MdB Anet­te Kram­me: Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren fal­len nicht in den Anwen­dungs­be­reich der gel­ten­den EU-Arbeitszeitrichtlinie

„Hilfs­dien­ste kön­nen aufatmen“

Erleich­tert reagiert die Bay­reu­ther SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me auf die Pres­se­mit­tei­lung der EU-Kom­mis­si­on, dass Ange­hö­ri­ge der Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren nicht in den Anwen­dungs­be­reich der gel­ten­den EU-Arbeits­zeit­richt­li­nie fal­len und auch nicht geplant ist, die Bestim­mun­gen auf die­se Ziel­grup­pe aus­zu­wei­ten, son­dern zunächst das Ergeb­nis der lau­fen­den Ver­hand­lun­gen der Sozi­al­part­ner abzu­war­ten. Es gab Über­le­gun­gen, wonach ehren­amt­lich gelei­ste­te Arbeits­zeit z.B. von frei­wil­li­gen Feu­er­wehr­leu­ten als regu­lä­re Arbeits­zeit ange­rech­net wer­den könn­te. Dies hät­te bedeu­tet, dass vie­le Men­schen, die im Ehren­amt tätig sind, kei­ne frei­wil­li­gen Dien­ste mehr für die Gemein­schaft erbrin­gen könn­ten. Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren aus dem Land­kreis Bay­reuth haben sich gegen eine der­ar­ti­ge Rege­lung ausgesprochen.

„Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment muss wei­ter­hin ohne büro­kra­ti­sche Hür­den mög­lich blei­ben. Gera­de im Hin­blick auf die Nach­wuchs­sor­gen in eini­ge Feu­er­weh­ren dür­fen den Ehren­amt­li­chen kei­ne zusätz­li­chen Stei­ne in den Weg gelegt wer­den. Daher ist die Klar­stel­lung der EU-Kom­mis­si­on, dass das Modell der Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren in Deutsch­land durch die Arbeits­zeit­richt­li­nie nicht bedroht wird, zu begrü­ßen“, erklärt MdB Anet­te Kramme.