Wie­der Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Abbren­nen von Feu­er­wer­ken bedeu­tet Stress für den Weißstorch

Storchenpaar in Oberkonnersreuth

Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Um den vom Aus­ster­ben bedroh­ten Vögeln eine unge­stör­te Brut­zeit zu ermög­li­chen, soll­te das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth wäh­rend der Brut­zeit von April bis August unter­blei­ben. Hier­auf macht das Umwelt­amt der Stadt Bay­reuth in einer Pres­se­mit­tei­lung aufmerksam.

Der Weiß­storch gehör­te einst zu den weit­ver­brei­te­ten Brut­vö­geln in Euro­pa. Jahr­hun­der­te lang war er auch in vie­len deut­schen Dör­fern zu Hau­se. In Deutsch­land ist der Weiß­storch aber inzwi­schen stark gefähr­det, wenn­gleich sich die Popu­la­ti­on in Bay­ern in den ver­gan­ge­nen Jah­ren etwas erholt hat.

Die Ursa­chen für den Rück­gang sind ver­schie­de­ner Natur. Man weiß heu­te, dass direk­te Ver­lu­ste unter ande­rem durch die Ver­drah­tung der Land­schaft ver­ur­sacht wer­den. Min­de­stens 60 Pro­zent der bei uns ver­un­glück­ten Weiß­stör­che kom­men durch Strom­schlag an den Masten ums Leben. Wei­te­re wich­ti­ge Ursa­chen für den Rück­gang der Stor­chen­po­pu­la­ti­on sind die sich rapi­de ver­schlech­tern­den Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Tüm­peln und Wie­sen­grä­ben, aber auch Fluss­re­gu­lie­run­gen sowie die inten­si­ver wer­den­de Nut­zung von Grün­land schmä­lern die Über­le­bens­chan­cen einer Storchenbrut.

Wie das Umwelt­amt der Stadt Bay­reuth mit­teilt, ist in den letz­ten Jah­re eine neue Gefähr­dungs­ur­sa­che hin­zu­ge­kom­men, näm­lich das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe der Stor­chen­hor­ste. Dies kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen; die Gele­ge küh­len aus, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den Beu­te von Greifvögeln.

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich jetzt wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Im Inter­es­se des Weiß­storch­schut­zes soll­te des­halb das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten, also somit im Ort­kern von Ober­kon­ners­reuth, wäh­rend der Brut­zeit von April bis August unter­blei­ben. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, muss unbe­dingt ein aus­rei­chen­der Abstand zum Stor­chen­horst ein­ge­hal­ten wer­den. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhen und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te die­ser min­de­stens eine Kilo­me­ter betragen.

Ver­stö­ße, die zu einer erheb­li­chen Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit füh­ren, kön­nen im Sin­ne des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig von die­ser natur­schutz­recht­li­chen Rege­lung sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Zeit der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se bedür­fe der Geneh­mi­gung durch das Ord­nungs­amt der Stadt Bayreuth.