Geplan­te West­um­fah­rung von Neun­kir­chen am Brand: „Son­der­bau­last“ als Zuckerla?

Pres­se­mit­tei­lung des Bund Natur­schutz zur geplan­ten West­um­fah­rung von Neunkirchen

Bund Natur­schutz in Bay­ern e.V., der Baye­ri­sche Bau­ern­ver­band und die Bür­ger­initia­ti­ve MUNK sähen die geplan­te Ein­lei­tung des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens zur West­um­fah­rung von Neun­kir­chen am Brand als gro­ßen Feh­ler an. Die ange­dach­te Mög­lich­keit, mit der Pla­nung vor­zei­tig begin­nen zu kön­nen, indem das Ver­fah­ren unter „Son­der­bau­last“ gestellt wird, wird als unkal­ku­lier­bar kri­ti­siert. Der Flä­chen­fraß für den Bau ist nicht ver­ant­wort­bar, Alter­na­ti­ven wären wesent­lich kostengünstiger.

„Die Ver­wal­tung Neun­kir­chens und der Gemein­de­rat spie­len momen­tan rus­si­sches Rou­lette. Sie wis­sen nicht, was für Kosten auf sie zukom­men, wenn sie mit dem Zucker­la Son­der­bau­last die Pla­nung vor­an­trei­ben. Das kön­nen 17.000 oder 40.000 Euro sein, und dann nur für die Pla­nung. Und nie­mand weiß, ob die acht oder sogar mehr als zehn Mil­lio­nen Euro für den Bau je kom­men. Das Geld wäre dann für nichts ver­geu­det“, meint Bern­hard Birn­feld, Vor­sit­zen­der der BN-Orts­grup­pe Neun­kir­chen a. Br. und Umgebung.

Johan­nes Zöll­ner, Orts­ob­mann des Baye­ri­schen Bau­ern­ver­ban­des in Ebers­bach zum aktu­el­len Stand: „Unse­re Land­wir­te sind für die Erzeu­gung von Qua­li­täts­pro­duk­ten auf hoch­wer­ti­ge Böden vor Ort ange­wie­sen. Die Bewirt­schaf­tung der klein­struk­tu­rier­ten Flä­chen erfor­dert einen hohen Auf­wand. Eine wei­te­re Zer­schnei­dung durch die unnö­ti­ge West­um­ge­hung leh­nen wir ab. Neun­kir­chen soll­te die selbst­ver­ur­sach­ten Ver­kehrs­pro­ble­me dort lösen wo sie ent­ste­hen und nicht auf den Rücken ande­rer abwäl­zen. Der stän­di­ge Flä­chen­fraß, der immer nur die Land­wir­te trifft, muss ein Ende haben. Wir sind strikt gegen eine Umge­hungs­stra­ße auf Ebers­ba­cher Flur.“

Bet­ti­na Witt­mann, Bür­ger­initia­ti­ve Moder­nes und Umwelt­be­wuss­tes Neun­kir­chen e.V. (MUNK): „Ver­wal­tung und Gemein­de­rä­te soll­ten sich bei Ihrer Ent­schei­dung an den gel­ten­den Bestim­mun­gen zur Son­der­bau­last ori­en­tie­ren und mit die­sen Zah­len kal­ku­lie­ren. Sie sind über meh­re­re Wahl­pe­ri­oden nicht bere­chen­bar. Haus­halts­po­li­tisch kann sich die Markt­ge­mein­de ein solch kost­spie­li­ges Pro­jekt nicht lei­sten, immer­hin 1,6 bis sie­ben Mil­lio­nen Euro Kosten ver­blie­ben bei der Markt­ge­mein­de, je nach der För­der­quo­te, die irgend­wann, viel­leicht erst in vie­len Jah­ren bei der Bewil­li­gung fest­ge­legt wird).“

„Die Infra­struk­tur des Land­krei­ses ist über die Maßen gut aus­ge­baut, aus wirt­schaft­li­cher Sicht bräch­te eine Umfah­rung Neun­kir­chens nur mar­gi­na­le Zeit­vor­tei­le – das ist ver­nach­läs­sig­bar. Viel wich­ti­ger ist das Besin­nen auf noch vor­han­de­ne Natur­le­bens­räu­me. Maß­nah­men die­se zu stüt­zen sind viel not­wen­di­ger. Die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de soll­te end­lich mal wie­der hin­aus in die Land­schaft, um sich aktiv vor Ort und nicht nur im Büro um Auf­bau­maß­nah­men ver­blie­be­ner Natur­be­rei­che zu küm­mern. Hier fehlt das Geld seit Jahr­zehn­ten. Und es nicht ein­seh­bar es in wei­te­ren Stra­ßen­bau zu stecken.“, so Hein­rich Kat­ten­beck, Vor­sit­zen­der der BN-Kreis­grup­pe Forchheim.

