Bür­ger­initia­ti­ve: Lärm­schutz in Forch­heim an der A73

Rund 45 000 Fahr­zeu­ge, dar­un­ter viel Schwer­last­ver­kehr im 24 Stun­den – Takt, rol­len täg­lich auf der Auto­bahn durch Forch­heim. Waren es in den ersten Jah­ren noch 25 000, wur­den alle Pro­gno­sen bezüg­lich der Ver­kehrs­ent­wick­lung bei wei­tem über­trof­fen. Weil die Ent­wick­lung dra­ma­tisch und die Fehl­ein­schät­zung gra­vie­rend ist, wird seit 2009 des­halb der Stadt Forch­heim von der Auto­bahn­di­rek­ti­on in Nord­bay­ern eine Nach­bes­se­rung des Lärm­schut­zes ent­lang der Aus­fahr­ten Forch­heim Süd und Nord ver­spro­chen. So soll­ten vor­han­de­ne Lärm­schutz­wän­de erhöht und neue über die gesam­te Strecke des Stadt­ge­bie­tes aus­ge­baut wer­den, doch bis heu­te ist nichts passiert.

Auf Nach­fra­ge bei der ABD Nord­bay­ern im August 2011, wur­de die schrift­li­che Aus­kunft erteilt, dass das Vor­ha­ben im Vor­ent­wurfs­ver­fah­ren „kalt­ge­stellt“ wur­de. Das Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um, bei dem die Vor­ent­wür­fe seit­dem in der War­te­schlei­fe lie­gen, beant­wor­te­te weder eine kon­kre­te Anfra­ge von Herrn Ober­bür­ger­mei­ster Stumpf noch direk­te schrift­li­che Ein­ga­ben des MdB Seba­sti­an Kör­ber. Vor­ort konn­te sich Letzt­ge­nann­ter mit den unmit­tel­ba­ren Anwoh­nern in der Reg­nitz­stra­ße im Juli 2011 eine Vor­stel­lung von der mas­si­ven Lärm­be­lä­sti­gung machen.

Die Lärm­be­lä­sti­gung an der A73 hat so stark zuge­nom­men, dass ein ent­spann­ter Auf­ent­halt im Frei­en nicht mehr mög­lich ist. Selbst bei geschlos­se­nen Fen­stern dringt der Lärm auch in wei­ter ent­fernt lie­gen­de Häu­ser. Nach einem Lärm­schutz­gut­ach­ten, sind bereits heu­te vie­le Anwoh­ner einem Geräusch­pe­gel aus­ge­setzt, der die zuläs­si­gen Immis­si­ons­wer­te wesent­lich überschreitet.

Einen recht­li­chen Anspruch auf Nach­bes­se­rung kann man für die leid­ge­prüf­ten Anwoh­ner aus einem Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vom 09.03 2007 ablei­ten, wel­ches die nach­träg­li­che Anord­nung von Schutz­maß­nah­men vor­sieht, wenn sich die Annah­men für den Pro­gno­se­zeit­raum in damals nicht vor­aus­seh­ba­rer Wei­se geän­dert haben, und zwar im Sin­ne einer Erhö­hung um min­de­stens 3 dB(A), oder wenn die soge­nann­te Ent­eig­nungs­schwel­le über­schrit­ten wird. Die­se Schwel­le beträgt 70 db(A) tags­über und 60 db(A) in der Nacht.

Doch nach wie vor ver­steckt sich das Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um hin­ter der Argu­men­ta­ti­on, dass es sich hier­bei um eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung han­delt, die nicht zeit­nah für Forch­heim ange­wandt wer­den muss. In einer Zeit, in der Men­schen viel­fäl­ti­gen nega­ti­ven Umwelt­ein­flüs­sen aus­ge­setzt sind, wird deren bedroh­te Gesund­heit im kon­kre­ten Fall offen­sicht­lich nur in Form einer juri­sti­schen Spitz­fin­dig­keit zur Kennt­nis genom­men. Wir wol­len als Bür­ger­initia­ti­ve dafür sor­gen, dass alle Forch­hei­mer Bür­ger, die sich durch den Lärm an der A73 belä­stigt füh­len, Ihren Wil­len auf Abhil­fe schrift­lich zum Aus­druck brin­gen kön­nen. Unse­re Unter­schrif­ten­ak­ti­on soll den loka­len Poli­ti­kern, aber auch den Ver­tre­tern im Bun­des­tag hel­fen, unser Anlie­gen und unse­re Ent­schlos­sen­heit, für den Lärm­schutz zu kämp­fen, gebün­delt vorzubringen.

Daher wer­den wir zusam­men mit Forch­hei­mer Orts­ver­ei­nen, Anwoh­nern sowie den uns unter­stüt­zen­den Frak­tio­nen der FDP, Frei­en Wäh­ler und der SPD

am Sams­tag, 5. Mai und

Sams­tag, 19. Mai 2012

jeweils von 10 Uhr bis 13.00 Uhr

in der Forch­hei­mer Innen­stadt an einem Info­stand für unse­re Akti­on werben.

Wir bit­ten alle Forch­hei­mer Bür­ger in gro­ßer Anzahl Ihre Unter­schrift in den aus­lie­gen­den Listen zu lei­sten, damit wir unse­rer For­de­rung Nach­druck ver­lei­hen kön­nen, den ver­spro­che­nen Lärm­schutz zeit­nah und ohne Wenn und Aber umzusetzen.