Leser­brief: Wahl­prüf­stei­ne „Ver­kehr in Bam­berg“ anläß­lich der Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters 2012

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Sehr geehr­ter Herr Star­ke / Dr. Seitz / Grader!

Unbe­strit­ten stellt der Ver­kehr (nicht nur) in Bam­berg eines der größ­ten Pro­ble­me dar. Lebens­qua­li­tät, Gesund­heits­schä­den durch Abga­se, Lärm und Unfäl­le, Umwelt­schä­den, Flä­chen­ver­brauch sind nur eini­ge der Stich­wor­te, wel­che die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen des moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al- und des stra­ßen­ge­bun­de­nen Güter­ver­kehrs beschreiben.

Ande­rer­seits ist Mobi­li­tät unver­zicht­bar. Doch was ist Mobi­li­tät? Ist mobil, wer nach eige­nem Wol­len jeder­zeit über­all hin kann, in kur­zer Ent­fer­nung vie­le Zie­le erreicht? Oder ist mobil, wer täg­lich wei­te Strecken auf dem Weg zur Arbeit zurück­le­gen muß, die näch­ste Ein­kaufs­mög­lich­keit in etli­chen Kilo­me­tern Ent­fer­nung fin­det? Stei­gern argen­ti­ni­sches Rind­fleisch, Erd­bee­ren im tief­sten Win­ter und iri­sche But­ter die Lebens­qua­li­tät der­ma­ßen, daß die vie­len offe­nen und ver­steck­ten Trans­port­sub­ven­tio­nen und die zwangs­läu­fi­gen Umwelt­schä­den gerecht­fer­tigt sind?

Wenn­gleich selbst­ver­ständ­lich auch Auto­bahn, Eisen­bahn, Luft­ver­kehr und Güter­trans­port, sogar Flä­chen­nut­zung und Sied­lungs­pla­nung wich­ti­ge Teil­be­rei­che dar­stel­len, beschrän­ken sich nach­fol­gen­de Wahl­prüf­stei­ne auf Fra­gen des inner­städ­ti­schen Per­so­nen­ver­kehrs und sei­ner Anbin­dung ans Umland. Als Ober­bür­ger­mei­ster – mit einer Amts­zeit von immer­hin acht Jah­ren – wer­den Sie neben dem unmit­tel­ba­ren poli­ti­schen Ein­fluß auf Ent­schei­dun­gen des Stadt­rats und der Ver­wal­tung in der Öffent­lich­keit wir­ken: durch vor­bild­li­ches Ver­hal­ten und – hof­fent­lich – weg­wei­sen­de Wor­te. Bit­te las­sen Sie die Men­schen in Bam­berg durch Beant­wor­tung nach­ste­hen­der Fra­gen wis­sen, wie Sie sich die ver­kehr­li­che Zukunft unse­rer Stadt vorstellen!

Fuß­ver­kehr

Geh­weg­par­ken

In wei­ten Berei­chen Bam­bergs par­ken Kraft­fahr­zeu­ge auf Geh­we­gen – teils ange­ord­net, in bedeu­ten­dem Aus­maß aber auch wider­recht­lich und meist unge­ahn­det. In bei­den Fäl­len ver­bleibt oft kaum aus­rei­chen­der Platz für den Fuß­ver­kehr. Die Park­über­wa­chung beschränkt sich augen­schein­lich auf die Innen­stadt sowie deren nähe­re Umge­bung und kon­zen­triert sich offen­bar auf die Ein­hal­tung der Park­zei­ten auf bewirt­schaf­te­ten Stell­flä­chen (Park­schein oder ‑schei­be, Bewoh­ner­par­ken). Die Poli­zei igno­riert das Pro­blem wohl völ­lig. Ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit Gepäck oder an der Hand geführ­ten Kin­dern, Rol­la­tor- und Rollstuhlnutzer/​innen sowie rad­fah­ren­de Kin­der stel­len die hier­durch ent­ste­hen­den Eng­päs­se schwer zu pas­sie­ren­de Hin­der­nis­se dar. Aus­wei­chen auf die Fahr­bahn führt zu Risi­ken und Aggres­sio­nen sei­tens der Kfz-Len­ker/in­nen. Wer­den Sie sich kon­se­quent für die flä­chen­decken­de Über­wa­chung und Ahn­dung wider­recht­li­chen Geh­weg­par­kens einsetzen?

Wer­den Sie die Rück­füh­rung des ange­ord­ne­ten Geh­weg­par­kens ein­lei­ten und vor­an­trei­ben, ggf. auch durch Schaf­fung geeig­ne­ter Quar­tiers­stell­flä­chen und ‑gara­gen?

