Leser­brief: Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf des Bebau­ungs­plans 110c (Maria-Ward-Schu­len)

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Anre­gun­gen und Bedenken

Sehr geehr­te Damen und Herren!

zu 4.2: Ruhen­der Verkehr

Kei­ne Pkw-Stell­plät­ze auf dem Gelän­de vor­zu­se­hen, ist eine ange­sichts der in der Plan­be­grün­dung dar­ge­stell­ten Umstän­de begrü­ßens­wer­te Entscheidung.

Die Zahl der vor­zu­se­hen­den Fahr­rad­stell­plät­ze hin­ge­gen erscheint zu gering. Selbst unter der Prä­mis­se, daß der­zeit nur ein gerin­ger Pro­zent­satz der Schü­le­rin­nen das Fahr­rad nutzt, darf nicht über­se­hen wer­den: Es ist – wenn­gleich bis­lang nicht durch fak­ti­sches Han­deln unter­mau­ert – erklär­ter Wil­le der Stadt, dem Fahr­rad eine zuneh­men­de Bedeu­tung zuwach­sen zu las­sen. Dies wird, so es nicht bei fol­gen­lo­sen Lip­pen­be­kennt­nis­sen bleibt, auch die Ver­kehrs­mit­tel­wahl der Schü­le­rin­nen beeinflussen.

Zwar ist auf den ersten Blick kein Vor­teil erkenn­bar, wenn Fuß- auf Rad­ver­kehr umge­stellt wird. Aber gibt es Erkennt­nis­se, wur­de über­haupt ver­sucht, sie zu gewin­nen, inwie­weit sich hin­ter der Fuß­läu­fig­keit viel­leicht „Eltern­ta­xi“ mit Aus­stieg in fuß­läu­fi­ger Ent­fer­nung zur Schu­le ver­birgt? Zudem hät­te, selbst wenn dies „nur“ eine mit­tel­ba­re Aus­wir­kung wäre, die früh­zei­ti­ge Nut­zung des Fahr­rads auf einem ver­hält­nis­mä­ßig kur­zen Schul­weg, der viel­leicht fuß­läu­fig zu bewäl­ti­gen wäre, Ein­fluß auf das spä­te­re Mobi­li­täts­ver­hal­ten jen­seits der Schu­le, wenn indi­vi­du­el­le Moto­ri­sie­rung eine Opti­on wird. Auch „Ride & Bike“, die Kom­bi­na­ti­on von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und Fahr­rad am Ziel­ort, darf trotz der Nähe zum ZOB eben­so wenig igno­riert wer­den wie „Bike or Ride“ (ÖPNV im Wech­sel mit dem Fahr­rad – je nach Wet­ter, Lust und Laune, …).

Im Rah­men der unver­kenn­ba­ren Not­wen­dig­keit, die Infra­struk­tur für den Rad­ver­kehr in der Stadt gene­rell deut­lich zu ver­bes­sern – das sprengt den Rah­men die­ses Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens, darf jedoch nicht aus dem Blick­feld ver­schwin­den -, ist eine aus­rei­chen­de, auf Zuwachs aus­ge­rich­te­te Stell­platz­ka­pa­zi­tät unver­zicht­bar. Wich­tig ist, eine Qua­li­tät der Stell­plät­ze (siche­res Anleh­nen und ‑schlie­ßen auch für etwa­ige, immer häu­fi­ger zu beob­ach­ten­de Son­der­kon­struk­tio­nen, Schutz – soweit mög­lich – vor Dieb­stahl, Van­da­lis­mus und Wit­te­rungs­ein­flüs­sen) vor­zu­ge­ben, die ihren Namen ver­dient – also mehr als deut­lich über die der­zeit in der Bam­ber­ger Stell­platz­sat­zung zu fin­den­den Kri­te­ri­en hinausgeht.

Zu 5: Grünordnung

Es ist dar­auf zu ach­ten, die zu begrü­nen­den Flä­chen – zumin­dest weit­ge­hend – mit stand­ort­ge­rech­ter hei­mi­scher Flo­ra zu gestal­ten. Die­se böte der Klein­tier­fau­na Nah­rung und Lebens­grund­la­ge und könn­te auf sol­che Wei­se ein wenig ech­te Natur in die dicht bebau­ten Stadt­ge­bie­te brin­gen (Tritt­stein­bio­to­pe). Fremd­län­di­sche Pflan­zen hin­ge­gen böten nur einer ver­schwin­dend gerin­gen Anzahl hier leben­der Tier­ar­ten Nahrung.

Auch im klei­nen Rah­men ist es mög­lich, mit­tels durch­dach­ter Pla­nungs­ent­schei­dun­gen öko­lo­gi­sche Ver­bes­se­run­gen zu bewir­ken, sei­en sie eher auf „tech­ni­scher“ (Ver­kehrs­ge­stal­tung) oder mehr auf „natür­li­cher“ (Arten- und Sor­ten­aus­wahl) Ebe­ne zu fin­den. Ange­sichts des­sen ver­mis­se ich jeg­li­che Aus­sa­gen zu Ener­gie und Umgang mit Was­ser. Hier soll­te drin­gendst nach­ge­bes­sert wer­den (ener­gie­spa­ren­de Bau­wei­se, Regen­was­ser­nut­zung und ‑ver­bleib, rege­ne­ra­ti­ve Ener­gien …). Auch im denk­mal­ge­schütz­ten Bereich ist zukunfts­ori­en­tier­tes Han­deln nicht ausgeschlossen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig