MdL Edu­ard Nöth: CSU setzt sich für fai­re GEMA-Gebüh­ren ein

Mit einem Dring­lich­keits­an­trag im Baye­ri­schen Land­tag setzt sich die CSU-Frak­ti­on für fai­re GEMA-Gebüh­ren ein: „Ein aus­ge­wo­ge­nes Tarif­sy­stem für die Nut­zung von Musik liegt sowohl im Inter­es­se der Rech­te­inha­ber als auch der Abneh­mer­sei­te“, erklärt Forch­hei­mer Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Edu­ard Nöth. „Dabei müs­sen auch die Inter­es­sen von gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen, ehren­amt­lich Täti­gen und Klein­be­trie­ben aus­rei­chend berück­sich­tigt wer­den, da die­se nicht in der Lage sind, höhe­re Kosten her­ein­zu­ho­len. Denn die GEMA-Tari­fe bezie­hen sich nicht nur auf gro­ße Kon­zert­ver­an­stal­tun­gen, son­dern auf alle Ver­an­stal­tun­gen mit Live-Musik oder mit so genann­ten Ton­trä­ger­wie­der­ga­ben in Dis­ko­the­ken, auf Som­mer­fe­sten, in Schu­len, bei Faschings­ver­an­stal­tun­gen sowie bei Ver­eins­fe­sten. Für unse­re leben­di­ge ört­li­che Kul­tur­sze­ne und Ver­eins­land­schaft ist ein fai­res Tarif­sy­stem wich­tig“, betont der Forch­hei­mer Stimmkreisabgeordnete.

Der Land­tag for­dert des­halb die GEMA auf, im bevor­ste­hen­den Schieds­stel­len­ver­fah­ren vor dem Deut­schen Patent- und Mar­ken­amt dafür zu sor­gen, dass die Tari­fe so über­ar­bei­tet wer­den, dass Musik­ver­an­stal­ter, ins­be­son­de­re im gemein­nüt­zi­gen und ehren­amt­li­chen, klein­ge­werb­li­chen und gastro­no­mi­schen Bereich, künf­tig nicht für die­sel­ben Ver­an­stal­tun­gen zum Teil ein Viel­fa­ches der bis­he­ri­gen Ver­gü­tung zu ent­rich­ten haben. Wei­ter­hin soll die GEMA wohl­wol­lend prü­fen, ob es zum Bei­spiel zur Nach­wuchs­för­de­rung zu kosten­frei­en Auf­füh­run­gen auch von GEMA-Reper­toires kom­men kann. Die bis­he­ri­ge Tarif­struk­tur soll­te bis zum Abschluss des Schieds­ver­fah­rens bei­be­hal­ten werden.

Hin­ter­grund: Die ab 2013 gel­ten­de neue Tarif­struk­tur der GEMA wür­de dazu füh­ren, dass vie­le Musik­ver­an­stal­ter künf­tig ein Viel­fa­ches der bis­her fäl­li­gen Ver­gü­tung zu ent­rich­ten hät­ten. Die vor­ge­se­he­ne Tarif­struk­tur könn­te dazu füh­ren, dass Musik­ver­an­stal­tun­gen vor allem im gemein­nüt­zi­gen und ehren­amt­li­chen Bereich durch unan­ge­mes­se­ne Gebüh­ren fak­tisch unmög­lich gemacht wer­den. Es bedarf gera­de hier groß­zü­gi­ger Rege­lun­gen. Es muss des­halb geklärt wer­den, ob die­se Tari­fe tat­säch­lich mit Blick sowohl auf die Ein­nah­men der Ver­an­stal­ter als auch auf die Belan­ge der Urhe­ber als ange­mes­sen ange­se­hen wer­den kön­nen. „Denn durch über­zo­ge­ne Tarif­stei­ge­run­gen, die das Durch­füh­ren von Ver­an­stal­tun­gen ver­hin­dern, wür­de der Schutz von Urhe­bern ad absur­dum geführt, denn schließ­lich leben die Urhe­ber ja davon, dass ihre Wer­ke auf­ge­führt und genutzt wer­den“, erklär­te Edu­ard Nöth abschließend.