Geh­weg­mö­blie­rung

Einen ähn­li­chen Effekt hat oft nicht auf die Bedürf­nis­se des Fuß­ver­kehrs ach­ten­de Möblie­rung der Geh­we­ge: Pflanz­kü­bel, Wer­be­trä­ger, fest errich­te­te oder pro­vi­so­risch auf­ge­stell­te Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen, Stra­ßen­ga­stro­no­mie und anderes.

Wer­den Sie gewähr­lei­sten, daß die Inan­spruch­nah­me der dem Fuß­ver­kehr zuge­dach­ten Flä­chen durch ande­re Nut­zun­gen grund­sätz­lich aus­rei­chen­den Raum beläßt?

Que­rungs­hil­fen

Es fehlt in Bam­berg nicht an lan­gen, viel befah­re­nen Stra­ßen­ab­schnit­ten, die kei­ner­lei – oder ange­sichts der angren­zen­den Nut­zun­gen nur unzu­rei­chen­de – Que­rungs­hil­fen aufweisen.

Wer­den Sie das Bestre­ben, die Que­rung jeder (!) inner­städ­ti­schen Stra­ße in kur­zen Abstän­den ggf. durch siche­re Hil­fen (z. B. Zebra­strei­fen oder Licht­si­gnal­an­la­ge; Mit­tel­in­seln allein sind bei star­kem Kfz-Auf­kom­men in kei­nem Fall aus­rei­chend) zu ermög­li­chen, unterstützen?

Auf­ent­halts- und Spielflächen

Geh­we­ge und Plät­ze sind nicht allein Flä­chen der Fort­be­we­gung. Sie die­nen glei­cher­ma­ßen als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­räu­me für Gespräch, Spiel, Bum­mel und Aus­ru­hen. Ins­be­son­de­re die Preis­ga­be an Fremd­nut­zun­gen (Par­ken, über­trie­be­ne Möblie­rung) hat sie die­ser für die Auf­ent­halts­qua­li­tät unver­zicht­ba­ren Funk­tio­nen weit­ge­hend beraubt. Ein­ge­paß­te Begrü­nung und Ruhe­bän­ke hin­ge­gen kön­nen sie spür­bar auf­wer­ten. Wer­den Sie sich nach­drück­lich für die Wie­der­her­stel­lung der ursprüng­li­chen Funk­tio­nen der Geh­we­ge und son­sti­gen Fuß­gän­ger­flä­chen auch außer­halb aus­ge­wie­se­ner Fuß­gän­ger­zo­nen einsetzen?

Fahr­rad­ver­kehr

Benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge und Radfahrstreifen

Seit den spä­ten 90er Jah­ren des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts darf die Benut­zungs­pflicht auf Rad­we­gen und Rad­fahr­strei­fen nur noch in begrün­de­ten Son­der­fäl­len und bei Ein­hal­tung bau­li­cher Min­dest­stan­dards ange­ord­net wer­den. Wie die über­wie­gen­de Mehr­zahl der Kom­mu­nen hat auch Bam­berg die­se grund­sätz­li­che Neu­aus­rich­tung des Rechts­rah­mens, mit der der Ver­ord­nungs­ge­ber die Eigen­ver­ant­wor­tung der Verkehrsteilnehmer/​innen stär­ken will, nicht umgesetzt.

Noch immer wer­den For­de­run­gen nach rechts­kon­for­mer Auf­he­bung der Benut­zungs­pflicht unter der pri­mä­ren Fra­ge­stel­lung, ob auf die Anord­nung ver­zich­tet wer­den kön­ne, beant­wor­tet. Der aus­drück­li­che Aus­nah­me­cha­rak­ter bedarf, höchst­rich­ter­lich bestä­tigt, jedoch einer ande­ren Sicht­wei­se: Darf die Benut­zungs­pflicht über­haupt ange­ord­net wer­den resp. bestehen blei­ben? Unter die­ser Prä­mis­se ist in Bam­berg nahe­zu jeder benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­weg oder Rad­fahr­strei­fen illegal.

Wer­den Sie dar­auf hin­wir­ken, daß die Ver­kehrs­be­hör­den die seit rund ein­ein­halb Jahr­zehn­ten bestehen­de Rechts­la­ge berück­sich­ti­gen, statt daß sie dar­auf ver­trau­en, im Hin­blick auf einen u. U. jah­re­lan­gen Instan­zen­weg wer­de schon nie­mand klagen?

