MdB Schar­fen­berg: Frau­en ver­die­nen mehr – Lohn­un­ter­schie­de müs­sen end­lich aus­ge­gli­chen werden

Zum natio­na­len Akti­ons­tag für mehr Lohn­ge­rech­tig­keit, dem “Equal Pay Day” am 23. März, erklärt Eli­sa­beth Schar­fen­berg, ober­frän­ki­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Mit­glied im Aus­schuss für Gesundheit:

Sie sind genau­so gut oder bes­ser aus­ge­bil­det als Män­ner und wer­den doch wesent­lich schlech­ter bezahlt als die­se. Im Durch­schnitt 23 Pro­zent weni­ger als Män­ner ver­die­nen Frau­en der­zeit pro Stun­de. In Sachen Ent­gelt­gleich­heit gehört Deutsch­land damit nach wie vor zu den Schluss­lich­tern in Euro­pa. Im Deutsch­land­ver­gleich sind wie­der­um Frau­en in Bay­ern noch stär­ker von Lohn­un­gleich­heit betrof­fen als in ande­ren alten Bun­des­län­dern. Auch für Ober­fran­ken trifft das zu. Die Ein­kom­men der Frau­en lie­gen auch hier deut­lich unter denen der Män­ner. So erziel­ten Frau­en 1998 nur 68 Pro­zent des Ein­kom­mens der Män­ner in Ober­fran­ken. Das erklärt sich auch durch den höhe­ren Anteil an Teil­zeit­be­schäf­tig­ten unter Frau­en. Doch auch wenn man die Ein­kom­men der in Voll­zeit beschäf­tig­ten Män­ner und Frau­en ver­gleicht, so erziel­ten Frau­en nur 73 Pro­zent des Män­ner­ein­kom­mens. Damit liegt Ober­fran­ken noch unter dem baye­ri­schen Durch­schnitt. Dar­an hat sich seit Jah­ren nicht viel geändert.

Rund 81 Pro­zent der Betrie­be im Westen und 64 Pro­zent im Osten zah­len Frau­en weni­ger als Män­nern. Die Grün­de hier­für sind viel­schich­tig. Zum einen liegt es an der Berufs­wahl der Frau­en, die sich nach wie vor auf weni­ge Berufs­fel­der redu­zie­ren. Drei Vier­tel der Frau­en arbei­ten in gera­de ein­mal 15 oft frau­en­do­mi­nier­ten Beru­fen. Ins­be­son­de­re in den haus­halts­be­zo­ge­nen Dienst­lei­stun­gen in denen über­wie­gend Frau­en beschäf­tigt sind, sind die Ver­dien­ste am gering­sten. Am zweit­schlech­te­sten zahlt der Han­del. Obwohl bei­de Berei­che frau­en­do­mi­niert sind, lie­gen die Ein­kom­men von Voll­zeit beschäf­tig­ten Frau­en hier nur bei 94 Pro­zent. Außer­dem füh­ren Teil­zeit­be­schäf­ti­gung und Erwerbs­un­ter­bre­chung durch Kin­der­er­zie­hungs- oder Pfle­ge­zei­ten zur Erwerbsminderung.

Ange­sichts der unver­än­dert hohen Ent­gelt­un­ter­schie­de nüt­zen Absichts­er­klä­run­gen und Frei­wil­lig­keit nichts. Viel­mehr brau­chen wir wei­te­re gesetz­li­che Rege­lun­gen, um die Dis­kri­mi­nie­rung der Frau­en, die sich auch im Ent­gelt aus­drückt, erfolg­reich zu been­den. Denn Frau­en ver­die­nen mehr!

Lesen Sie hier­zu den Antrag der Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen: http://​dip21​.bun​des​tag​.de/​d​i​p​2​1​/​b​t​d​/​1​7​/​0​8​8​/​1​7​0​8​8​9​7​.​pdf