Von Otto­kir­che bis Gau­stadt: Rad­ler auf die Fahrbahn!

Pres­se­mit­tei­lung des Bam­ber­ger VCD zur Ver­kehrs­füh­rung auf der Nordtangente

Seit Jah­ren wird über die Füh­rung des Rad­ver­kehrs in der Maga­zin­stra­ße und am Regens­bur­ger Ring gestrit­ten, und es geht kei­nen Schritt vor­wärts. Genau­so war es auch in der letz­ten Sit­zung des Forum Rad­ver­kehr: es war pein­lich wie immer. Ord­nungs­amt und Stra­ßen­ver­kehrs­amt soll­ten ihre Begrün­dung dar­le­gen, war­um ein Zwei­rich­tungs­rad­weg ange­legt und Benut­zungs­pflicht ange­ord­net ist. Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt trug brav eine Liste all­ge­mei­ner ein­schlä­gi­ger Rege­lun­gen vor – und ver­gaß glatt, von die­sen Rege­lun­gen zu zei­gen, wie sie auf die Situa­ti­on Magazinstraße/​Regensburger Ring zutref­fen. Der Vor­trag hing in der Luft und brach­te in Sachen Begrün­dung ins­ge­samt nicht mehr als eine schwar­ze Null. Zudem war weder von Ord­nungs­amt und Stra­ßen­ver­kehrs­amt noch von der Bam­ber­ger Poli­zei auch nur ein ein­zi­ges Wort zu hören zu den meh­re­ren Rege­lun­gen in StVO und VwV-StVO, die durch die Anord­nung eines Zwei­rich­tungs­rad­wegs in gro­ber Wei­se ver­letzt werden.

Eigent­lich hat man die Nase voll von dem jah­re­lan­gen Hick­hack. Wir kön­nen es aber nicht bei die­ser Füh­rung des Rad­ver­kehrs bewen­den las­sen. Denn sie bringt nicht nur zusätz­li­che Gefah­ren für die Rad­ler, son­dern auch für Fuß­gän­ger und Auto­fah­rer. Wer will auf noch mehr Unfäl­le und Bei­na­he-Unfäl­le warten?

Die StVO, die VwV zur StVO und die ERA (Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen) sind extra erfun­den wor­den, um Unfäl­len vor­zu­beu­gen. Die Anord­nung des Zwei­rich­tungs­rad­wegs miss­ach­tet die aus jahr­zehn­te­lan­ger Erfah­rung gewon­ne­nen Vor­schrif­ten und Emp­feh­lun­gen und erschafft dadurch zusätz­li­che Unfallursachen.

Ein paar Beispiele:

Für die Fußgänger

  • steht nur ein Bruch­teil der defi­ni­tiv vor­ge­schrie­be­nen Min­dest-Weg­brei­te zur Verfügung.

Für die Radler

  • steht nur ein Bruch­teil der defi­ni­tiv vor­ge­schrie­be­nen Min­dest-Weg­brei­te zur Verfügung.
  • wer­den zwei zusätz­li­che Sei­ten­wech­sel – bei star­kem Ver­kehrs­auf­kom­men – erzwungen.
  • ste­hen meh­re­re Masten haar­scharf am Rand oder direkt auf dem Radweg.
  • aus Rich­tung Gau­stadt kom­mend ist der Rad­weg über­haupt nicht anzu­fah­ren. Man muss eine hohe Bord­stein­kan­te hoch­sprin­gen oder – mit­ten im flie­ßen­den Ver­kehr – anhal­ten, um das Rad hochzuheben.

Für Kfz-Fah­rer, die aus Wei­den­damm, Muß­stra­ße oder Gas­fa­brik­stra­ße auf den Ring einbiegen,

  • sind die von rechts kom­men­den Rad­ler Gei­ster­rad­ler. Vie­le Kfz-Fah­rer sind dar­auf nicht gefasst und kapie­ren in der Situa­ti­on nicht, dass sie es sind, die Vor­fahrt gewäh­ren müssen.

Für Fuß­gän­ger, Rad­ler und Kfz-Fah­rer gleichermaßen

  • sind die Grund­stücks­zu­fahr­ten ent­lang der Maga­zin­stra­ße nicht oder fast nicht ein­zu­se­hen. Aus­fah­ren­de Kfz-Fah­rer, die im Fahr­zeug sit­zen blei­ben, kön­nen Fuß­gän­ger und Rad­ler erst dann sehen, wenn es zu spät ist.

Für die Anord­nung der Benut­zungs­pflicht für einen Rad­weg hat das BVG hohe Vor­aus­set­zun­gen ver­bind­lich gemacht. Kei­ne die­ser Anfor­de­run­gen ist am Regens­bur­ger Ring erfüllt. Für einen Zwei­rich­tungs­rad­weg ver­lan­gen die VwV zur StVO, dass er in geschlos­se­nen Ort­schaf­ten grund­sätz­lich nicht ange­ord­net wird.

Die Ein­rich­tung eines Zwei­rich­tungs­rad­wegs in der Maga­zin­stra­ße und am Regens­bur­ger Ring und die Anord­nung der Benutzungspflicht

  • sind erstens nicht rech­tens und
  • scha­den zwei­tens der Verkehrssicherheit.

Die ange­ord­ne­te Ver­kehrs­füh­rung ist ein gro­ber Missgriff.

Selbst­ver­ständ­lich wäre ein eige­ner Rad­fahr­strei­fen in Rich­tung Gau­stadt die beste Lösung. Ange­sichts der Haus­halts­la­ge der Stadt Bam­berg (und ihrer groß­for­ma­ti­gen Plä­ne) ist dies aber nur ein from­mer Wunsch. Bis zu sei­ner Rea­li­sie­rung kann man es trotz­dem bes­ser machen. Denn es gibt eine ganz preis­gün­sti­ge Zwischenlösung:

1. Die Rad­ler in Rich­tung Gau­stadt fah­ren auf der Fahrbahn
und
2. die Geschwin­dig­keit auf dem Ring wird (von Otto­kir­che bis Gau­stadt) auf Tem­po 30 beschränkt.

Alle Erfah­run­gen lan­ger Jah­re zei­gen: Je nied­ri­ger die Geschwin­dig­keits­dif­fe­ren­zen der ver­schie­de­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer sind, um so siche­rer wird das Ver­kehrs­ge­sche­hen. Zusam­men mit der Erleich­te­rung für die Rad­le­rIn­nen, die Strecke zu nut­zen (durch Weg­fall des zwei­ma­li­gen Sei­ten­wech­sels), und mit dem Gewinn an Sicher­heit (durch Weg­fall der gefähr­li­chen Ein­mün­dun­gen / Kreu­zun­gen) wer­den mehr Rad­le­rIn­nen die Strecke befahren.

Genau dazu zei­gen alle Erfah­run­gen: Je mehr Rad­le­rIn­nen auf der Stra­ße sind, umso mehr nimmt die Ver­kehrs­si­cher­heit zu.
Auch die­se bei­den Effek­te wer­den mit­hel­fen, dass die skiz­zier­te Zwi­schen­lö­sung das Ver­kehrs­ge­sche­hen zwi­schen Otto­kir­che und Gau­stadt entspannt.

Gewin­ner wird die Ver­kehrs­si­cher­heit sein. Gewin­ner wer­den die Fuß­gän­ger sein, und die Rad­ler, und – die Autofahrer.