Ein­füh­rung der Ehren­samt­skar­te im Land­kreis Forch­heim ab 01. Febru­ar 2012

Die Baye­ri­sche Ehren­amts­kar­te ist ein Zei­chen der Aner­ken­nung und Wert­schät­zung für Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment vor Ort. Damit möch­te der Land­kreis „Dan­ke“ sagen, denn frei­wil­li­ges, ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil des gesell­schaft­li­chen Lebens und von unschätz­ba­rem Wert. Zusam­men mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en wird in rund 30 baye­ri­schen Städ­ten und Land­krei­sen die Ehren­amts­kar­te ein­ge­führt. Auch der Land­kreis Forch­heim betei­ligt sich an die­sem Projekt.

Die drei Jah­re gül­ti­ge Ehren­amts­kar­te bie­tet Ermä­ßi­gun­gen bei Thea­tern, Muse­en, Schwimm­bä­dern und zahl­rei­chen wei­te­ren Ein­rich­tun­gen. Wich­tig ist, dass die Ehren­amts­kar­te bay­ern­weit gül­tig ist, d.h. Ange­bo­te und Ver­gün­sti­gun­gen kön­nen in allen rund 30 baye­ri­schen Land­krei­sen, die der­zeit bei der Ehren­amts­kar­te mit­ma­chen, genutzt werden.

Um in den Genuss der Ehren­amts­kar­te zu kom­men, müs­sen fol­gen­de per­sön­li­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  • Frei­wil­li­ges unent­gelt­li­ches Enga­ge­ment von durch­schnitt­lich fünf Stun­den pro Woche oder bei Pro­jekt­ar­bei­ten min­de­stens 250 Stun­den jähr­lich. Ein ange­mes­se­ner Kosten­er­satz ist zulässig.
  • Min­de­stens seit zwei Jah­ren gemein­wohl­ori­en­tiert aktiv im Bür­ger­schaft­li­chen Engagement.
  • Min­dest­al­ter: 16 Jahre.
  • Inha­ber einer Julei­ca erhal­ten auf Wunsch ohne wei­te­re Prü­fung der Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen eine Ehrenamtskarte.
  • Inha­ber des Ehren­zei­chens des Mini­ster­prä­si­den­ten erhal­ten eine unbe­grenzt gül­ti­ge gol­de­ne Ehrenamtskarte.

Der Ehren­amt­li­che / Die Ehren­amt­li­che selbst oder der Ver­ein, der Ver­band, die Orga­ni­sa­ti­on, die Gemein­de stel­len einen Antrag beim Land­rats­amt Forch­heim. Auf dem Antrags­for­mu­lar muss das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment von der jewei­li­gen Ein­satz­stel­le bestä­tigt werden.

Den Antrag für die Ehren­amts­kar­te erhält man im Kul­tur­amt des Land­krei­ses Forch­heim, bei allen Gemein­de­ver­wal­tun­gen im Land­kreis und im Inter­net unter http://​ehren​amts​kar​te​.lra​-fo​.de

Die Inha­ber der Ehren­amts­kar­te erhal­ten mit der Baye­ri­schen Ehren­amts­kar­te ver­schie­de­ne Ver­gün­sti­gun­gen und Preis­nach­läs­se wie: Ver­gün­sti­gun­gen bei Ein­rich­tun­gen des Frei­staa­tes Bay­ern, bei staat­li­chen Schlös­sern und Muse­en, bei der Baye­ri­schen Seeschifffahrt.

Als Akzep­tanz­stel­len kom­men sowohl kom­mu­na­le (Frei- und Hal­len­bä­der, Muse­en, Stadt- und Gemein­de­bü­che­rei­en) als auch gewerb­li­che Unter­neh­men (z.B. Gastro­no­mie, Apo­the­ken, Laden­ge­schäf­te gewäh­ren Rabat­te / Preis­nach­läs­se auf Ein­käu­fe o.ä.). Im Land­kreis Forch­heim wer­den der­zeit Akzep­tanz­stel­len akqui­riert. Unter­neh­men, die Akzep­tanz­stel­le wer­den möch­ten, schlie­ßen einen Ver­trag mit dem Kul­tur­amt. Der Ver­trag ist erhält­lich im Inter­net (http://​ehren​amts​kar​te​.lra​-fo​.de), im Kul­tur­amt des Land­krei­ses Forch­heim und bei den Gemein­de­ver­wal­tun­gen. Akzep­tanz­stel­len erkennt man durch einen Auf­kle­ber an der Ein­gangs­tü­re oder an der Kas­se. Alle Akzep­tanz­part­ner wer­den zudem mit Logo auf der Home­page des Land­rats­am­tes aufgelistet.

Bereits jetzt erhal­ten Inha­ber von Ehren­amts­kar­ten im Land­kreis Forch­heim fol­gen­de Vergünstigungen:

  • Volks­hoch­schu­le des Land­krei­ses Forch­heim: Ermä­ßig­te Kursgebühren
  • Kura­to­ri­um zur För­de­rung von Kunst und Kul­tur im Forch­hei­mer Land: Ermä­ßig­ter Ein­tritts­preis bei Konzertkarten
  • Wild­park Hunds­haup­ten: Ermä­ßig­ter Eintrittspreis
  • Wall­fahrts­mu­se­um Göß­wein­stein: Ermä­ßig­ter Eintrittspreis