Mal­te­ser-Hilfs­dienst: „Kein guter Tag für die Not­fall­vor­sor­ge in Bayern“

Mit Bedau­ern haben die Mal­te­ser das Urteil zur zukünf­ti­gen Mög­lich­keit der wei­te­ren Pri­va­ti­sie­rung im Ret­tungs­we­sen des Münch­ner Ver­fas­sungs­ge­richts zur Kennt­nis genom­men. „Es ist für uns nicht ver­ständ­lich, dass der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die Ein­heit der Not­fall­vor­sor­ge und des inte­grier­ten Hil­fe­lei­stungs­sy­stems auf­ge­ge­ben hat“, betont der Lei­ter Ret­tungs­dienst und Not­fall­vor­sor­ge der Mal­te­ser in Bay­ern Frank Dre­scher. Durch das Urteil dür­fen damit pri­va­te Anbie­ter zukünf­tig an Aus­schrei­bun­gen zum Ret­tungs­dienst in Bay­ern gleich­be­rech­tigt teil­neh­men. Die bewähr­te Form der Hil­fe­lei­stun­gen, die seit den Nach­kriegs­jah­ren von den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen durch­ge­führt wur­de, ist damit nicht mehr selbstverständlich.

Die Mal­te­ser hof­fen, dass die Poli­tik nun auch einen Weg fin­det, den Mehr­wert der Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen in der Not­fall­vor­sor­ge, zum Bei­spiel durch Auf­stockung im Groß­scha­dens­fall, wei­ter zu garan­tie­ren. „Die funk­tio­na­le Ein­heit von Ret­tungs­dienst und Kata­stro­phen­hil­fe in einem inte­grier­ten Hil­fe­lei­stungs­sy­stem muss gewahrt blei­ben“, for­dert Drescher.

Dar­über hin­aus sieht Dre­scher in der neu­en Kon­stel­la­ti­on aber auch eine Chan­ce für die Zukunft. „Dien­ste dür­fen aus­schließ­lich über die Lei­stungs­fä­hig­keit und Qua­li­tät ver­ge­ben wer­den. Es darf weder heu­te noch künf­tig der Fall pas­sie­ren, dass nicht die Qua­li­tät in Dien­sten der Not­fall­ret­tung über die Ver­ga­be ent­schei­det.“, so Dre­scher. Gleich­zei­tig nimmt der Lei­ter Ret­tungs­dienst und Not­fall­vor­sor­ge die Poli­tik in die Pflicht. „Sie ist hier gefragt, Wege zu fin­den, auch zukünf­tig sicher­zu­stel­len, dass das inte­grier­te Hil­fe­lei­stungs­sy­stem zum Wohl der Bevöl­ke­rung wei­ter funk­tio­nie­ren kann.“

Für die Mal­te­ser gilt es nun in den näch­sten Tagen die Hin­wei­se des Gerich­tes in der Urteils­be­grün­dung zu bewer­ten und dar­aus not­wen­di­ge Maß­nah­men abzuleiten.