Bau­li­che Stan­dards, Instand­hal­tung, Überwachung

Nicht benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge sind kei­ne Ver­kehrs­flä­chen 2. Klas­se und sol­len lt. baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums den für benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge gel­ten­den bau­li­chen und sicher­heits­tech­ni­schen Stan­dards ent­spre­chen. Neben Quer­schnitt, Lini­en­füh­rung, Ober­flä­che, War­tung und Instand­hal­tung gilt dies auch für Kan­ten­frei­heit an Über­gän­gen zur Fahr­bahn. Die Bam­ber­ger Rad­we­ge bie­ten in gro­ßer Viel­falt reich­hal­tig Anschau­ungs­ma­te­ri­al, wie es nicht sein sollte.

Ins­be­son­de­re die zuneh­mend anzu­tref­fen­den, ver­schie­de­nen Bau­for­men des Fahr­rads (u. a. mehr­spu­ri­ge Fahr­rä­der, die bspw. von mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten Men­schen oder zum Lasten­trans­port genutzt wer­den, Hän­ger­ge­span­ne, Tan­dems, Lie­ge­rä­der, Pedelecs) kön­nen vie­le der ange­bo­te­nen Rad­ver­kehrs­an­la­gen wegen man­geln­den Quer­schnitts und / oder zu enger Kur­ven­ra­di­en nicht (sicher) befahren.

Win­ter­dienst und Über­wa­chung auf Falsch­par­ken fin­den auf stra­ßen­be­glei­ten­den Rad­we­gen und ‑fahr­strei­fen unge­ach­tet gegen­tei­li­ger Lip­pen­be­kennt­nis­se nahe­zu nicht statt. Fahr­bahn­schä­den auf Rad­we­gen, aber auch auf vom Rad­ver­kehr befah­re­nen Stra­ßen­flä­chen wer­den in der Regel nicht oder erst nach lan­ger Zeit beho­ben, falls sie kei­ne Gefahr für den Kraft­ver­kehr dar­stel­len. Unge­si­cher­te Frä­s­kan­ten sowie (selbst bei neu her­ge­stell­ter Fahr­bahn) nicht bün­dig ver­leg­te Schacht­deckel stel­len neben der Ein­schrän­kung des Fahr­kom­forts vor allem bei schlech­ter Sicht gefähr­li­che Sturz­ri­si­ken dar.

Wer­den Sie auf die Bereit­stel­lung aus­rei­chen­der Mit­tel zur Ertüch­ti­gung der Rad­ver­kehrs­an­la­gen drängen?

Wer­den Sie für War­tung, Instand- und Frei­hal­tung der Ver­kehrs­flä­chen unter Berück­sich­ti­gung der Belan­ge des Fahr­rad­ver­kehrs sorgen?

Rad­ver­kehr in Einbahnstraßen

Ein­bahn­stra­ßen erfor­dern oft gro­ße Umwe­ge und behin­dern den Rad­ver­kehr stark. Doch das Ver­bot, eine Ein­bahn­stra­ße mit dem Fahr­rad in Gegen­rich­tung zu befah­ren, darf lt. Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung nur ange­ord­net wer­den, wenn der Kraft­ver­kehr schnel­ler als 30 km/​h fah­ren darf oder eine in der Ört­lich­keit begrün­de­te, das all­ge­mei­ne Maß erheb­lich über­stei­gen­de Gefah­ren­la­ge exi­stiert. Nur bei Lini­en­bus- oder star­kem Last­wa­gen­ver­kehr ist eine defi­nier­te Min­dest­brei­te vorgeschrieben.

Wie im Fall der Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht haben die Bam­ber­ger Ver­kehrs­be­hör­den die­se Rechts­la­ge bis­lang nicht akzeptiert.

Wer­den Sie sich auch in die­sem Fall für die Beach­tung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sei­tens der Ver­kehrs­be­hör­den einsetzen?

Stell­plät­ze

In Bam­berg feh­len flä­chen­deckend Fahr­rad­stell­plät­ze in gro­ßer Zahl. Woh­nungs­ver­mie­ter, Bil­dungs­ein­rich­tun­gen und Geschäf­te bie­ten meist nur Vor­der­rad­hal­ter (Fel­gen­kil­ler), wel­che leicht zu ver­for­men­den Schä­den füh­ren und weder siche­ren Halt bie­ten noch siche­res Anschlie­ßen des Rah­mens ermög­li­chen. Der bis­lang vor­ge­se­he­ne Aus­bau auf öffent­li­chen Flä­chen wird das Defi­zit auf vie­le Jah­re nicht ent­schei­dend ver­rin­gern kön­nen. Son­der­bau­for­men der Fahr­rä­der wer­den in der weit­aus über­wie­gen­den Zahl der Fäl­le gar nicht erst berücksichtigt.

