Neue Park­ver­ord­nung für den Bay­reu­ther Hofgarten

Letz­te Ein­zel­hei­ten wur­den jetzt bei einem Gespräch im Rat­haus bespro­chen – Rad­fah­ren auf aus­ge­wie­se­nen Rou­ten künf­tig erlaubt

Der Prä­si­dent der Baye­ri­schen Schlös­ser­ver­wal­tung, Bernd Schrei­ber, und Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Micha­el Hohl haben die letz­ten Ein­zel­hei­ten einer neu­en Ver­ord­nung über die Nut­zung des Bay­reu­ther Hof­gar­tens bespro­chen. Die für den Hof­gar­ten Bay­reuth zustän­di­ge Baye­ri­sche Schlös­ser­ver­wal­tung wird die Ver­ord­nung vor­aus­sicht­lich Anfang April die­ses Jah­res in Kraft setzen.

Die geplan­te Ver­ord­nung dient dem Schutz und Erhalt des aus der Zeit der Mark­gra­fen über­lie­fer­ten Gar­ten­denk­mals. Gleich­zei­tig ver­sucht sie, einen Aus­gleich zwi­schen den heu­ti­gen Nut­zungs­be­dürf­nis­sen her­zu­stel­len. So reagiert die Baye­ri­sche Schlös­ser­ver­wal­tung in ihrer Ver­ord­nung auf die tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten im Hof­gar­ten und wird nun gewis­se Nut­zun­gen aus­drück­lich legi­ti­mie­ren, wie etwa durch die Aus­wei­sung spe­zi­el­ler Lie­ge­flä­chen. Gleich­zei­tig sol­len zukünf­tig Exzes­se in der Nut­zung, die auf Kosten ande­rer Besu­cher oder der Sub­stanz gehen, ver­hin­dert wer­den. Für die­sen Zweck sieht die Ver­ord­nung auch eine Mög­lich­keit zur Ver­hän­gung von Buß­gel­dern vor. „Ich habe mich im Gespräch mit dem Prä­si­den­ten der Schlös­ser­ver­wal­tung dafür ein­ge­setzt, dass bei den Buß­gel­dern nicht mit Kano­nen auf Spat­zen geschos­sen wird“, so Bay­reuths Ober­bür­ger­mei­ster. „In erster Linie wer­den hier eine Infor­ma­ti­on der Besu­cher und Ermah­nun­gen im Raum ste­hen. Park­row­dys hin­ge­gen kön­nen zukünf­tig sofort mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern belegt wer­den und das unter­stüt­ze ich unein­ge­schränkt“, so Dr. Hohl weiter.

Aus­druck des ange­streb­ten Inter­es­sen­aus­gleichs ist wei­ter­hin die Öff­nung des Hof­gar­tens für den Rad­ver­kehr in einem fest­ge­leg­ten Bereich. „Ich freue mich, dass ich eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung vom Fahr­rad­ver­bot im Hof­gar­ten errei­chen konn­te“, so Dr. Hohl. Zukünf­tig wird dem­nach das Fahr­rad­fah­ren im Rand­be­reich des Hof­gar­tens ent­lang der Cosi­ma-Wag­ner-Stra­ße und auf der Mail­bahn-Allee bis zur Ein­mün­dung des Hans-Roll­wa­gen-Wegs erlaubt sein (sie­he rot gestri­chel­te Linie in der bei­lie­gen­den Anla­ge). Im rest­li­chen Hof­gar­ten besteht wei­ter ein Fahr­rad­ver­bot. Die Stadt Bay­reuth wird die Ein­hal­tung der Park­ver­ord­nung – ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der nur beschränk­ten Öff­nung für den Fahr­rad­ver­kehr – mit­tels Bestrei­fung durch die städ­ti­sche Sicher­heits­wacht und den kom­mu­na­len Ver­kehrs­über­wa­chungs­dienst unterstützen.

„Eine gemein­sa­me Nut­zung der Wege durch Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger wird auf Dau­er aber nur gut gehen, wenn sich alle Betei­lig­ten rück­sichts­voll ver­hal­ten. Das müss­te in die­ser wun­der­schö­nen und roman­ti­schen Park­an­la­ge hof­fent­lich mög­lich sein“, so Dr. Hohl abschließend.

Über die Ein­zel­hei­ten der Park­ver­ord­nung, die sich im Übri­gen inhalt­lich eng an die Grün­an­la­gen­sat­zung der Stadt Bay­reuth hält, wird die Baye­ri­sche Schlös­ser­ver­wal­tung in einem eige­nen Öffent­lich­keits­ter­min informieren.