MdL Edu­ard Nöth: Bay­ern nach wie vor größ­ter Zah­ler im Länderfinanzausgleich

In einem Brief an die Man­dats- und Funk­ti­ons­trä­ger im CSU – Kreis­ver­band beton­te der Forch­hei­mer Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Edu­ard Nöth, dass Bay­ern nach wie vor der größ­te Zah­ler im Län­der­fi­nanz­aus­gleich ist, und dies mit einer neu­en Rekord­sum­me. Erst­mals ent­fällt sogar etwas mehr als die Hälf­te der Zahl­last auf Bay­ern : 3,66 Mrd Euro bei einem Aus­gleichs­vo­lu­men von bun­des­weit 7,3 Mrd Euro. Gegen­über dem Vor­jahr bedeu­tet dies, so MdL Edu­ard Nöth, eine noch­ma­li­ge Erhö­hung der Zahl­last um über 150 Mio Eiuro.

Betrach­tet man den bun­des­staat­li­chen Finanz­aus­gleich unter Ein­be­zie­hung der Umsatz­steu­er­ver­tei­lung, hat Bay­ern aus den Steu­er­ein­nah­men des Jah­res 2011 ins­ge­samt 5,4 Mrd Euro abge­ge­ben ( 3,7 Mrd Euro Län­der­fi­nanz­aus­gleich und 1,7 Mrd Euro Umsatz­steu­er­aus­gleich ). 16 % der baye­ri­schen Steu­er­ein­nah­men gehen der­zeit an die ande­ren Län­der , so Edu­ard Nöth. Auf der Emp­fän­ger­sei­te steht wie bis­her Ber­lin mit über 3 Mrd Euro mit wei­tem Abstand an der Spit­ze. Natür­lich hat auch Bay­ern jahr­zehn­te­lang von der län­der­über­grei­fen­den Soli­da­ri­tät pro­fi­tiert. Seit Bestehen des Län­der­fi­nanz­aus­gleichs hat Bay­ern ins­ge­samt 3,4 Mrd Euro erhal­ten, jedoch inzwi­schen sage und schrei­be 38,3 Mrd Euro ein­ge­zahlt. „Dies ist eine Erfolgs­ge­schich­te, auf die wir stolz sind“, so der Forch­hei­mer Landtagsabgeordnete.

Lei­der haben sich ande­re Län­der die­se Geschich­te nicht zum Bei­spiel genom­men. Edu­ard Nöth for­dert daher von den Neh­mer­län­dern ( ins­ge­samt 12 Bun­des­län­der ), sich um die Ver­bes­se­rung ihrer wirt­schaft­li­chen und finan­zi­el­len Situa­ti­on zu bemü­hen. Mit der Rekord­zah­lung von 3,7 Mrd Euro in 2011 stellt sich jedoch all­mäh­lich die Fra­ge nach den Gren­zen der Soli­da­ri­tät. Alle Betei­lig­ten soll­ten beden­ken, so Nöth, dass man den Schwa­chen nicht stär­ker macht, wenn man auf Dau­er den Star­ken schwächt. Ziel muss daher ein gerech­ter und maß­vol­ler Finanz­aus­gleich sein, der sei­ne eigent­li­che Funk­ti­on als Hil­fe zur Selbst­hil­fe erfüllt und die Zah­ler nicht über­for­dert. Dass das der­zei­ti­ge Aus­gleichs­sy­stem bis Ende 2019 befri­stet ist, kann nicht bedeu­ten, dass alle Schwä­chen und Unge­rech­tig­kei­ten bis dahin fest­ge­schrie­ben sind. Viel­mehr müs­sen so rasch wie mög­lich die gro­ben Unzu­läng­lich­kei­ten des Finanz­aus­gleichs besei­tigt werden.

Wie der CSU – Lan­des­po­li­ti­ker mit­teilt, ist Bay­ern zu Gesprä­chen mit den ande­ren Län­dern und dem Bund bereit. Erweist sich die­ser Weg jedoch als nicht gang­bar, plä­diert die CSU wohl oder übel das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt anzu­ru­fen . Gera­de im Hin­blick auf den Abbau der baye­ri­schen Staats­schul­den in Höhe von 32 Mrd Euro, der bis zum Jah­re 2030 ange­peilt ist, wäre eine Reform des Län­der­fi­nanz­aus­gleichs ein will­kom­me­ner Lösungs­an­satz, so Edu­ard Nöth abschließend.