Öffnungszeiten der Blumenläden am Muttertag

Gemäß Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 14.03.2012, Az.: II3/6131-1/161 dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, am Sonntag, 13. Mai 2012 (Muttertag) in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein. Die Gesamtöffnungszeit darf einschließlich der nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl I S. 1881), zuletzt geändert am 30.07.1996 (BGBl S. 1186), zugelassenen Verkaufszeit vier Stunden nicht überschreiten.