Befra­gung zur Klä­rung von Unstim­mig­kei­ten (BKU) im Rah­men des Zensus

Erhe­bungs­be­auf­trag­te erfra­gen Daten nur in Gemein­den mit weni­ger als 10 000 Einwohnern

Das Zen­sus­jahr 2011 ist vor­bei, den­noch sind auch in die­sem Jahr noch Erhe­bun­gen, wie die Befra­gung zu Klä­rung von Unstim­mig­kei­ten nach §16 des Zen­sus­ge­set­zes vor­ge­se­hen. Wie das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­ti­stik und Daten­ver­ar­bei­tung wei­ter mit­teilt wird die­se Befra­gung ab Mitte/​Ende Febru­ar in Bay­ern star­ten. Bei die­ser Erhe­bung wer­den in Bay­ern rund 100 000 Haus­hal­te zur Aus­kunft auf­ge­for­dert. Aller­dings wer­den nur sol­che Haus­hal­te befragt, bei denen Unstim­mig­kei­ten zwi­schen den Ergeb­nis­sen der Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung des Zen­sus und den Infor­ma­tio­nen aus dem Ein­woh­ner­mel­de­re­gi­ster zum Stand 9. Mai 2011 fest­ge­stellt wur­den. Die Befra­gung ist aller­dings auf Anschrif­ten begrenzt, für die nur eine Woh­nung als bewohnt gemel­det wur­de und die zu Gemein­den mit weni­ger als 10 000 Ein­woh­nern gehö­ren. Der Erhe­bungs­bo­gen ent­hält Fra­gen zum Namen, zum Geschlecht, zum Alter, zur Staats­an­ge­hö­rig­keit, zum Fami­li­en­stand, zur Zahl der in der Woh­nung wohn­haf­ten Per­so­nen und zum Wohn­sta­tus. Die betrof­fe­nen Haus­hal­te erhal­ten, genau­so wie bei der Haus­halts­stich­pro­be des Zen­sus, eine Ankün­di­gungs­kar­te bei der die Befra­gungs­de­tails durch den jewei­li­gen Erhe­bungs­be­auf­trag­ten mit­ge­teilt werden.

Auch wenn der Zen­sus 2011 bereits im letz­ten Jahr begon­nen hat, fin­den auch in die­sem Jahr, wie gesetz­lich gere­gelt, noch Befra­gun­gen hier­zu statt. Eine die­ser Erhe­bun­gen, die dem­nächst star­ten, ist die unter §16 des Zen­sus­ge­set­zes auf­ge­führ­te Befra­gung zur Klä­rung von Unstim­mig­kei­ten. Sie wird ab Mitte/​Ende Febru­ar in Bay­ern bei etwa 100 000 Haus­hal­ten durch­ge­führt, bei denen Unstim­mig­kei­ten zwi­schen den Ergeb­nis­sen der Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung des Zen­sus und den Infor­ma­tio­nen aus dem Ein­woh­ner­mel­de­re­gi­ster­be­stand vom 9. Mai 2011 fest­ge­stellt wur­den. Die Befra­gung fin­det aller­dings nur bei Haus­hal­ten statt, die in Gemein­den mit weni­ger als 10 000 Ein­woh­nern leben und bei deren Anschrift nur eine Woh­nung als bewohnt gemel­det wurde.

Die­se Zen­sus-Teil­be­fra­gung ist not­wen­dig um die genaue Zahl der Ein­woh­ner Deutsch­lands fest­zu­stel­len, denn beim Zen­sus 2011 wer­den die Daten zum einen aus Ver­wal­tungs­re­gi­stern und zum ande­ren aus den direk­ten Befra­gun­gen beim Bür­ger gewon­nen. Die­se unter­schied­li­chen ein­zel­nen Daten­quel­len wur­den dann für die Ermitt­lung von end­gül­ti­gen Zen­sus­er­geb­nis­sen zusam­men­ge­führt. Bei der Zusam­men­füh­rung der Regi­ster­da­ten mit den Ergeb­nis­sen der Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung sind in der Fol­ge an eini­gen Anschrif­ten Unstim­mig­kei­ten auf­ge­tre­ten. Ein Bei­spiel: Sind bei einer vier­köp­fi­gen Fami­lie, die in einem Ein­fa­mi­li­en­haus wohnt, die erwach­se­nen Kin­der für die Aus­bil­dung in die näch­ste grö­ße­re Stadt gezo­gen, jedoch aber noch unter der Adres­se der Eltern gemel­det, und die Eltern hat­ten im Rah­men der Gebäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung kor­rekt ange­ge­ben, dass nur noch sie und nicht mehr ihre bei­den Kin­der an der Anschrift leben, lie­gen zwei unter­schied­li­che Anga­ben zur Zahl der Per­so­nen in der Woh­nung vor. Die­se Unstim­mig­kei­ten müs­sen auf­ge­klärt und berei­nigt werden.

Bei Anschrif­ten, die sol­che unstim­mi­gen Anga­ben auf­wei­sen, wer­den daher alle Per­so­nen, die dort am Zen­sus­stich­tag den 9. Mai 2011 leb­ten, befragt. Die­se Teil­be­fra­gung des Zen­sus ist damit uner­läss­lich für die kor­rek­te Fest­stel­lung der amt­li­chen Ein­woh­ner­zahl in Gemein­den mit weni­ger als 10 000 Einwohnern.

Für Fra­gen über die Erhe­bung zur Klä­rung von Unstim­mig­kei­ten kön­nen sich die Bür­ger an das Zen­sus­team des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Sta­ti­stik und Daten­ver­ar­bei­tung unter der Num­mer 0911–98 208 120 wen­den. Das Zen­sus­team ist immer mon­tags bis frei­tags von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.