Landkreis Bamberg: Sammelstellen für Problemabfall

Damit die Wartezeit zwischen der Frühjahrs- und Herbstsammlung nicht zu lange wird, lässt die Abfallwirtschaft des Landkreises in den größeren Städten und Gemeinden im Sommer an zwei Samstagen Sammelstellen für „gefährliche“ Abfälle einrichten.

Folgende Termine sind vorgesehen und können von allen Landkreisbürgern zur Abgabe von problematischen Abfällen genutzt werden:

Samstag, 7. Juli 2012:

Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SV Hallstadt): 8:30 – 10:00 Uhr

Breitengüßbach (Parkplatz am Tennisheim, Schulstraße): 10:15 – 11:45 Uhr

Scheßlitz (Parkplatz am alten Bahnhof): 12:15 – 13:45 Uhr

Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof, Bahnhofstraße): 14:00 – 15:30 Uhr

Samstag, 14. Juli 2012:

Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle): 8:30 – 10:00 Uhr

Stegaurach (gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße): 10:30 – 12:00 Uhr

Hirschaid (Pendlerparkplatz am Wertstoffhof): 12:30 – 14:30 Uhr

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg macht darauf aufmerksam, dass wasserlösliche Wandfarben („Dispersionsfarben“) keine gefährlichen Stoffe enthalten und daher auch nicht als Problemmüll abgegeben werden müssen. In vielen Landkreisen sind Wandfarben aus diesem Grund generell bei der Problemabfallsammlung ausgeschlossen.

Im Landkreis Bamberg gilt für einen Übergangszeitraum folgende Regelung:

  • Eingetrocknete Wandfarben oder leere Eimer werden nicht mehr angenommen.
  • Sind die Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden (gilt für private Haushalte und für Gewerbebetriebe). Stehen größere Mengen an flüssigen Wandfarben zur Entsorgung an, sollte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises aufgenommen werden.

Folgende Abfälle können abgegeben werden:

  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel (z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift)
  • Lösemittelhaltige Abfälle (z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw.)
  • Energiesparlampen
  • Holzschutzmittel
  • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen
  • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
  • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel (z.B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen)
  • Quecksilberhaltige Abfälle (z.B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter)
  • Feuerlöscher
  • Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“

Nicht angenommen werden:

Altöl (Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen von Verbrennungsmotoren- bzw. Getriebeöl aufgrund der Altölverordnung), Leuchtstoffröhren (Wertstoffhof), Altreifen (Reifenhandel, privater Entsorger), Asbestzementplatten, Druckgasflaschen, Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper, Wertstoffe

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung (Tel.: 0951/85-706 bzw. 85-705).