Vor­sicht! Schrei­ben einer Treu­hand­ge­sell­schaft ent­puppt sich als Köder zur Kaffeefahrt

Symbolbild Polizei

Dubio­se Ein­la­dun­gen einer ver­meint­li­chen Nie­der­säch­si­schen Treu­hand­ge­sell­schaft zu einer angeb­li­chen Scheck­über­ga­be gin­gen in den letz­ten Tagen bei meh­re­ren Bür­gern im Raum Kulm­bach und Bam­berg ein. Bei genau­em Hin­se­hen ent­pupp­te sich die sug­ge­rier­te Ver­an­stal­tung jedoch als Köder zur Teil­nah­me an einer Verkaufsfahrt.

Mit dem Anschein eines offi­zi­el­len Schrei­bens der Nie­der­säch­si­schen Treu­hand ver­sucht die omi­nö­se Post­fach-Fir­ma mög­lichst vie­le Bür­ger zur Teil­nah­me an der ange­prie­se­nen Ver­an­stal­tung zu bewe­gen. Mit­tels eines per­sön­li­chen Treu­hand-Ver­wal­ters wird den ahnungs­lo­sen Opfern vor­ge­gau­kelt, dass sie eine Viel­zahl von nicht aus­ge­zahl­ten Gewin­nen ver­schie­de­ner Fir­men und Ver­sand­häu­ser nicht erhal­ten oder genutzt hät­ten. Damit der Anspruch auf die­se Gewinn­ver­spre­chen nicht ver­fal­le, wer­den die per­sön­lich ange­schrie­be­nen Bür­ger nun zu einer Ver­an­stal­tung ein­ge­la­den, bei der ihnen ein Scheck über die vol­le Sum­me aus­ge­stellt wer­den soll. Für die Fahrt zur Ver­an­stal­tung könn­ten kosten­los bereit­ge­stell­te Bus­se genutzt werden.

Das Ver­spre­chen von Geld­ge­win­nen, Sach­prei­sen und Geschen­ken, die im Rah­men der Bus­fahrt über­ge­ben wer­den sol­len, sowie die Ver­wen­dung einer Post­fach­adres­se als Absen­der, sind untrüg­li­che Zei­chen für eine unse­riö­se „Kaf­fee­fahrt“, an deren Ende es die in Aus­sicht gestell­ten Gewin­ne nie­mals gibt, aber immer Abzocke erfolgt. Zur Scheck­über­ga­be wird zwar ein­ge­la­den, eine tat­säch­li­che Aus­zah­lung wird aber nie genannt oder nur als Opti­on in Aus­sicht gestellt. Das „gün­sti­ge Ange­bot“ mit kosten­lo­ser Bus­rei­se, Essen, Kaf­fee, Kuchen, Unter­hal­tung und Geschen­ken ist nur auf den ersten Blick ver­lockend. In Wirk­lich­keit geht es nur ums Geschäft und Abzocke.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei rät deshalb:

  • Lei­sten Sie der Ein­la­dung nicht Fol­ge und schicken Sie auch kei­ne Ant­wort­kar­ten zurück!
  • Las­sen Sie sich durch die Andro­hung vom Ver­fall des Gewin­nes bei Nicht­teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung nicht unter Druck setzen!

Wei­te­re Hin­wei­se fin­den Sie auch im Inter­net unter fol­gen­den Links:

http://​www​.poli​zei​.bay​ern​.de/​s​c​h​u​e​t​z​e​n​v​o​r​b​e​u​g​e​n​/​k​r​i​m​i​n​a​l​i​t​a​e​t​/​a​l​l​t​a​g​/​i​n​d​e​x​.​h​t​m​l​/​695

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