Ver­kehrs­si­cher­heits­ak­ti­on der Poli­zei unter Ein­be­zie­hung der Grund- und Haupt­schu­le Bindlach

Symbolbild Polizei

Ver­kehrs­pro­jekt: „Ver­hal­ten von Kraft­fah­rern beim Vor­bei­fah­ren an einem Schul­bus, der die Warn­blink­an­la­ge ein­ge­schal­tet hat!“

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Land beab­sich­tigt am Mitt­woch, 25.01.2012, von 08.15 – 09.00 h, in Bind­lach, Bay­reu­ther Stra­ße 4 (unmit­tel­bar vor der Schu­le), eine Ver­kehrs­si­cher­heits­ak­ti­on in Koope­ra­ti­on mit der Schu­le Bind­lach (Klas­se 9) durch­zu­füh­ren. Hier­bei wer­den Fahr­zeug­füh­rer, die zu schnell an einem Schul­bus mit ein­ge­schal­te­ter Warn­blink­an­la­ge vor­bei­fah­ren (Geschwin­dig­keits­mes­sung mit Hand­la­ser), von einem Poli­zei­be­am­ten ange­hal­ten und anschlie­ßend von Schü­lern der Klas­se 9 der Volks­schu­le Bind­lach über ihr Fehl­ver­hal­ten in Kennt­nis gesetzt (Vor­schrift: Schritt­ge­schwin­dig­keit – ca. 4–7 km/​h!).

Den Kraft­fah­rern wird die jewei­li­ge Höhe der Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung, sowie die ent­spre­chen­de Buß­geld­an­dro­hung mit­ge­teilt. Nach der poli­zei­li­chen Beleh­rung (ohne die Ein­lei­tung eines Buß­geld­ver­fah­rens) erhal­ten dann die Kraft­fah­rer noch eine Info­bro­schü­re über das kor­rek­te Ver­hal­ten an Bus­hal­te­stel­len überreicht.

Die Ein­be­zie­hung von Schü­lern wur­de des­halb vor­ge­nom­men, da sie selbst Mit­fah­rer in Schul­bus­sen sind und fest­stel­len wer­den, dass sehr vie­le Fahr­zeug­füh­rer die Regeln nach § 20 StVO nicht ken­nen bzw. nicht beachten.

Anlass für die­se Akti­on waren unter ande­rem auch zwei fol­gen­schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le bei denen jeweils 1 Schul­kind töd­lich (Lkrs. Kulm­bach, „Krum­me Foh­re“ im Jahr 2005) und ein Schü­ler schwer ver­letzt (2004 in Gold­kro­nach) wurden.

Eben­so wird der ver­kehrs­er­zie­he­ri­sche Effekt bei den Kraft­fah­rern durch die Hin­zu­zie­hung von Schü­lern sicher tief­grei­fen­der sein.