Bam­berg: Vor­zugs­be­hand­lung für City-Beach empört GAL

Stadt dul­det unge­neh­mig­ten City-Beach am Kuni­gun­den­damm – GAL schal­tet jetzt Regie­rung ein

Feste Bauten am City-Beach

Feste Bau­ten am City-Beach

Man könn­te sagen, die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on hat die Nase voll: Nach wel­chen will­kür­li­chen Kri­te­ri­en wer­den eigent­lich man­che Gewer­be­trei­ben­de von der Stadt­ver­wal­tung bevor­zugt behan­delt? Wie wird mit Prüf­auf­trä­gen aus dem Stadt­rat umge­gan­gen? Wel­cher Ver­lass ist auf Aus­sa­gen aus der Verwaltungsspitze?

Im Zen­trum der grü­nen Empö­rung steht der City-Beach am Kanal­ufer am Kuni­gun­den­damm – seit Jah­ren eine Frei­schank­flä­che, die im Früh­jahr und Som­mer auf städ­ti­schen Grund betrie­ben wird. Dass dies ohne die erfor­der­li­che Bau­ge­neh­mi­gung geschieht, wird jetzt die Regie­rung von Ober­fran­ken beschäf­ti­gen, an die sich die GAL mit ihrer Beschwer­de gewen­det hat.

Zur Vor­ge­schich­te: Im Juli 2010 befass­te sich der Stadt­rat mit dem City-Beach, weil der Pacht­ver­trag mit dem Betrei­ber ver­län­gert wer­den soll­te. GAL-Stadt­rat Peter Gack ver­lang­te damals eine vor­he­ri­ge bau­recht­li­che Prü­fung, weil die dort im Lau­fe der Zeit ent­stan­de­nen Bau­ten ver­mut­lich ein Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren nötig mach­ten. Die Stadt­ver­wal­tung sag­te dies zu, der Tages­ord­nungs­punkt wur­de abge­setzt und auf eine spä­te­re Sit­zung verschoben.

Seit­her brach­te der Ober­bür­ger­mei­ster das The­ma jedoch nicht mehr auf die Tages­ord­nung – nur ein Schrift­wech­sel besteht, der die GAL mitt­ler­wei­le sehr erzürnt. Im Juli 2011 infor­mier­te Andre­as Star­ke die GAL, dass sich der Pacht­ver­trag inzwi­schen (auch ohne Zustim­mung des Stadt­rats) auto­ma­tisch ver­län­gert habe, weil er nicht bis Sep­tem­ber 2010 gekün­digt wor­den war. Im Herbst 2010 habe es zwar eine Bau­kon­trol­le gege­ben, die wie die GAL zu dem Ergeb­nis gekom­men sei, dass die Anla­ge bau­ge­neh­mi­gungs­pflich­tig ist. Aber auch ein drei­vier­tel Jahr spä­ter sei noch kein Bau­an­trag bei der Stadt eingegangen.

Auf wei­te­res Nach­ha­ken der GAL wur­de der Pacht­ver­trag dann im Ver­lauf des Jah­res 2011 gekün­digt und ver­län­ger­te sich damit nicht auto­ma­tisch ins Jahr 2012. Doch wie den seit­he­ri­gen Äuße­run­gen aus der Stadt­ver­wal­tung zu ent­neh­men ist, liegt auch jetzt noch kein Bau­an­trag vor. Im März 2012 heißt es in einem Ver­wal­tungs­schrei­ben, dass man den Betrei­ber auf­ge­for­dert habe „die für eine Bau­ge­neh­mi­gung erfor­der­li­chen Unter­la­gen (…) zeit­nah“ vor­zu­le­gen. Und: „Dem Ver­an­stal­ter wur­de eine wohl­wol­len­de Prü­fung sei­nes Anlie­gens zugesichert.“

Die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on hat nach eige­ner Aus­sa­ge mitt­ler­wei­le kei­ne Hoff­nung mehr, ohne Hil­fe der Auf­sichts­be­hör­de die Stadt­ver­wal­tung zum Han­deln zu brin­gen, und des­halb in Bay­reuth um das Ein­schrei­ten der Regie­rung gebe­ten. „Dass eine Bau­kon­trol­le über­haupt erst von einem Stadt­rats­mit­glied initi­iert wer­den muss, ist schon sehr bedenk­lich. Dass die unge­neh­mig­te Beach-Anla­ge dann fast zwei Jah­re vom Bau­ord­nungs­amt gedul­det wird, und das auch noch auf einem Grund­stück, das der Stadt gehört und für das sie ja eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung hat, ist aber nicht mehr hin­nehm­bar“, meint GAL-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ursu­la Sowa. „War­um wird die­ser Antrag­stel­ler so bevor­zu­gend behan­delt und nicht wie alle ande­ren Bür­ge­rIn­nen?“ Die Anla­ge müs­se wie jedes Bau­vor­ha­ben geprüft wer­den, auch in Bezug auf Stell­platz­be­darf, Hygie­ne­stan­dards, Lärm­emis­sio­nen usw.