Pfer­de im Straßenverkehr

Die Land- und forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern informieren

Pferd trifft auf Pferdestärke

Pferd trifft auf Pferdestärke

Pfer­de sind Flucht­tie­re! Im Stra­ßen­ver­kehr kann das zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen füh­ren, wenn nicht alle Ver­kehrs­teil­neh­mer auf­ein­an­der Rück­sicht nehmen.

Pfer­de sind von Natur aus Flucht­tie­re, die auf lau­te Geräu­sche oder plötz­li­che Bewe­gun­gen ner­vös reagie­ren. Sie erschrecken leicht und gera­de dann, wenn sich Ihnen Kraft­fah­rer sehr schnell nähern, wenn gehupt, nah auf­ge­fah­ren oder hef­tig abge­bremst wird. Hoch­ge­züch­te­te Pfer­de­ras­sen, eben­so sowie Kalt­blü­ter und selbst Ponys reagie­ren übri­gens bereits auf Luft­ge­räu­sche aus LKW-Hoch­druck­brem­sen. Scheut ein Pferd, kann es aus­bre­chen. Der Rei­ter hat dann kaum noch die Chan­ce, das Tier sofort unter Kon­trol­le zu bekom­men. Beson­ders gefähr­lich kann es wer­den, wenn Kin­der oder Jugend­li­che auf dem Pferd sit­zen. Alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, ins­be­son­de­re aber moto­ri­sier­te, soll­ten sich des­halb der beson­de­ren Situa­ti­on immer bewusst sein, wenn Ihnen Rei­ter oder auch Kut­schen auf der Stra­ße begegnen.

Nie­mand will einen Ver­kehrs­un­fall pro­vo­zie­ren. Die Land- und forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern (LBG) rät des­halb: Neh­men Sie Rück­sicht! Kraft­fah­rer soll­ten auf „voll­blü­ti­ge“ Not­brem­sun­gen und Hub­kon­zer­te ver­zich­ten und sich den „Hafer­mo­to­ren“ von vorn­her­ein mit stark gedros­sel­tem Tem­po und brems­be­reit nähern, so wie es auch die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung vor­sieht. Zur Erin­ne­rung: Die StVO for­dert von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern eine stän­di­ge Vor­sicht und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me! Dies gilt im Stra­ßen­ver­kehr genau­so wie auf Neben­strecken in der Flur. Jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer hat sich so zu ver­hal­ten, dass kein ande­rer geschä­digt, gefähr­det oder mehr als nach den Umstän­den unver­meid­bar behin­dert oder belä­stigt wird. Im kon­kre­ten Fall heißt dies zum Bei­spiel beim Über­ho­len, dass gegen­über den Tie­ren ein aus­rei­chen­der Sicher­heits­ab­stand ein­ge­hal­ten wer­den muss. Über­holt ein PKW einen Rei­ter, beträgt er min­de­stens 1,5 bis 2 Meter; fährt ein LKW an einem Pferd vor­bei, muss der Abstand ent­spre­chend grö­ßer sein. Das Fahr­zeug muss jeder­zeit zum Hal­ten gebracht wer­den können.