„Der als Haupt­grund für die Pla­nung einer West­um­fah­rung ange­führ­te Schwer­last-Ver­kehr durch Neun­kir­chen hat in fünf Jah­ren um 37 % abge­nom­men. Die Argu­men­te für das mil­lio­nen­schwe­re Vor­ha­ben schwin­den zuse­hends“, so Tom Konop­ka, Regio­nal­re­fe­rent des BN.

Die Pla­nung

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg plant im Rah­men des Aus­bau­pla­nes der Staats­stra­ßen die West­um­fah­rung von Neun­kir­chen am Brand (der­zeit Kate­go­rie 1 R). Damit könn­te die Umfah­rung frü­he­stens Ende die­ser Deka­de geplant und ab 2021 rea­li­siert wer­den. Die Ver­wal­tung Neun­kir­chens und der Gemein­de­rat bera­ten nun über die vor­zei­ti­ge Ein­lei­tung eines Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens mit eige­ner Kostenbeteiligung.

Dazu gekö­dert wur­de der Markt durch eine Aus­sa­ge von Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann, das Pla­nungs­ver­fah­ren kön­ne beschleu­nigt wer­den, wenn die Kom­mu­ne 20% der Pla­nungs­ko­sten von 85.000 € übernähme.

Die Höhe der Pla­nungs­ko­sten ist dabei wei­ter­ge­hend unspe­zi­fi­ziert und könn­te sich durch­aus erhöhen.

Die geplan­te West­um­fah­rung wür­de mit par­al­lel geführ­ter Gemein­de­ver­bin­dungs­stra­ße eine Schnei­se von knapp 40 m Brei­te durch die Land­schaft schla­gen, Wald­ge­bie­te wür­den durch­schnit­ten. Mit zuneh­men­den Hoch­was­ser­ge­fahr für Sied­lungs­ge­bie­te auf­grund des geplan­ten Stra­ßen­bau­werks im Auen­be­reich von Brand- und Ebers­bach wäre zu rech­nen, 18 Hekt­ar oder 180.000 Qua­drat­me­ter unver­mehr­ba­rer Boden wür­den inkl. Aus­gleichs­flä­chen der Land­wirt­schaft ent­zo­gen. Das Bünd­nis setzt als Alter­na­ti­ve auf zukunfts­wei­sen­de Ver­kehrs­sy­ste­me, so z.B. die Stadt­bahn nach Erlan­gen, mit Anbin­dung eines Takt­bus­ses nach Forch­heim. Denn nur die­se bringt auch den Bür­gern im Süd­teil von Neun­kir­chen durch die Reduk­ti­on des dort in den letz­ten fünf Jah­ren über­mä­ßig gestie­ge­nen Indi­vi­du­al­ver­kehrs (Quell-Ziel-Ver­kehr) eine spür­ba­re Entlastung.

Ver­kehrs­si­tua­ti­on

Neun­kir­chen am Brand besitzt zur Umfah­rung sei­nes alten Orts­ker­nes mit Tor­durch­fahrt bereits eine inner­ört­li­che Umfah­rung der Alt­stadt über die Fried­hofstra­ße. Dort kön­nen sich LKW auf einer Län­ge von ca. 40 m bei einer Brei­te knapp 5,50 m nicht unein­ge­schränkt begeg­nen. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit wur­de des­halb auf 30 km/​h fest­ge­schrie­ben und auch für LKW-Begeg­nungs­ver­kehr zuge­las­sen. Zu Grun­de liegt dafür die RASt 06 (Richt­li­nie für die Anla­ge von Stadtstraßen).

Die Eng­stel­le liegt im Stau­be­reich der ein­mün­den­den und nicht vor­fahrt­be­rech­tig­ten Fried­hofstra­ße zur Orts­aus­fahrt Rich­tung Forch­heim (Forch­hei­mer Stra­ße). Von Forch­heim kom­mend kann die Eng­stel­le schlecht ein­ge­se­hen wer­den. Situa­ti­ons­be­dingt war­ten daher LKW qua­si in der Eng­stel­le, bis sie in die Vor­fahrt­stra­ße ein­bie­gen kön­nen. Kommt es zum Begeg­nungs­fall eines zu schnell ein­bie­gen­den Gegen-LKW, des­sen Fah­rer die Lage bis dahin nicht erken­nen konn­te, ent­ste­hen kom­pli­zier­te Ran­gier­si­tua­tio­nen. Das Pro­blem wird meist durch ille­ga­les Auf­fah­ren auf den Geh­weg „gelöst“.