Obgleich die Baye­ri­sche Bau­ord­nung den Kom­mu­nen die Mög­lich­keit eröff­net, Zahl und Qua­li­tät von Fahr­rad­stell­plät­zen bei Neu­bau­ten und erheb­li­chen bau­li­chen Ände­run­gen vor­zu­ge­ben, greift Bam­berg sie bis­lang nicht auf. Die Bestim­mun­gen der städ­ti­schen Stell­platz­sat­zung sind mit dem Attri­but „unzu­rei­chend“ gera­de­zu schön­fär­be­risch beschrie­ben, Vor­ga­ben aus jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit (1 Fahr­rad­stell­platz – ohne wei­te­re qua­li­fi­zie­ren­de Details – je 80 m² Wohn­flä­che) an Wirk­lich­keits­fer­ne kaum zu überbieten.

Wer­den Sie die Initia­ti­ve ergrei­fen, mit­tels Stell­platz­sat­zung ver­bind­li­che Vor­ga­ben für die Errich­tung in Zahl und Qua­li­tät aus­rei­chen­der Fahr­rad­stell­plät­ze festzuschreiben?

Wer­den Sie anre­gen, den Aus­bau des öffent­li­chen Ange­bots qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Fahr­rad­stell­plät­ze deut­lich zu beschleunigen?

Fahr­rad­schnell­ver­kehr

Die bis­he­ri­ge Ver­kehrs­len­kung für das Fahr­rad folgt offen­bar der Annah­me, Rad­ver­kehr wäre Frei­zeit­be­schäf­ti­gung, Radfahrer/​innen hät­ten somit immer viel Zeit. Tat­säch­lich die­nen rund 60 % des Fahr­rad­ver­kehrs All­tags­zwecken: Arbeit, Bil­dung, Besor­gun­gen (Kfz: < 50 %).

Doch auch in der Frei­zeit ist das Rad­fah­ren häu­fig nicht der Zweck, son­dern dient dem Errei­chen des Ortes der Frei­zeit­be­schäf­ti­gung. Auch dann ist das Fahr­rad Verkehrsmittel.

Bam­berg bie­tet, mit Ein­schrän­kun­gen abge­se­hen von den reg­nitz­be­glei­ten­den Ufer­we­gen, so gut wie kei­ne schnell und zügig befahr­ba­ren Ver­bin­dun­gen für das Fahr­rad. Ent­lang theo­re­tisch, wenn nicht gera­de ein Kfz-Stau das Vor­an­kom­men bremst, gut befahr­ba­rer Stra­ßen brem­sen (oft unzu­läs­si­ger­wei­se ange­ord­ne­te) benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge mit nicht für den Rad­ver­kehr geeig­ne­ter Ver­kehrs­len­kung aus. Das Poten­ti­al, wel­ches das Fahr­rad bei geeig­ne­ter Infra­struk­tur böte, kann so bei wei­tem nicht geho­ben werden.

Wer­den Sie Pla­nun­gen für ein Netz schnel­ler, den Ansprü­chen des All­tags­rad­ver­kehrs genü­gen­der Ver­bin­dun­gen ansto­ßen und für die (auch stu­fen­wei­se) zügi­ge Umset­zung in die Rea­li­tät Sor­ge tragen?

Öffent­li­cher Personenverkehr

Lini­en­netz

Das Lini­en­netz der Bam­ber­ger Stadt­bus­se weist zwei grund­le­gen­de Män­gel auf: Alle Lini­en füh­ren zum ZOB und wer­den dort gebro­chen. Quer­ver­bin­dun­gen zwi­schen den wei­ter von der Stadt­mit­te ent­fernt lie­gen­den Stadt­tei­len und Sied­lungs­schwer­punk­ten feh­len weit­ge­hend. Die­se über­wie­gend radi­al struk­tu­rier­te Erschlie­ßung geht an der Rea­li­tät der tat­säch­li­chen Ver­kehrs­be­zie­hun­gen vor­bei und gibt gro­ße Tei­le der Nach­fra­ge preis.

Die Innen­stadt que­ren­de Bus­li­ni­en soll­ten Bam­berg im Durch­mes­ser bedie­nen. Die kon­kre­te Ver­knüp­fung der End­hal­te­punk­te wäre nach­fra­ge­ge­recht zu gestal­ten. Vie­le Umstei­ge­zwän­ge entfielen.

