Unge­trüb­ter Spaß zur Faschingszeit

Symbolbild Polizei

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei informiert

Die fünf­te Jah­res­zeit steht wie­der vor der Tür und begei­stert, wie jedes Jahr, Jung und Alt. Die Erfah­run­gen der letz­ten Jah­re zei­gen aber auch, dass eine aus­ge­las­se­ne Stim­mung schnell vor­bei sein kann, wenn sich ver­ant­wor­tungs­lo­se Nar­ren unter Alko­hol ans Steu­er set­zen. Immer wie­der kommt es zu schwe­ren Unfäl­len mit Ver­letz­ten und Toten durch betrun­ke­ne Auto­fah­rer. Aus die­sem Grund setzt die ober­frän­ki­sche Poli­zei in der Faschings­zeit ganz beson­ders auf Alko­hol- und Dro­gen­kon­trol­len. Bevor es auf die Faschings­fei­er geht, soll­te man sich recht­zei­tig Gedan­ken über einen siche­ren Nach­hau­se­weg machen.

Kon­trol­len für mehr Sicher­heit auf den Straßen

Bei den Kon­trol­len der ober­frän­ki­schen Poli­zei im ver­gan­ge­nem Jahr gab es in der Faschings­wo­che, von Wei­ber­fast­nacht mit zum Ascher­mitt­woch, allen War­nun­gen der Poli­zei zum Trotz, erneut unbe­lehr­ba­re Auto­fah­rer. So ver­ur­sach­ten betrun­ke­ne Fah­rer elf Unfäl­le mit ver­letz­ten Per­so­nen, sechs Men­schen wur­den sogar schwer ver­letzt. Bei wei­te­ren drei Unfäl­len unter Alko­hol flüch­te­ten die Auto­fah­rer. Alle drei wur­den aller­dings von der Poli­zei ermit­telt und muss­ten sich vor Gericht verantworten.

Anzei­gen wegen Alko­hol­fahr­ten erhiel­ten ins­ge­samt 40 unver­nünf­ti­ge Auto­fah­rer. Sie müs­sen außer­dem ihren Füh­rer­schein für län­ge­re Zeit abge­ben. Ins­ge­samt stell­te die Poli­zei in die­sen Tagen 27 Füh­rer­schei­ne sicher. Acht Auto­fah­rer konn­te die Poli­zei davor bewah­ren, sich straf­bar zu machen. Bevor sie ange­trun­ken mit dem Auto star­te­ten, kon­trol­lier­ten sie die Beam­ten und ver­hin­der­ten so, dass sie in ihrem Zustand sich und Ande­re in Gefahr brach­ten. Mit Dro­gen im Blut erwisch­ten die Poli­zi­sten 30 Leu­te, einer ver­ur­sach­te unter Dro­gen­ein­fluss sogar einen Verkehrsunfall.

Fahr­ten unter Alko­hol und Dro­gen wer­den hart bestraft

Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten auf dem Flens­bur­ger Punk­te­kon­to, dro­hen den Alko­hol- und Dro­gen­sün­dern emp­find­li­che Geld­stra­fen, die nicht sel­ten ein Monats­ein­kom­men über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig auch noch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hinzu.

Der Buß­geld­ka­ta­log sieht bereits bei 0,5 Pro­mil­le Alko­hol oder einem nach­weis­ba­ren Dro­gen­kon­sum eine Geld­bu­ße von wenig­stens 500 Euro, vier Punk­te in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei und min­de­stens ein Monat Fahr­ver­bot vor. Die Sank­tio­nen ver­dop­peln und ver­drei­fa­chen sich ent­spre­chend, wenn jemand bereits ein- oder mehr­mals von der Poli­zei erwischt wor­den ist. Noch teu­rer wird es für die­je­ni­gen Ver­kehrs­sün­der, die mit mehr als 0,3 Pro­mil­le oder im Dro­gen­rausch in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wickelt wer­den oder 1,1 und mehr Pro­mil­le Alko­hol intus haben. Die­se Fah­rer müs­sen sich für die began­ge­ne Straf­tat vor Gericht ver­ant­wor­ten, das neben einer Ein­tra­gung in die Ver­kehrs­sün­der­kar­tei eine ent­spre­chen­de Geld­stra­fe und regel­mä­ßig einen neun­mo­na­ti­gen Füh­rer­schein­ent­zug anord­net. Für die ganz Hart­ge­sot­te­nen schließt sich übri­gens bei 1,6 und mehr Pro­mil­le oder im Wie­der­ho­lungs­fall auto­ma­tisch die medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU) an, die rich­tig teu­er ist. Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de prüft dann auch vor einer Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis erst ein­mal, ob der Betrof­fe­ne über­haupt geeig­net ist, erneut ein Fahr­zeug zu führen.

Sei­en Sie ein Vor­bild – Fei­ern Sie sicher Fasching

Jun­ge Men­schen müs­sen ler­nen, mit Alko­hol ver­ant­wor­tungs­voll umzu­ge­hen: Sei­en Sie ein ech­tes Vor­bild. Bezie­hen Sie Posi­ti­on, dass das Fah­ren und Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss nicht akzep­ta­bel ist.

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber ohne Alko­hol am Steuer!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Genuss von Alko­hol ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.

Unter­schät­zen Sie nicht den Rest­al­ko­hol am näch­sten Mor­gen. Der Kör­per baut durch­schnitt­lich etwa 0,1 Pro­mil­le in der Stun­de ab. Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann des­halb zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Mor­gen noch nicht fahr­taug­lich sind.