Vier­strei­fi­ger Aus­bau der B 173 zwi­schen Michel­au und Zettlitz

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bringt umfang­rei­che Plan­än­de­run­gen ins lau­fen­de Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg hat heu­te bei der Regie­rung von Ober­fran­ken den Antrag auf ein neu­es Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren gestellt. Damit wer­den umfang­rei­che Plan­än­de­run­gen in das seit 2009 lau­fen­de Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht. „Damit kom­men wir dem Ziel, Bau­recht für die­ses für Ober­fran­ken vor­dring­li­che, jedoch hoch­kom­ple­xe Stra­ßen­bau­pro­jekt zu schaf­fen, einen wei­te­ren Schritt näher“, so der Fach­be­reichs­lei­ter des Staat­li­chen Bau­am­tes Bam­berg Andre­as Eisgruber.

Die­se umfang­rei­chen Plan­än­de­run­gen wur­den vor­al­lem not­wen­dig, da im Main­tal von dem geplan­ten Stra­ßen­bau­pro­jekt euro­pa­weit bedeut­sa­me Schutz­ge­bie­te betrof­fen wer­den (Über­sichts­plan als PDF). “Die damit ver­bun­de­ne FFH- (Flo­ra-Fau­na-Habi­tat) und Vogel­schutz­pro­ble­ma­tik müs­sen wir in vol­lem Umfang abar­bei­ten und mit dem heu­ti­gen Antrag die Unter­la­gen zur zuge­hö­ri­gen FFHAus­nah­me­prü­fung ins Ver­fah­ren ein­brin­gen“, so Eis­gru­ber weiter.

Dar­über hin­aus wer­den Erkennt­nis­se aus den bereits vor­lie­gen­den Ein­wen­dun­gen, wie zum Bei­spiel die Hoch­was­ser­pro­ble­ma­tik, in den jetzt ein­ge­reich­ten Unter­la­gen berücksichtigt.

Durch die Auf­ga­be der bis vor kur­zem noch aktu­el­len Pla­nung zum Neu­bau der Kreis­stra­ße LIF 13 war auch eine Umpla­nung des Anschlus­ses der bestehen­den Kreis­stra­ße LIF 13 an die aus­ge­bau­te Bun­des­stra­ße, mit dem Ziel die Ein­grif­fe zu mini­mie­ren, mög­lich. „Gleich­wohl muss wegen der ver­blei­ben­den erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen prio­ri­tä­rer – das sind beson­ders geschütz­te – Auwäl­der die Stel­lung­nah­me der EUKom­mis­si­on im Lau­fe des Ver­fah­rens ein­ge­holt wer­den“, führ­te Eis­gru­ber wei­ter aus.

Nach Ein­lei­tung des neu­en Ver­fah­rens durch die Regie­rung von Ober­fran­ken wer­den die Unter­la­gen in den Gemein­den aus­lie­gen und kön­nen dort ein­ge­se­hen werden.

Die von dem Pro­jekt Betrof­fe­nen kön­nen hier­zu Ein­wen­dun­gen erhe­ben, die bear­bei­tet und in einem Erör­te­rungs­ter­min bespro­chen wer­den. Im Anschluss dar­an soll die Stel­lung­nah­me der EU-Kom­mis­si­on ein­ge­holt werden.

Alle im Ver­fah­ren gewon­nen Erkennt­nis­se und Stel­lung­nah­men wird die Regie­rung von Ober­fran­ken unter– und gegen­ein­an­der abwä­gen um auf die­ser Basis einen Plan­fest­stel­lungs­be­schluss erlas­sen zu können.