Start in die Motor­rad­sai­son: Johan­ni­ter geben Tipps zu Sicher­heit und Erster Hilfe

Mil­de Tem­pe­ra­tu­ren und Son­nen­schein locken vie­le Motor­rad­fah­rer am Wochen­en­de auf die Stra­ßen oder auch zur belieb­ten Motor­rad­stern­fahrt nach Kulm­bach. Dabei soll­te gera­de zum Sai­son­be­ginn auch auf eini­ge Gefah­ren geach­tet wer­den. Denn gera­de zum Sai­son­start gibt es eine Häu­fung der Unfäl­le durch über­höh­te Geschwin­dig­keit und Unfäl­le bei Überholmanövern.

Kei­ne Jeans

Die­ter Eck, Ret­tungs­as­si­stent und Lei­ter der Motor­rad­staf­fel der Johan­ni­ter in Ober­fran­ken, erklärt: „Zu den typi­schen Ver­let­zun­gen von Motor­rad­fah­rern gehö­ren Kno­chen­brü­che, schwe­re Haut­schür­fun­gen oder Ver­let­zun­gen an den Ner­ven, die zu Läh­mun­gen füh­ren kön­nen. Des­we­gen soll­te jeder Motor­rad­fah­rer stets geeig­ne­te Schutz­klei­dung tra­gen. Eine nor­ma­le Jeans bie­tet bei einem Unfall nicht mehr Schutz als die nack­te Haut. Wich­tig ist, dass die Pro­tek­to­ren rich­tig und fest sit­zen. Das Schuh­werk muss so beschaf­fen sein, dass auch der Knö­chel geschützt ist.“

Schul­ter­blick beim Spurwechsel

Auch an die Auto­fah­rer hat Eck eine Bit­te: „Über die Hälf­te aller Motor­rad­un­fäl­le wer­den von Auto­fah­rern ver­ur­sacht, auch sie müs­sen sich erst wie­der an die leicht über­seh­ba­ren Motor­rä­der gewöh­nen. Ein Schul­ter­blick beim Spur­wech­sel kann vie­len Motor­rad­fah­rern gro­ße Schmer­zen erspa­ren. Auch hilft es, wenn Auto­fah­rer vor dem Abbie­gen recht­zei­tig blin­ken und nicht erst beim Aus­sche­ren anzei­gen, wohin sie fah­ren.“ Und für alle gilt: auf kur­vi­gen Stra­ßen müs­sen Auto­fah­rer wie Motor­rad­fah­rer unbe­dingt auf ihrer Spur bleiben.

Erste Hil­fe beim Motorradunfall

Soll­te es trotz aller Vor­sicht zu einem Motor­rad­un­fall kom­men, muss ein Erst­hel­fer zunächst die Unfall­stel­le absi­chern. Dann ist es zwin­gend nötig, dass er dem Motor­rad­fah­rer den Helm abnimmt – auch wenn am Helm ein Hin­weis steht, dass er nur von einem Not­arzt zu öff­nen sei. Nur so kann gewähr­lei­stet wer­den, dass der Ver­letz­te nicht an Erbro­che­nem oder sei­nem eige­nen Blut erstickt. Das gilt ins­be­son­de­re dann, wenn der Betrof­fe­ne bewusst­los ist. Der Hel­fer greift in den geöff­ne­ten Helm, spreizt ihn seit­lich und zieht ihn vor­sich­tig über Nase und Ohren vom Kopf ab. Ist eine wei­te­re Per­son am Unfall­ort, soll­te sie assi­stie­ren, indem sie Hals und Kopf waa­ge­recht fest­hält. Anschlie­ßend soll­te der Ver­un­glück­te in die sta­bi­le Sei­ten­la­ge gebracht wer­den, auch wenn er an der Wir­bel­säu­le ver­letzt sein könn­te. Jetzt wird der Ret­tungs­dienst über die 112 geru­fen. Wer auf die­se Wei­se ein­greift, ret­tet mög­li­cher­wei­se nicht nur Leben, son­dern ver­hält sich auch so wie es wie es das Gesetz von Unfall­zeu­gen verlangt.