Leser­brief: „Son­der­weg Neunkirchen“

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Zum Leser­brief Rank [NN 23.03.12, FT 7.4.12 – EN LB Groe­be 13.04] und zur Stel­lung­nah­me Markt Neun­kir­chen zur West­um­fah­rung vom 16.03. zu den Zei­tungs­ar­ti­keln EN 03.03. und NN 20.4.

Son­der­weg Neunkirchen

Wie kommt ein Plan­fe­stel­lungs­ver­fah­ren für eine Umfah­rungs­stra­ße zustan­de? Im Nor­mal­fall fin­det die Beauf­tra­gung und Finan­zie­rung durch den Frei­staat Bay­ern auf Basis der Prio­ri­sie­rung des zehn­jäh­ri­gen Aus­bau­pla­nes der baye­ri­schen Staat­stra­ßen statt. Die zwei­te Mög­lich­keit ist die Son­der­bau­last, bei der die Gemein­de das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren beauf­tragt und aus ihrem Haus­halt kom­plett vor­fi­nan­zie­ren muss. Nach Abschluß die­ses Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens, Erwerb der not­wen­di­gen Bau­flä­chen durch die Kom­mu­ne und posi­ti­ver Beur­tei­lung zur Son­der­bau­last, erfolgt eine Rück­erstat­tung mit der dann fest­ge­leg­ten För­der­quo­te (im gün­stig­sten Fall bis zu 80 %). Im anschlie­ßen­den Bau erfol­gen die För­der­quo­ten­zah­lun­gen Schritt für Schritt bei Fer­tig­stel­lung ent­spre­chen­der Bauabschnitte.

Der Markt Neun­kir­chen beschreibt nun einen drit­ten Weg, der mit einer per­sön­li­chen Zusa­ge begrün­det wird und bei der die Fra­ge des Auf­trag­ge­bers des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens nicht ein­deu­tig geklärt ist.

Im Haus­halt 2012 wur­den nun aktu­ell Gel­der für einen sol­chen Pro­zess ein­ge­stellt. Hier stellt sich die Fra­ge, wie­weit mit einem sol­chen Ver­fah­ren, behörd­li­che Rege­lun­gen über­gan­gen wer­den. Dür­fen bestehen­de Rei­hun­gen und Anwart­schaf­ten ande­rer Gemein­den ent­spre­chend des Aus­bau­plans negiert und vom Steu­er­zah­ler bereits bezahl­te Abwä­gun­gen über­gan­gen werden?

An die­ser Stel­le han­delt es sich um einen Vor­gang der über die kom­mu­na­le Ebe­ne hin­aus Bedeu­tung fin­den kann.

Beson­ders nach Wah­len (2013) kann jedoch auf sol­che per­sön­li­chen Zusa­gen nicht mehr Bezug genom­men wer­den. Unge­wis­se Kosten­hö­he, Dau­er und Aus­gang eines Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens besche­ren hier dem Neun­kirch­ner Bür­ger ein finan­zi­el­les Risi­ko über einen in Zukunft mög­li­cher­wei­se über­be­la­ste­ten Haushalt.

Denn, wie schon mehr­fach argu­men­tiert, ist sowohl ein Ver­kehrs­pro­blem zur Begrün­dung der Son­der­bau­last nicht gege­ben, als auch die Tras­sen­la­ge in Nah­erho­lungs- und natur­schutz­recht­lich rele­van­tem Gebiet unver­träg­lich. Ein Plan­fest­stel­lungs­be­schluss kann sich somit lan­ge hin­zie­hen und ist zudem kei­nes­wegs sicher. Dann jedoch ver­blei­ben sämt­li­che Kosten des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens bei der Gemein­de. Völ­lig nutz­los. Oder gibt es auch für die­sen Fall einen Son­der­ko­sten­trä­ger??? – In letz­ter Kon­se­quenz heißt der lei­der immer: Steu­er­zah­ler – also wir alle!!!

Bet­ti­na Wittmann
Vor­sit­zen­de der Bür­ger­initia­ti­ve moder­nes und umwelt­be­wuss­tes Neun­kir­chen MUNk e. V.