MdL Edu­ard Nöth zur Absi­che­rung der Rettungskräfte

Mit gro­ßer Betrof­fen­heit hat der Forch­hei­mer CSU – Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Edu­ard Nöth auf die Ent­schei­dung des Sozi­al­ge­richts Bay­reuth reagiert, wonach das Gericht die Kla­ge des Wei­lers­ba­cher Feu­er­wehr­kom­man­dan­ten Micha­el Hen­kel auf Über­nah­me eines beim Ein­satz erlit­te­nen Scha­dens abge­lehnt hat. MdL Edu­ard Nöth kann die Reak­tio­nen aus Krei­sen der Ret­tungs­kräf­te durch­aus ver­ste­hen und wand­te sich des­halb umge­hend an den Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ster Jochim Herrmann.

Nöth bat den zustän­di­gen Kom­mu­nal­mi­ni­ster die­ses Urteil zum Anlass zu neh­men, die Absi­che­rung unse­rer Ret­tungs­kräf­te auf den Prüf­stand zu stel­len. Es kann doch nicht sein, so der Abge­ord­ne­te, dass zum Teil unbe­kann­te Vor­schä­di­gun­gen bei Ret­tungs­kräf­ten die­se bei Ver­let­zun­gen im Ein­satz von Lei­stun­gen der Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rung aus­schlie­ßen. Edu­ard Nöth sieht als Fol­ge die­ser Sicht­wei­se des Gerichts eine mas­si­ve Beschä­di­gung des Ehren­am­tes und der Nach­wuchs­ge­win­nung. Eine Moti­va­ti­on, den anspruchs­vol­len Dienst bei Feu­er­wehr, THW oder BRK zu über­neh­men, sei die­se Gerichts­ent­schei­dung jeden­falls nicht. Soll­te dies ledig­lich als Ver­si­che­rungs­lücke ange­se­hen, so Edu­ard Nöth in sei­nem Schrei­ben, so sei die­se zum Schutz unse­rer Ret­tungs­kräf­te bal­digst zu schließen.

Auch der Wei­lers­ba­cher CSU – Orts­vor­sit­zen­de Mar­co Frie­pes befür­wor­tet eine rasche poli­ti­sche Bewer­tung die­ses Sozi­al­ge­richts­ur­teils, anson­sten befürch­tet er wie Edu­ard Nöth nega­ti­ve Fol­gen für alle ehren­amt­li­che Akti­vi­tä­ten unse­rer Bürger.