Aus­ein­an­der­set­zung am Faschings­ball in Meeder

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

Auf dem Zelt­fa­sching in Mee­der gerie­ten am frü­hen Sams­tag­mor­gen zwei Män­ner anein­an­der. Im Ver­lauf der kör­per­li­chen und ver­ba­len Aus­ein­an­der­set­zung ver­letz­te ein 21-Jäh­ri­ger sei­nen 22-jäh­ri­gen Kontrahenten.

Gegen 2 Uhr tra­fen die bei­den Män­ner aus dem Land­kreis Coburg im Fest­zelt auf­ein­an­der. Zunächst pro­vo­zier­te der 22-jäh­ri­ge Geschä­dig­te sei­nen Kon­tra­hen­ten mit Gruß­for­men aus der Nazi­sze­ne. In der Fol­ge schlug der 21-jäh­ri­ge, der sei­nem äuße­ren Anschein nach der Pun­ker­sze­ne zuge­hö­rig scheint, sei­nem Geg­ner mehr­mals gegen den Kopf. Hier­durch erlitt der 22-Jäh­ri­ge schwe­re Ver­let­zun­gen und muss­te ärzt­lich behan­delt wer­den. Er konn­te das Kran­ken­haus nach ambu­lan­ter Behand­lung noch am Mor­gen wie­der ver­las­sen. Der 21-jäh­ri­ge Täter nutz­te den Tru­bel im gut besuch­ten Fest­zelt und mach­te sich aus dem Staub.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg hat noch in den Mor­gen­stun­den die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men. Eine Viel­zahl von Zeu­gen­ver­neh­mun­gen und Hin­wei­sen führ­ten bereits gegen 8 Uhr zur Ermitt­lung und Fest­nah­me des 21-Jäh­ri­gen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg erlies der zustän­di­ge Ermitt­lungs­rich­ter am Sonn­tag­nach­mit­tag Haft­be­fehl wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Die­ser wur­de gegen Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt und der 21-Jäh­ri­ge ist seit dem wie­der auf frei­em Fuß.

Im Zusam­men­hang mit ihren Ermitt­lun­gen hat die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg fol­gen­de Fragen:

  • Wer hat den Vor­fall auf dem Zelt­fa­sching in Mee­der beobachtet?
  • Wer hat evtl. Fotos oder Auf­nah­men via Han­dy gemacht?

Hin­wei­se nimmt die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 entgegen.