MdB Schar­fen­berg: „Leih­ar­beit in der Pfle­ge­bran­che begrenzen“

Zum Anstieg der Leih­ar­beit in Pfle­ge­be­ru­fen erklärt Eli­sa­beth Schar­fen­berg, baye­ri­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Spre­che­rin für Pfle­ge- und Altenpolitik:

Der Anstieg der Leih­ar­beit in Pfle­ge­be­ru­fen gibt aus Sicht der Beschäf­tig­ten und auch der Gepfleg­ten Anlass zur Sor­ge. Mehr Leih­ar­beit kann nicht die Ant­wort auf den Fach­kräf­te­man­gel in der Pfle­ge sein. Zwar ist der Anteil von aktu­ell etwa 16.350 Leih­ar­beits­kräf­ten bei ins­ge­samt etwa 1,5 Mil­lio­nen Pfle­ge­kräf­ten recht gering. Eine War­nung soll­te jedoch sein, dass die Zahl der Leih­ar­beits­kräf­te zwi­schen 2005 und 2011 um mehr als 400 Pro­zent gewach­sen ist.

In ein­zel­nen Fäl­len mag Leih­ar­beit viel­leicht dazu bei­tra­gen, Per­so­nal­eng­päs­se in Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men oder ‑dien­sten aus­zu­glei­chen. Lang­fri­stig kann die Bran­che dabei aber nur ver­lie­ren, denn gerin­ge­re Löh­ne, schlech­te­re Arbeits­be­din­gun­gen und lan­ge Anfahrts­we­ge ver­rin­gern die Attrak­ti­vi­tät von Pfle­ge­be­ru­fen deut­lich. Ange­sichts des schon bestehen­den und wei­ter wach­sen­den Per­so­nal­be­darfs in der Pfle­ge ist die­se Stra­te­gie grund­le­gend falsch.

Pati­en­tin­nen, Pati­en­ten und Pfle­ge­be­dürf­ti­ge brau­chen eine ver­läss­li­che pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung und Pfle­ge­kräf­te, zu denen sie eine ver­trau­ens­vol­le Bezie­hung auf­bau­en kön­nen. Dies kön­nen Leih­ar­beits­kräf­te, die nur kurz­fri­stig und an wech­seln­den Arbeits­or­ten ein­ge­setzt wer­den, nur sehr bedingt leisten.

Wir for­dern die Bund­e­re­gie­rung auf, zügig umfas­sen­de Maß­nah­men gegen den Fach­kräf­te­man­gel in der Pfle­ge ein­zu­lei­ten. Dazu zählt, das Prin­zip des „equal pay“ für Leih­ar­beits­kräf­te ab dem ersten Tag kon­se­quent umzu­set­zen. Nur so kann den Trä­gern in der Pfle­ge der Anreiz genom­men wer­den, Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen mit­tels Leih­ar­beit zu ver­schlech­tern. Des Wei­te­ren muss Schwarz-Gelb die mit der Pfle­ge­re­form getrof­fe­ne Fehl­ent­schei­dung rück­gän­gig machen, wonach künf­tig für die Zulas­sung einer Pfle­ge­ein­rich­tung die Zah­lung des Pfle­ge-Min­dest­lohns aus­rei­chend sein soll. So not­wen­dig der Min­dest­lohn als abso­lu­te Lohn­un­ter­gren­ze ist, so wenig darf er zum Norm­lohn werden.