Ver­bes­se­run­gen bei den För­der­pro­gram­men der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) für die Sanie­rung von Wohngebäuden

Das Land­rats­amt Forch­heim informiert

Die KfW-Ban­ken­grup­pe wei­tet 2012 die För­de­run­gen für die Sanie­rung von Wohn­ge­bäu­den aus. Durch ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen wird die Wohn­qua­li­tät ver­bes­sert und zudem ein Bei­trag zum Kli­ma­schutz gelei­stet. Bau­herrn, die ener­gie­spa­rend moder­ni­sie­ren oder einen effi­zi­en­ten Neu­bau rea­li­sie­ren möch­ten, wer­den wei­ter­hin mit För­der­kre­di­ten im Rah­men der Pro­gram­me „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren“ und „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Bau­en“ unter­stützt. Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den mit max. zwei Wohn­ein­hei­ten kön­nen pri­va­te Bau­herrn anstel­le eines zins­ver­bil­lig­ten Kre­dits einen Inve­sti­ti­ons­zu­schuss bekommen.

Die bis­he­ri­gen Zuschüs­se wur­den zum 01.01.2012 in allen För­der­stu­fen um jeweils 2,5 % erhöht. Für Ein­zel­maß­nah­men (z. B. Hei­zungs­er­neue­rung oder Wär­me­däm­mung) gibt es einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % bzw. max. bis zu 3.750 Euro je Wohn­ein­heit. Bei umfas­sen­der Sanie­rung und Errei­chen bestimm­ter KfW-Effi­zi­enz­haus-Stan­dards stei­gen die Zuschüs­se auf bis zu 20 % der Inve­sti­ti­ons­sum­me, max. 15.000 Euro pro Wohn­ein­heit. Das ange­streb­te ener­ge­ti­sche Niveau sowie die geplan­ten Maß­nah­men sind in der Regel bei Antrag­stel­lung durch einen Sach­ver­stän­di­gen zu bestätigen.

Auch die Fach­pla­nung und Beglei­tung durch einen Ener­gie­be­ra­ter wäh­rend der Bau- bzw. Sanie­rungs­pha­se bestehen­der Gebäu­de wird geför­dert. Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten, seit Janu­ar 2012 max. 4.000 Euro (bei Rech­nungs­stel­lung bis 31.12.2011 För­der­höchst­be­trag max. 2.000 Euro).

Ab April 2012 kann über das Pro­gramm „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren“ auch ein Zuschuss bean­tragt wer­den, wenn bei bestehen­den Hei­zungs­an­la­gen die Wär­me­ver­tei­lung als Ein­zel­maß­nah­me opti­miert wird, also z. B. ein hydrau­li­scher Abgleich durch­ge­führt, die ein­zel­nen Tei­le der Hei­zungs­an­la­ge auf­ein­an­der abge­stimmt oder bestehen­de Pum­pen durch Hoch­ef­fi­zi­enz­pum­pen ersetzt werden.

Das För­der­pro­gramm „Alters­ge­recht Umbau­en“ wird eben­falls fort­ge­führt. Mit die­sem Kre­dit­pro­gramm kön­nen z. B. der Umbau von Bädern und der Ein­bau von Auf­zü­gen sowie umfas­sen­de Moder­ni­sie­run­gen finan­ziert wer­den, die not­wen­dig sind, um eine Woh­nung alters­ge­recht einzurichten.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Antrag­stel­lung für alle KfW-Pro­gram­me: Der Antrag ist grund­sätz­lich vor Beginn der Hand­wer­kerlei­stung vor Ort zu stellen

  • für die Zuschuss­va­ri­an­te direkt bei der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW)
  • für die Dar­le­hens­pro­gram­me über die jewei­li­ge Hausbank.

Aus­nah­me: Der Zuschuss für Bau­be­glei­tung kann erst im Nach­hin­ein bean­tragt werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu allen KfW-Pro­gram­men kön­nen Sie im Inter­net unter www​.kfw​.de nach­le­sen oder beim Info­cen­ter der KfW Ban­ken­grup­pe unter Tele­fon­num­mer 0800 / 5399002 erfragen.

Außer­dem bie­tet die Ener­gie-Info­stel­le des Land­krei­ses Forch­heim am Don­ners­tag, 16. Febru­ar 2012, in der Dienst­stel­le Lösch­wöhrd­str. 5, in Forch­heim wie­der eine kosten­lo­se Bür­ger­be­ra­tung an. Für die­se indi­vi­du­el­len Bera­tungs­ter­mi­ne (je ca. 30 Minu­ten) ist eine vor­he­ri­ge Anmel­dung erfor­der­lich, Tel. 09191/86–6101.