AOK Bamberg-Forchheim: "In Europa werden erkrankte Reisende gut versorgt"

Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt meist wenig an gesundheitliche Gefahren. Doch auch während einer Auslandsreise kann man einmal krank werden. „Wer im Ausland als gesetzlich Versicherter seine europäische Krankenversichertenkarte vorlegen kann, erhält in vielen Ländern unkompliziert die notwendigen Leistungen“, so Peter Weber, Direktor von der AOK Bamberg-Forchheim. Die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) befindet sich meist auf der Rückseite der Versichertenkarte. Es gibt sie aber auch als separate Karte. Die EHIC kann im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder in der Vertragsklinik des Urlaubslandes vorgelegt werden. Dies trifft zu auf alle Staaten der Europäischen Union sowie auf die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Nach EU-Recht können damit alle medizinisch notwendigen Leistungen in Anspruch genommen werden, die bis zur Rückkehr ins Heimatland nicht aufschiebbar sind. Art und Umfang der Leistungen richten sich immer nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Krankenversicherungsträgers. Im Internet gibt es eine App für Smartphones, die genau erklärt, wie die EHIC funktioniert. Die EHIC-App ist unter www.ec.europa.eu > Gesundheit > Krankenversicherungsschutz > Europäische Krankenversicherungskarte zu finden.

Merkblätter zu allen Reisezielen verfügbar

Mit einigen Ländern, die nicht zur EU gehören, hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. „Für die meisten dieser Länder muss vor Reiseantritt noch ein Auslandskrankenschein angefordert werden“, so Weber. Über die Regelungen im Einzelnen informieren Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Die Merkblätter können Interessierte im Internet herunterladen (www.gkv-dvka.de > Urlaub im Ausland) oder bei ihrer Krankenkasse erhalten.

Zusatzversicherung abschließen

Unbedingt notwendig ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung bei Reisen in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen. Darauf ist besonders zu achten: Die Versicherung muss auch die Kosten  für den medizinisch begründeten Rücktransport nach Deutschland enthalten. Das dürfen die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht übernehmen, auch nicht in Europa. „Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb auch bei Reisen ins europäische Ausland ein Muss“, rät Weber.