Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Mey­ern­reuth“ (Bay­reuth) kann vom 19. März bis 16. April ein­ge­se­hen werden

Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner Sit­zung Ende Febru­ar die Ein­lei­tung des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens „Mey­ern­reuth“ beschlos­sen. Der Plan­ent­wurf liegt in der Zeit vom 19. März bis ein­schließ­lich 16. April beim Stadt­pla­nungs­amt im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908 – Öffent­li­che Plan­auf­la­ge – wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) öffent­lich aus. Wäh­rend die­ser Frist besteht Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen Mon­tag bis Frei­tag Vor­mit­tag von 8 bis 12 Uhr und Mitt­woch zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.

Im Flä­chen­nut­zungs­plan mit inte­grier­tem Land­schafts­plan ist für den Orts­teil Mey­ern­reuth eine Sied­lungs­ar­ron­die­rung im Nor­den, Westen und Süden des bestehen­den Dorf­ge­bie­tes dar­ge­stellt. Die vor­ge­se­he­ne Bebau­ung im Nor­den und Süden sowie auf den Grund­stücken inner­halb der bestehen­den Sied­lung nimmt die Bau­wei­se der bestehen­den Bebau­ung auf. Hier sol­len Ein­zel­häu­ser mit einem Voll­ge­schoss und einem Dach­ge­schoss zuläs­sig sein. Als Dach­form wird Sat­tel­dach fest­ge­setzt. Abwei­chend von die­ser Bau­wei­se sind im west­li­chen Bereich der Sied­lung zwei Geschos­se zwin­gend und Flach­dä­cher vor­ge­se­hen. Damit soll der zuneh­men­den Nach­fra­ge nach die­ser Bau­wei­se Rech­nung getra­gen werden.

Die geplan­te Bebau­ung stellt einen aus­gleichs­pflich­ti­gen Ein­griff in Natur und Land­schaft dar. Die Flä­chen zum öko­lo­gi­schen Aus­gleich kön­nen inner­halb des Gel­tungs­be­rei­ches des Bebau­ungs­plans jeweils am Ran­de der ent­ste­hen­den Bau­fel­der im Nor­den, Süden und Westen nach­ge­wie­sen werden.