Dea­ler per Haft­be­fehl außer Gefecht

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mel­dung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Hin­ter Schloss und Rie­gel lan­de­te am Mon­tag ein 51-jäh­ri­ger Bay­reu­ther, nach­dem sein lukra­ti­ver Han­del mit Cry­stal Speed auf­ge­flo­gen war. Kri­po und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth konn­ten dem Mann auf der Grund­la­ge inten­si­ver Ermitt­lun­gen und den Aus­sa­gen ande­rer Betei­lig­ter sein kri­mi­nel­les Geschäft mit der hoch­ge­fähr­li­chen Dro­ge nachweisen.

In der jüng­sten Ver­gan­gen­heit schlu­gen die Rausch­gift­fahn­der unter Feder­füh­rung der Staats­an­walt­schaft zwei­mal im Raum Bay­reuth mit zeit­glei­chen Durch­su­chun­gen und Fest­nah­men im Rausch­gift­mi­lieu zu. Durch die­se bei­den Aktio­nen erlang­ten die Kri­mi­nal­be­am­ten auch kon­kre­te Bewei­se für die Betei­li­gung des erwerbs­lo­sen Rausch­gift­dea­lers. Dem­nach setz­te er seit Mai ver­gan­ge­nen Jah­res in elf Fäl­len ins­ge­samt etwa 40 Gramm Cry­stal in der Regi­on Bay­reuth gewinn­brin­gend um. Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erwirk­te dar­auf­hin einen Haft­be­fehl gegen den 51-Jährigen.

Am frü­hen Mon­tag­nach­mit­tag nah­men ihn Kri­mi­nal­be­am­te in Beglei­tung des zustän­di­gen Staats­an­wal­tes in sei­ner Woh­nung in der Bay­reu­ther Innen­stadt fest.

Nach sei­ner Vor­füh­rung beim Ermitt­lungs­rich­ter wur­de der Mann in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.

Uner­laub­tes Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln kann je Geschäft mit Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren geahn­det wer­den. Mit der Erhe­bung der Ankla­ge kann der Inhaf­tier­te bis Spät­som­mer 2012 rechnen.

Die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen von Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft und Kri­mi­nal­po­li­zei gegen die Täter­grup­pe, der der 51-Jäh­ri­ge ange­hört, lau­fen wei­ter auf Hoch­tou­ren und müs­sen auf­grund immer neu­er Erkennt­nis­se stän­dig aus­ge­wei­tet werden.