Bera­tung der Bay­reu­ther Betreu­ungs­stel­le in RW21

Am kom­men­den Frei­tag, 2. März, bie­tet die Betreu­ungs­stel­le der Stadt Bay­reuth von 17.30 bis 19 Uhr für alle inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eine offe­ne Sprech­stun­de über die The­men Betreu­ungs­recht und Vor­sor­ge­voll­macht sowie Pati­en­ten­ver­fü­gung und Betreu­ungs­ver­fü­gung im RW 21 an. Eine Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es sich bei die­sem Ter­min nicht um einen Vor­trag han­delt und die Bera­tung im RW21 immer am ersten Frei­tag im Monat ange­bo­ten wird.

Alter­na­tiv infor­miert die Betreu­ungs­stel­le der Stadt Bay­reuth über Vor­sor­ge­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung, Pati­en­ten­ver­fü­gung und recht­li­che Betreu­ung natür­lich auch wei­ter­hin im Rat­haus II zu den bekann­ten Öff­nungs­zei­ten. Eine Ter­min­ver­ein­ba­rung wird emp­foh­len. Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen, Rück­fra­gen und Ter­min­ver­ein­ba­run­gen steht die Betreu­ungs­stel­le unter Tele­fon 09 21/25 13 25 zur Verfügung.