St 2276, Orts­durch­fahrt Ste­gau­rach: Zwei Pap­peln bei den Kreuz­wei­hern wer­den gefällt

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg wird in der 6. Kalen­der­wo­che vom 06.02 bis 10.02.2012 die bei­den nicht mehr stand­si­che­ren und bruch­ge­fähr­de­ten Pap­peln bei den Kreuz­wei­hern in Ste­gau­rach fäl­len. Wegen der immensen Dimen­sio­nen der Pap­peln und des pro­ble­ma­ti­schen Stand­orts, direkt neben dem Geh- und Rad­weg, muss auf den Ein­satz einer Spe­zi­al­fir­ma zurück­ge­grif­fen wer­den. Die­se wird die bei­den Bäu­me stück­wei­se abtra­gen und die Wur­zel­stöcke aus­frä­sen. Um das Orts­bild mit­tel­fri­stig wie­der her­zu­stel­len wer­den an glei­cher Stel­le zwei Jung­bäu­me, mit einer Höhe von ca. 5 m nachgepflanzt.

Die not­wen­di­ge Fäl­lung wur­de mit der Gemein­de Ste­gau­rach und der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Bam­berg abge­stimmt und die Ersatz­pflan­zung ein­ver­nehm­lich beschlossen.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg ist für die in sei­ner Bau­last ste­hen­den Bun­des- und Staats­stra­ßen sowie den zuge­hö­ri­gen Geh- und Rad­we­gen ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­tig. Hier­zu gehört auch, die Stand- und Bruch­si­cher­heit der Stra­ßen beglei­ten­den Gehöl­ze regel­mä­ßig zu über­prü­fen. Wenn die­se nicht mehr gege­ben ist, muss das Staat­li­che Bau­amt geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen um die Ver­kehrs­si­cher­heit wie­der­her­zu­stel­len. Im Zuge einer sol­chen Über­prü­fung wur­den im Janu­ar d. J. auch die bei­den mäch­ti­gen, Orts­bild prä­gen­den Hybrid­pap­peln am Orts­ein­gang von Ste­gau­rach begut­ach­tet. Der bereits in den Vor­jah­ren fest­ge­stell­te, fort­schrei­ten­de Vita­li­täts­rück­gang, Ast­ab­brü­che und die zahl­rei­chen Faul­stel­len haben nun Aus­ma­ße ange­nom­men, dass die Ver­kehrs­si­cher­heit der bei­den Bäu­me nicht mehr gege­ben ist.

Von den bei­den gro­ßen Bäu­men geht nun­mehr eine Gefähr­dung sowohl für den Ver­kehr auf der St 2276, als auch für die Nut­zer des par­al­lel ver­lau­fen­den, stark fre­quen­tier­ten Geh- und Rad­wegs aus, wel­che eine kurz­fri­sti­ge Fäl­lung unab­ding­bar machen.

Für die sich wäh­rend der Arbei­ten erge­ben­den Behin­de­run­gen auf der Staats­stra­ße und dem Geh- und Rad­weg, bit­tet das Staat­li­che Bau­amt die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Verständnis.