Ein­fa­che Lösung des „Ver­kehrs­pro­blems“ möglich

Dabei wäre es leicht mög­lich, die Forch­hei­mer Stra­ße bereits vor der Ein­mün­dung der Fried­hofstra­ße auf 30 km/​h zu begren­zen und die Vor­fahrt­stra­ße in die Fried­hofstra­ße zu füh­ren. Bei­de Maß­nah­men lehn­ten Ver­ant­wort­li­che aus Neun­kir­chen bis­her mit dem Hin­weis “Zu vie­le Schil­der“ ab. Auch ein ein­fa­cher Mit­tel­strei­fen in der Fried­hofstra­ße wur­de bis­her nicht umge­setzt. Die­ser wür­de alle Fah­rer schon von vorn­her­ein an ein Fah­ren am äußer­sten rech­ten Fahr­bahn­rand erinnern.

Ver­kehrs­auf­kom­men sinkt, Begeg­nungs­häu­fig­keit sinkt

Gemäß bun­des­wei­ter Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung 2010 wur­den in der Forch­hei­mer Stra­ße nur noch 75 LKW mit Hän­ger und Sat­tel­zü­ge täg­lich ermit­telt, gegen­über 119, die noch im Jahr 2005 fest­ge­stellt wor­den waren. Damit hat der Schwer­last­ver­kehr in fünf Jah­ren um 37 % abge­nom­men (der Gesamt­ver­kehr um 4%). Zur Recht­fer­ti­gung einer West­um­fah­rung war der Schwer­ver­kehrt immer als Haupt­be­grün­dung ange­führt worden.

Gleich­zei­tig bedeu­tet dies bei ange­nom­me­nen 100 LKW mit Hän­gern und Sat­tel­zü­gen in der Fried­hofstra­ße eine maxi­ma­le Begeg­nungs­häu­fig­keit von 50 pro Tag oder im Mit­tel ca. zwei pro Stun­de. Die Wahr­schein­lich­keit, dass sich die­se Begeg­nun­gen nun aus­ge­rech­net ste­tig an der Eng­stel­le ereig­nen, ist bereits heu­te gering.

Kom­mu­na­le Son­der­bau­last nicht gerechtfertigt

Die Richt­li­ni­en des Kom­mu­na­len Son­der­bau­last­ver­fah­rens besa­gen, dass die­ses nur ein­ge­setzt wer­den kann, wenn damit ein Ver­kehrs­pro­blem zu lösen ist. Um dies zu klä­ren, waren Mini­ster Herr­mann, das Staat­li­che Bau­amt und Kom­mu­nal­po­li­ti­ker am 02.01.2012 vor Ort in der Fried­hofstra­ße, um sich die­se neue Begrün­dung – ein Ver­kehrs­pro­blem zu haben – gegen­sei­tig zu bekräftigen.

Bei genau­em Hin­se­hen besteht aber die­ses Ver­kehrs­pro­blem gar nicht. Die Recht­fer­ti­gung des Ein­sat­zes der Kom­mu­na­len Son­der­bau­last ergibt sich daher kaum – da das „Ver­kehrs­pro­blem“ gering ist und dar­über hin­aus auf ein­fa­che Wei­se ver­min­dert wer­den könn­te. Hier­zu müss­ten aller­dings Frei­staat und Kom­mu­ne zusammenarbeiten.

Teu­re Zemen­tie­rung einer Wunschidee

Gin­ge der Markt Neun­kir­chen über das „Zucker­la“ Anfinan­zie­rung der Kosten der Plan­fest­stel­lung ins Netz (ohne zu wis­sen wie hoch die­se in Umpla­nungs­fäl­len wirk­lich wer­den), müss­te er die­se zunächst ein­mal vor­fi­nan­zie­ren, mit der Aus­sicht 30 bis 80 % zum Rea­li­sie­rungs­be­ginn erstat­tet zu bekom­men. Bei der völ­lig unsi­che­ren Rea­li­sie­rungs- und Finanz­la­ge kann dies mög­li­cher­wei­se vie­le Jah­re dauern.

Bis dahin müss­te der Markt auch alle ent­spre­chen­den Grund­stücke für die Neu­bau­tra­sse erwor­ben haben. Zusätz­lich blie­be ihm die Unter­halts- und Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht und der Win­ter­dienst auf zehn Jahre.

In Anbe­tracht der Spar-Appel­le des Baye­ri­schen Rech­nungs­hofs, Mit­tel vom Staats­stra­ßen-Neu­aus­bau zum För­dern des Erhalts zeit­nah umzu­schich­ten, bis hin zur Ansa­ge von Mini­ster­prä­si­dent Horst See­ho­fer, in Bay­ern bis 2030 schul­den­frei zu sein, erscheint die Ange­le­gen­heit als Politikum.