MdL Edu­ard Nöth zur EU-Arbeitszeitrichtlinie

Kei­ne Aus­wei­tung der EU-Arbeits­zeit­richt­li­nie auf ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten bei Feu­er­weh­ren, Ret­tungs­dien­sten und Hilfsorganisationen!

Feu­er­weh­ren, Ver­ei­ne und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen suchen hän­de­rin­gend nach Ehren­amt­li­chen. Ver­schärft wird Lage, seit auf­grund der Aus­set­zung der Wehr­pflicht auch der Zivil­dienst weg­fällt. Als nicht nach­voll­zieh­bar erscheint dem Forch­hei­mer CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Edu­ard Nöth das Bestre­ben der EU-Kom­mis­si­on, ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten in bestimm­ten Fäl­len in die Höchst­ar­beits­zeit von 48 Wochen­stun­den ein­zu­be­zie­hen, die die EU-Arbeits­zeit­richt­li­nie (2003/88/EG) vorschreibt.

Bei Feu­er­weh­ren und in den Ret­tungs­dien­sten sind ca. 350.000 Bür­ger ehren­amt­lich tätig. In einem Dring­lich­keits­an­trag der CSU, dem der Land­tag zustimm­te, wird die Staats­re­gie­rung auf­ge­for­dert, sich dafür ein­zu­set­zen, dass die Zeit für ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment nicht auf die­se Höchst­ar­beits­zeit ange­rech­net wird. „Das Enga­ge­ment beson­ders bei Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren, Ret­tungs­dien­sten und ver­gleich­ba­ren Orga­ni­sa­tio­nen wür­de dadurch ernst­haft gefähr­det“, warnt Edu­ard Nöth. Das betref­fe beson­ders die Land­feu­er­weh­ren, in denen aus­schließ­lich Ehren­amt­li­che im Ein­satz sei­en – im Gegen­satz zu den Berufs­weh­ren der Groß­städ­te. „Die Kon­se­quenz wäre das Ende der ehren­amt­li­chen Tätig­keit für die­se Orga­ni­sa­tio­nen“ betont der Abge­ord­ne­te. Wer einer 40-stün­di­gen Regel­ar­beit nach­gin­ge, hät­te dann nur noch acht Stun­den in der Woche für sein ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment „übrig“. Für MdL Edu­ard Nöth sei es eine pri­va­te Ent­schei­dung, ob sich jemand außer­halb sei­ner Arbeits­zeit ehren­amt­lich enga­gie­re oder nicht.