Blick über den Zaun: Rock im Park heu­er ohne VGN-KombiTicket

Die Besu­cher des Festi­vals Rock im Park müs­sen sich in die­sem Jahr zur Nut­zung der öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel VGN-Fahr­schei­ne kau­fen. Anders als in den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat der Ver­an­stal­ter Argo Kon­zer­te kei­nen Ver­trag über ein Kom­bi­Ticket mit dem Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg abge­schlos­sen. Um mög­lichst vie­len Besu­chern auf ganz ein­fa­che Wei­se die Mög­lich­keit zu geben, bei der An- und Abrei­se sowie vor Ort mit Bus und Bahn zu fah­ren, hat sich das Kom­bi­Ticket als beste und ein­zig prak­ti­ka­ble Lösung bewährt. „Des­halb haben wir dem Ver­an­stal­ter zu den glei­chen Bedin­gun­gen wie in den Vor­jah­ren und wie für alle unse­re Part­ner ein Ange­bot für ein Kom­bi­Ticket gemacht“, berich­tet VGN-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Haas­ler. Argo hat mit dem Hin­weis auf eine Befra­gung der Festi­val­be­su­cher und das Ergeb­nis, dass die­ses Ange­bot mehr­heit­lich nicht gewünscht wür­de, ein erneu­tes Kom­bi­Ticket abgelehnt.

Die in Fol­ge die­ser Ent­schei­dung ent­stan­de­ne Dis­kus­si­on ist aus Sicht des VGN ein Schein­ge­fecht. Denn in ihrer Pres­se­mit­tei­lung sowie in Inter­views hat Argo dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Kosten für die Ver­an­stal­tung an ganz ande­rer Stel­le gestie­gen sind. Beim ÖPNV soll nun augen­schein­lich ein­ge­spart werden.

Es ist aber völ­lig aus­ge­schlos­sen, dass die Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die bei Rock im Park inklu­si­ve An- und Abrei­se fünf Tage lang für Tau­sen­de Besu­cher im Ein­satz sind, eine kom­mer­zi­el­le Groß­ver­an­stal­tung durch einen Ver­zicht auf Fahr­geld­ein­nah­men sub­ven­tio­nie­ren. In den letz­ten Jah­ren haben sie ihr Fahr­ten­an­ge­bot für die Rock­fans deut­lich aus­ge­baut. So fuhr die S‑Bahn auch in den Abend­stun­den sowie für Fahr­ten in die Innen­stadt sams­tags auch tags­über in einem dich­te­ren Takt. Die VAG Ver­kehrs-Akti­en­ge­sell­schaft ver­stärk­te die Stra­ßen­bahn­li­ni­en 6 und 9 zum Festi­val­ge­län­de sowie die Bus­li­nie 65. Die Night­Li­ner waren an allen Ver­an­stal­tungs­ta­gen unter­wegs. Die­se Mehr­lei­stun­gen wur­den in allen Jah­ren ohne zusätz­li­chen Kosten­aus­gleich gefah­ren. Gera­de die Not­wen­dig­keit die­ser Zusatz­fahr­ten belegt, dass der öffent­li­che Per­so­nen­nah­ver­kehr von vie­len Rock­fans genutzt wird. Die VGN GmbH bedau­ert des­halb sehr, dass das attrak­ti­ve und bewähr­te Ange­bot eines Kom­bi­Tickets für Rock im Park 2012 offen­bar nicht mehr zustan­de kommt.