Land­kreis Forch­heim: Höhe­re Zuschüs­se für eine ener­ge­ti­sche Vor-Ort-Bera­tung ab Juli 2012

In pri­va­ten Haus­hal­ten ent­fällt ein gro­ßer Teil des Ener­gie­ver­brauchs auf die Hei­zung. Da sich in die­sem Bereich rela­tiv viel Ener­gie ein­spa­ren lässt, wenn Gebäu­de bes­ser wär­me­ge­dämmt und mit effi­zi­en­ten Heiz­sy­ste­men aus­ge­stat­tet sind, för­dert das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie sog. „Vor-Ort-Bera­tun­gen“. Dabei kön­nen sich Besit­zer von Wohn­ge­bäu­den durch Exper­ten indi­vi­du­ell bera­ten las­sen, wel­che ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men für ihr Gebäu­de sinn­voll und wirt­schaft­lich sind.

Die­ses seit eini­gen Jah­ren bestehen­de und durch­wegs gut ange­nom­me­ne Pro­gramm wird durch die seit 01. Juli 2012 gel­ten­de neue Richt­li­nie des Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums noch­mals verbessert.

Die För­de­rung beschränkt sich auf Gebäu­de, für die vor dem 31.12.1994 der Bau­an­trag gestellt bzw. die Bau­an­zei­ge erstat­tet wur­de. Eine Vor-Ort-Bera­tung wird jetzt mit bis zu 400 Euro (vor­her 300 Euro) für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser bzw. bis zu 500 Euro (vor­her 360 Euro) für Wohn­häu­ser mit min­de­stens drei Wohn­ein­hei­ten geför­dert. Wird gleich­zei­tig eine zusätz­li­che Strom­be­ra­tung durch­ge­führt, erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Dar­über hin­aus kön­nen ther­mo­gra­phi­sche Unter­su­chun­gen als Teil der Vor-Ort-Bera­tung mit jeweils bis zu 100 Euro zusätz­lich geför­dert wer­den; sepa­ra­te Ther­mo­gra­phie­gut­ach­ten oder Strom­spar­be­ra­tun­gen wer­den nicht unterstützt.

Die För­de­rung wird in Form eines Zuschus­ses von höch­stens 50 % der gesam­ten Bera­tungs­ko­sten (brut­to) gewährt; sie wird an den Ener­gie­be­ra­ter, der auch die Antrag­stel­lung über­nimmt und für die Abwick­lung ver­ant­wort­lich ist, aus­ge­zahlt; dem Pri­vat­mann wird der Rech­nungs­be­trag um den ent­spre­chen­den Zuschuss­be­trag gekürzt.

Der Bera­tungs­be­richt zeigt dann auf, wie das Wohn­ge­bäu­de in einem Zug oder schritt­wei­se ener­ge­tisch saniert wer­den kann. Dabei müs­sen die ein­zel­nen Sanie­rungs­schrit­te nach dem Pro­gramm „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren“ der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) för­der­fä­hig sein

Alle Ein­zel­hei­ten zur Richt­li­nie fin­den Sie unter www​.bafa​.de, „Ener­gie“, ->„Ener­gie­spar­be­ra­tung“.

Qua­li­fi­zier­te und unab­hän­gi­ge Bera­ter für Vor-Ort-Bera­tun­gen, die För­der­an­trä­ge beim BAFA stel­len kön­nen, sind u. a. in der Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten­li­ste für die För­der­pro­gram­me des Bun­des im Bereich Wohn­ge­bäu­de unter www​.ener​gie​-effi​zi​enz​-exper​ten​.de, „Exper­ten­su­che“ zu finden.