Um tat­säch­lich ein Lini­en­netz dar­zu­stel­len, wären das Stadt­zen­trum kon­zen­trisch (natür­lich an die bau­li­che Rea­li­tät ange­paßt) – ggf. teil­wei­se – umfah­ren­de Ver­bin­dun­gen ein­zu­rich­ten. Der bis­lang erfor­der­li­che Umweg über die Innen­stadt bedingt der­art gro­ßen Zeit­ver­lust, daß der Bus nicht wett­be­werbs­fä­hig sein kann.

Wer­den Sie auf die Schaf­fung eines Bus­li­ni­en­net­zes mit Durch­mes­ser­li­ni­en und Quer­ver­bin­dun­gen in den peri­phe­ren Berei­chen hinarbeiten?

Fahr­plan­takt

Die Park & Ride-Bus­li­ni­en fah­ren, obwohl über die mei­ste Zeit des Tages nur schwach besetzt, durch­ge­hend in dich­tem Takt. Hin­ge­gen fah­ren man­che Lini­en im 20- oder gar 40-Minutentakt.

Die­se Tak­te sind mit dem 15-Minu­ten­takt ande­rer Lini­en nicht kom­pa­ti­bel. Über­dies kann ein 40-Minu­ten­takt nicht attrak­tiv sein, zumal die Fahr­pl­an­la­ge sich stünd­lich ändert.

Die Tak­te aller Lini­en müs­sen mit­ein­an­der har­mo­nie­ren (10- und 15-Minu­ten­takt wären, wenn nicht ver­meid­bar, auf Grund der klei­nen Dif­fe­renz noch mit­ein­an­der verträglich).

Nicht akzep­tiert wer­den kann, wenn über Mona­te und Jah­re die­sel­ben Lini­en zur sel­ben Tages­zeit über­füllt sind. Hier nicht gegen­zu­steu­ern und aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten bereit­zu­stel­len, führt den Fahr­gä­sten über­deut­lich vor Augen, daß sie in der Sicht der Ver­kehrs­be­trie­be nicht Kund/​inn/​en, nicht Gäste, son­dern „nur“ Beför­de­rungs­fäl­le sind.

Wer­den Sie sich für einen schlüs­sig getak­te­ten Fahr­plan der Stadt­bus­se und aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten auf von Stamm­kund­schaft (!) stark nach­ge­frag­ten Ver­bin­dun­gen einsetzen?

Bedie­nungs­zei­ten

Man­che Berei­che Bam­bergs (Bsp.: Hain­ge­biet) wer­den vom Stadt­bus noch gar nicht bedient, wenn der mor­gend­li­che Berufs­ver­kehr längst in Gang ist. So wer­den Zwän­ge geschaf­fen, zum moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr (MIV) bei­zu­tra­gen, die nicht erfor­der­lich wären.

Wer­den Sie auf den Rea­li­tä­ten ent­spre­chen­de Bedie­nungs­zei­ten der Stadt­bus­se hin­ar­bei­ten, so daß ein zeit­ge­mä­ßes Ange­bot poten­ti­el­le Kund/​inn/​en überzeugt?

Nah­ver­kehrs­plan

Der Nah­ver­kehrs­plan defi­niert die Rah­men­be­din­gun­gen, unter denen öffent­li­cher Per­so­nen­ver­kehr (ÖPV) ange­bo­ten und durch­ge­führt wird. In der Bam­ber­ger Regi­on (Stadt und Land­kreis) soll er zudem bei­tra­gen, die Anbin­dung und Ver­net­zung der­art zu ver­bes­sern, daß der ÖPV einen ernst­haf­ten Bei­trag zur Bewäl­ti­gung der ver­kehrs­be­ding­ten Pro­ble­me lei­sten kann: Sicher­stel­lung der Mobi­li­tät bei wei­test­ge­hen­der Ver­rin­ge­rung öko­lo­gi­scher und gesund­heit­li­cher Folgelasten.

Wenn, wie trotz früh­zei­ti­ger Anre­gun­gen, es bes­ser zu machen, in der Bam­ber­ger Regi­on bis­lang gehand­habt, Poli­tik, Kom­mu­nal­ver­wal­tung und Ver­kehrs­be­trie­be unter sich blei­ben, steht zu befürch­ten: Die Aus­ar­bei­tung des Nah­ver­kehrs­plans erfolgt über­wie­gend, wenn nicht aus­schließ­lich unter den Gesichts­punk­ten Kosten­rech­nung und Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on. Die Inter­es­sen der Nutzer/​innen (Fahr­gä­ste), die Belan­ge der Nutznießer/​innen (Han­del, Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, Gewer­be­be­trie­be …) sowie die öko­lo­gi­schen Not­wen­dig­kei­ten fal­len hintenüber.

