und sach­lich beglei­ten. Aber auf jed­we­de Ein­sprü­che von vorn­her­ein zu ver­zich­ten, das geht beim besten Wil­len nicht.

Übri­gens mel­den die Busch­trom­meln, dass es inzwi­schen einen Deal zwi­schen dem Bür­ger­mei­ster und dem Land­rats­amt (H.Göller) gege­ben haben soll und ohne dass die gefor­der­te Erklä­rung der Natur­schutz­ver­bän­de unter­schrie­ben vor­liegt mit einem nota­ri­el­len Kauf­ver­trag zwi­schen Gemein­de und Lidl der Kauf von 120.000 qm Bedarfs­flä­che in der Büg per Notar­ver­trag erfolgt ist. Wozu dann noch die rechts­ver­bind­li­che Erklä­rung der Natur­schutz­ver­bän­de, dass sie auf jed­we­den Ein­spruch ver­zich­ten sollen?

Hein­rich Kattenbeck
Kreis­vor­sit­zen­der Bund Naturschutz