Dro­gen in Bay­reuth: Aus der Woh­nung in die Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Die Kri­po Bay­reuth und die Zivi­le Ein­satz­grup­pe aus Bay­reuth schlu­gen am Abend des 30. April, in der Woh­nung eines 41-Jäh­ri­gen zu. Bei ihrer Durch­su­chung fan­den sie über 400 Gramm Haschisch, knapp 3 Gramm Koka­in und über 1,5 Gramm Mari­hua­na. Der Mann sitzt inzwi­schen in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Beam­ten über­rasch­ten den Bay­reu­ther und zwei Bekann­te in sei­ner Woh­nung. Als sie die Räu­me näher unter die Lupe nah­men, beför­der­ten sie im Schlaf­zim­mer die ver­schie­de­nen Dro­gen ans Tages­licht. Griff­be­reit lagen dane­ben auch noch ein gela­de­ner PTB-Revol­ver und ein Schlagstock.

Außer­dem stell­ten die Poli­zi­sten einen vier­stel­li­gen Euro­be­trag sicher, der ver­mut­lich aus Dro­gen­ge­schäf­ten stammt.

Schon allein die Men­ge an Dro­gen und der kon­kre­te Ver­dacht, dass der 41-Jäh­ri­ge damit einen gewinn­brin­gen­den Han­del treibt, brin­gen ihm schon gro­ße Pro­ble­me ein. Die Waf­fen, die dabei lagen, ver­schär­fen sei­ne Lage in straf­recht­li­cher Hin­sicht noch zusätzlich.

Die Beam­ten nah­men den Woh­nungs­in­ha­ber trotz sei­nes Wider­stan­des mühe­los fest.

Der ver­stän­dig­te Bereit­schafts­dienst­staats­an­walt bean­trag­te am 1. Mai den Erlass eines Haft­be­fehls wegen Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln. Da der Beschul­dig­te neben den Betäu­bungs­mit­teln griff­be­reit Waf­fen lie­gen hat­te, beträgt der Straf­rah­men min­de­stens fünf Jah­re Freiheitsstrafe.

Der Beschul­dig­te befin­det sich in Untersuchungshaft.