Wer­den Sie für einen Nah­ver­kehrs­plan, der sich für die Stär­kung des ÖPV aus­spricht, statt ihn als „Reste­samm­ler“ für die, die nicht im Auto fah­ren kön­nen, anzu­se­hen, eintreten?

Wer­den Sie die – soweit nach den bis­he­ri­gen Ver­säum­nis­sen noch mög­lich – früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung der Nutzer/​innen und der Nutznießer/​innen des ÖPV sowie die Berück­sich­ti­gung des Schut­zes der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen ein­schließ­lich jeweils ihrer Inter­es­sens- und Fach­ver­bän­de einfordern?

Kom­bi­kar­ten (Ein­tritt und Fahrkarte)

Kom­bi­nier­te Ein­tritts- und Fahr­kar­ten schei­nen in Bam­berg weit­ge­hend unbe­kannt zu sein, wäh­rend sie andern­orts lan­ge Tra­di­ti­on haben. Die über die ver­gan­ge­nen Mona­te mehr­fach vor­ge­brach­te Anre­gung, eine sol­che für die städ­ti­schen Bäder, ins­be­son­de­re das Bam­ba­dos, ein­zu­füh­ren, wird sei­tens der Stadt­wer­ke – die sowohl Bad als auch Stadt­bus betrei­ben – und der Stadt – immer­hin Mehr­heits­eig­ner der Stadt­wer­ke – kon­se­quent nicht beant­wor­tet. Auch den Ein­trag die­ser Anre­gung in den viel­fach hoch­ge­lob­ten eDia­log der Stadt ver­wei­gert die Verwaltung.

Muse­en, Thea­ter und sicher noch ande­re Sehens­wür­dig­kei­ten Bam­bergs böten Gele­gen­heit, über der­ar­ti­ge Kom­bi­kar­ten um Gäste zu wer­ben und gleich­zei­tig den ÖPV zu stärken.

Wer­den Sie Ihren Ein­fluß gel­tend machen, im Rah­men der städ­ti­schen Mög­lich­kei­ten die Ein­füh­rung / Schaf­fung kom­bi­nier­ter Fahr- und Ein­tritts­kar­ten, die im Ver­kehrs­ver­bund schließ­lich längst bekannt sind, zu forcieren?

Umwelt­ver­bund

Zu Fuß im nähe­ren Umfeld, mit dem Fahr­rad fle­xi­bel in grö­ße­rem Umkreis, per Bahn und / oder Bus auf län­ge­ren Distan­zen bzw. in schwie­ri­ger Topo­gra­phie und bei ungün­sti­ger Wit­te­rung – jedes die­ser Ver­kehrs­mit­tel hat sei­ne spe­zi­fi­schen Stär­ken und Vor­tei­le. Mit­ein­an­der kom­bi­niert, sind sie für bei­na­he jeden Mobi­li­täts­zweck geeig­net, wenn es nicht gera­de um umfang­rei­che Trans­por­te geht. Erfor­der­lich sind – über eine attrak­ti­ve Infra­struk­tur für die ein­zel­nen Ver­kehrs­mit­tel hin­aus – ent­spre­chen­de Rahmenbedingungen.

Erreich­bar­keit der Haltestellen

Jede Bus­fahrt beginnt zu Fuß. Je attrak­ti­ver das Umfeld, desto eher neh­men Fahr­gä­ste wei­te­re Fuß­we­ge in Kauf. Die Gestal­tung der Geh­we­ge (sie­he oben!), nicht zuletzt ihre Frei­hal­tung von gepark­ten Kraft­fahr­zeu­gen, spielt somit eine ent­schei­den­de, kei­nes­falls ver­nach­läs­sig­ba­re Rol­le für den Ein­zugs­be­reich einer Hal­te­stel­le, also die Zahl poten­ti­el­ler Fahrgäste.

Wer­den Sie die Erreich­bar­keit der Hal­te­stel­len durch attrak­ti­ve Zuwe­gung sicherstellen?

