Hin­wei­se zur Bay­reu­ther OB-Wahl am 11. März 2012

Am Sonn­tag, 11. März, sind Bay­reuths Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­ge­ru­fen, den Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Bay­reuth zu wäh­len. Die Wahl­lo­ka­le sind von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Die Stadt ist in 73 all­ge­mei­ne Stimm­be­zir­ke ein­ge­teilt. In den Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen, die den Wahl­be­rech­tig­ten in den ver­gan­ge­nen Tagen zuge­sandt wur­de, sind der Stimm­be­zirk und der Abstim­mungs­raum ange­ge­ben, in dem abge­stimmt wer­den kann.

Zur Wahl muss die Wahl­be­nach­rich­ti­gung oder ein Wahl­schein und ein Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­ge­bracht wer­den. Aus­län­di­sche EU-Mit­bür­ge­rin­nen und EU-Mit­bür­ger müs­sen einen Iden­ti­täts­aus­weis oder ihren Rei­se­pass vor­le­gen. Der Stimm­zet­tel wird den Wäh­lern beim Betre­ten des Abstim­mungs­raums aus­ge­hän­digt. Er muss allein in einer Wahl­zel­le des Abstim­mungs­raums aus­ge­füllt wer­den. Das Wahl­amt der Stadt weist dar­auf hin, dass die Wahl­be­nach­rich­ti­gung bei der Wahl zum Ober­bür­ger­mei­ster auf­ge­ho­ben wer­den muss, da sie für eine etwa­ige Stich­wahl erneut benö­tigt wird.

Wer mit­tels Brief­wahl wäh­len will, erhält von der Stadt auf Antrag einen Stimm­zet­tel, einen hell­ro­ten Wahl­brief­um­schlag für den Wahl­schein und den Wahl­um­schlag mit der Anschrift der Behör­de, an die der Wahl­brief zu über­sen­den ist, sowie ein Merk­blatt, auf dem nähe­re Hin­wei­se zum Pro­ze­de­re der Brief­wahl zu fin­den sind. Bei der Brief­wahl müs­sen die Stimm­be­rech­tig­ten dafür Sor­ge tra­gen, dass ihr Wahl­brief mit dem Stimm­zet­tel und dem Wahl­schein am Wahl­tag bis zum Ablauf der Abstim­mungs­zeit, also 18 Uhr, bei der auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­ben Behör­de eingeht.

Jeder Stimm­be­rech­tig­te hat eine Stim­me. Das Stimm­recht kann nur ein­mal und nur per­sön­lich aus­ge­übt werden.