Bay­reuth: Ein­sicht in das Wäh­ler­ver­zeich­nis und Ertei­lung von Wahlscheinen

Wäh­ler­ver­zeich­nis liegt von 20. bis 24. Febru­ar aus – Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­ten wer­den bis 19. Febru­ar verschickt

Am 11. März sind Bay­reuths Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­ge­ru­fen, ihre Stim­me zur Wahl des Ober­bür­ger­mei­sters der Stadt abzu­ge­ben. Das Stimm­recht kann nur aus­üben, wer in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist oder einen Wahl­schein hat.

Wie das Rat­haus mit­teilt, wird das Wäh­ler­ver­zeich­nis von Mon­tag, 20. Febru­ar, bis ein­schließ­lich Frei­tag, 24. Febru­ar, für Wahl­be­rech­tig­te im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 3. Stock, Zim­mer 306, zur Ein­sicht bereit­ge­hal­ten – und zwar zu fol­gen­den Zei­ten: Am Montag/​Donnerstag, 20./23. Febru­ar, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr; am Dienstag/​Freitag, 21./24. Febru­ar, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr; am Mitt­woch, 22. Febru­ar, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.

Jeder Wahl­be­rech­tig­te kann die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der zu sei­ner Per­son im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Wer das Ver­zeich­nis für unrich­tig oder für unvoll­stän­dig hält, kann wäh­rend der Ein­sichts­frist schrift­lich oder zur Nie­der­schrift bei der Stadt Bay­reuth Beschwer­de erheben.

Wahl­be­rech­tig­te, die in dem Ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen sind, erhal­ten bis spä­te­stens 19. Febru­ar eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung mit einem Vor­druck für einen Antrag auf Ertei­lung eines Wahl­scheins. Wer kei­ne sol­che Benach­rich­ti­gung erhal­ten hat, aber glaubt, wahl­be­rech­tigt zu sein, muss Beschwer­de gegen das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­le­gen, wenn er nicht Gefahr lau­fen will, dass er sein Stimm­recht nicht aus­üben kann.

Wer einen Wahl­schein besitzt, kann sein Stimm­recht aus­üben durch Stimm­ab­ga­be in jedem Abstim­mungs­raum der Stadt Bay­reuth oder durch Brief­wahl, wenn ihm die Stimm­ab­ga­be in kei­nem Stimm­be­zirk der Stadt mög­lich ist.

Ein Wahl­schein kann bis zum 9. März, 15 Uhr, beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 3. Stock, Zim­mer 310, schrift­lich oder münd­lich, nicht jedoch tele­fo­nisch, bean­tragt wer­den. Der Wahl­schein, der Stimm­zet­tel und die Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den den Wahl­be­rech­tig­ten zuge­sandt. Bei der Brief­wahl müs­sen die Wahl­be­rech­tig­ten den Wahl­brief mit Stimm­zet­tel und Wahl­schein so recht­zei­tig an die auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­ne Stel­le ein­sen­den, dass er dort spä­te­stens am Wahl­tag bis 18 Uhr ein­geht. Er kann dort auch abge­ge­ben werden.