Bike & Ride

Das Baye­ri­sche Nah­ver­kehrs­ge­setz schreibt vor, an jeder Hal­te­stel­le bei ent­spre­chen­dem Bedarf Fahr­rad­stell­plät­ze ein­zu­rich­ten. Das Fahr­rad erhöht den Ein­zugs­be­reich um ein Viel­fa­ches (drei­fa­che Ent­fer­nung ent­spricht im Ide­al­fall der neun­fa­chen Flä­che). Dies gilt sowohl am Beginn des Wegs als auch an sei­nem Ende (Umstieg vom Bus aufs Fahr­rad für den Rest­weg bspw. zum Arbeits­platz). Aber nur, wenn die­se Stell­plät­ze attrak­tiv gestal­tet und sicher (Aus­stat­tung, Stand­ort; ins­be­son­de­re, wenn das Rad über Nacht oder das Wochen­en­de abge­stellt ist, bie­ten sich ver­schließ­ba­re Klein­ga­ra­gen an) sowie gut erreich­bar (Qua­li­tät des Rad­ver­kehrs­net­zes) sind, kön­nen sie ihre Funk­ti­on erfül­len. In Bam­berg sind momen­tan nicht ein­mal Ansät­ze erkennbar.

Wer­den Sie die Chan­cen des Bike & Ride ergrei­fen und sei­nen Aus­bau initiieren?

Ver­läß­li­che Fahrradmitnahme

Nicht nur in der Frei­zeit, auch im Alltags‑, sogar im Berufs­ver­kehr kann die Mit­nah­me des Fahr­rads im ÖPV eine Alter­na­ti­ve zum Kraft­fahr­zeug sein. Mor­gens mit dem Bus unver­schwitzt zur Arbeit, abends per Fahr­rad heim; Hin­weg trocken mit dem Rad, Rück­weg wegen Regens mit dem Bus; ins Berg­ge­biet mit dem Bus, hin­un­ter mit dem Rad; mit dem Bus ans Gewer­be­ge­biet, mit dem Fahr­rad hin­ein zum Arbeits­platz und umge­kehrt zurück: Der Mög­lich­kei­ten gibt es viele.

Doch genau dies schei­tert an feh­len­der Ver­läß­lich­keit. Da die Stadt­wer­ke, im Grun­de der Fahr­rad­mit­nah­me ableh­nend gegen­über­ste­hend, die­se nur wegen der Vor­ga­ben des Ver­kehrs­ver­bunds zulas­sen, haben sie kei­ner­lei Vor­keh­run­gen getrof­fen – und beab­sich­ti­gen dies wohl auch nicht. Radfahrer/​innen kön­nen nur hof­fen, aus­rei­chend Platz im Bus vor­zu­fin­den – ein unhalt­ba­rer Zustand, der vie­le poten­ti­el­le Kund/​inn/​en kostet und somit zu ver­meid­ba­rem Kraft­ver­kehr führt.

Wer­den Sie für die Schaf­fung ver­läß­li­cher Fahr­rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten in den Stadt­bus­sen ein­tre­ten und auf – rea­li­sti­scher­wei­se – schritt­wei­se Umset­zung dringen?

Bike & Walk

Stadt­be­sich­ti­gung, Ein­kaufs­bum­mel, Spa­zier­gang im Park, Muse­ums­be­such – nicht immer will oder kann man alles mit sich her­um­tra­gen, was auf dem Fahr­rad (oder im Anhän­ger) mit­ge­führt wird. Doch wo sind die Sachen sicher unter­zu­brin­gen? Schließ­fä­cher gibt es fast nirgendwo.

Aber auch das Fahr­rad will sicher abge­stellt sein. Selbst an ein­fa­chen, aber zweck­mä­ßi­gen Stell­plät­zen herrscht aller­orts Man­gel, wäh­rend sich ein (aus öffent­li­chen Gel­dern zumin­dest mit­fi­nan­zier­ter) Park­platz jeder­zeit findet.

Wer­den Sie für Errich­tung und Unter­halt von Fahr­rad­stell­plät­zen sowie Schließ­fä­chern für Radfahrer/​innen ange­mes­sen Mit­tel bereit­stel­len lassen?

Straßenneu‑, ‑aus‑, ‑um- und ‑rück­bau

Berg­ver­bin­dung

Die immer wie­der ins Gespräch gebrach­te Berg­ver­bin­dung zöge wert­vol­le, bis­lang nur wenig beein­träch­tig­te Gebie­te in Mit­lei­den­schaft. Zur Lösung vor­han­de­ner Ver­kehrs­pro­ble­me kann sie nicht bei­tra­gen: Wer Stra­ßen sät, wird Ver­kehr ernten.

Wer­den Sie kon­se­quent gegen den Bau der Berg­ver­bin­dung eintreten?

Innen­stadt­na­he Bahntangente

Die innen­stadt­na­he Bahn­tan­gen­te wird vor allem die ver­kehr­lich beding­ten Pro­ble­me nahe an die Innen­stadt brin­gen. Als will­kom­me­ner Bypass für den Ber­li­ner Ring sorgt sie für den city­na­hen Aus­stoß enor­mer Abgas­men­gen. Durch Erhö­hung der Kapa­zi­tät trägt sie zur Attrak­ti­vi­tät und damit zum Anstieg des MIV bei. Der Bereich ent­lang der Bahn­li­nie (Cobur­ger Stra­ße, Lud­wig­stra­ße, Schwar­zen­berg­stra­ße, Nürn­ber­ger Stra­ße), ins­be­son­de­re auch das unmit­tel­ba­re Bahn­hofs­um­feld wird in Fol­ge des­sen hoch­gra­dig ent­wer­tet wer­den. Ein wei­te­res Stück Bam­berg wird einer anti­quier­ten Ver­kehrs­po­li­tik geopfert.

Wer­den Sie sich für die Strei­chung des Pro­jekts „innen­stadt­na­he Bahn­tan­gen­te“ einsetzen?

Wer­den Sie die Umge­stal­tung des Bereichs zwi­schen Bahn­hof und Innen­stadt mit der Ziel­set­zung, den MIV weit­ge­hend durch den Umwelt­ver­bund zu erset­zen, unterstützen?

Regens­bur­ger Ring

Brei­te Kfz-Fahr­bah­nen, unfall­träch­ti­ger Zwei­rich­tungs­rad­weg, kaum Platz für Fußgänger/​innen: So prä­sen­tiert sich Bam­berg im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Pre­sti­ge­pro­jekts Lan­des­gar­ten­schau. Zukunfts­fä­hig geht anders!

Gera­de vor dem Hin­ter­grund, daß die beschrie­be­nen Män­gel schon vor Jah­ren erkannt wur­den, daß der (benut­zungs­pflich­ti­ge) Rad­weg recht­lich unzu­läs­sig ist, erscheint mehr als bla­ma­bel, daß man nicht bereit ist, das erfor­der­li­che Geld bereit­zu­stel­len, unmit­tel­bar neben der (bis­lang) teu­er­sten Lan­des­gar­ten­schau der Geschich­te zeit­ge­mä­ße Ver­hält­nis­se zu schaf­fen. Die Stadt hat eine bes­se­re Poli­tik verdient.

Wer­den Sie, wie recht­lich gebo­ten, die unver­züg­li­che Auf­he­bung der unzu­läs­si­gen Benut­zungs­pflicht des allen recht­li­chen und fach­li­chen Vor­ga­ben wider­spre­chen­den Rad­wegs auf dem Regens­bur­ger Ring betreiben?

Wer­den Sie Sor­ge tra­gen, die für einen die Inter­es­sen des Fuß- und Rad­ver­kehrs berück­sich­ti­gen­den Umbau des Stra­ßen­zugs erfor­der­li­chen Mit­tel kurz­fri­stig bereitzustellen?

Auto­ar­me Wohnformen

Sied­lun­gen, in deren inne­rem Bereich kein Kraft­ver­kehr statt­fin­det (Aus­nah­me: gele­gent­li­che Trans­por­te), kei­ne Park­plät­ze aus­ge­wie­sen sind, Durch­fahr­ver­kehr aus­ge­schlos­sen ist, wei­sen eine sehr hohe Wohn- und Auf­ent­halts­qua­li­tät auf. Die Beein­träch­ti­gung durch Ver­kehrs­lärm, Abga­se und Unfall­ri­si­ko sinkt auf ein Mini­mum. Kin­der spie­len sicher, Plät­ze bie­ten Raum für nach­bar­schaft­li­che Kommunikation.

Ist die Erschlie­ßung über die Ver­kehrs­mit­tel des Umwelt­ver­bunds gesi­chert, sinkt der Bedarf an (rand­stän­dig anzu­ord­nen­den) Kfz-Stell­flä­chen sogar. Der dämp­fen­de Ein­fluß auf Bau- und Erschlie­ßungs­ko­sten ist eben­so deut­lich zu spü­ren wie der auf das Kraftverkehrsaufkommen.

Wer­den Sie auto­ar­me Sied­lun­gen, auch zen­trums­nah und in jedem Fall über den Umwelt­ver­bund erschlos­sen, in der Stadt­pla­nung berück­sich­ti­gen, gar gezielt fördern?

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8
Bamberg-Gaustadt