Verbesserungen bei den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Sanierung von Wohngebäuden
Das Landratsamt Forchheim informiert
Die KfW-Bankengruppe weitet 2012 die Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden aus. Durch energetische Sanierungen wird die Wohnqualität verbessert und zudem ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Bauherrn, die energiesparend modernisieren oder einen effizienten Neubau realisieren möchten, werden weiterhin mit Förderkrediten im Rahmen der Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ unterstützt. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit max. zwei Wohneinheiten können private Bauherrn anstelle eines zinsverbilligten Kredits einen Investitionszuschuss bekommen.
Die bisherigen Zuschüsse wurden zum 01.01.2012 in allen Förderstufen um jeweils 2,5 % erhöht. Für Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungserneuerung oder Wärmedämmung) gibt es einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % bzw. max. bis zu 3.750 Euro je Wohneinheit. Bei umfassender Sanierung und Erreichen bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standards steigen die Zuschüsse auf bis zu 20 % der Investitionssumme, max. 15.000 Euro pro Wohneinheit. Das angestrebte energetische Niveau sowie die geplanten Maßnahmen sind in der Regel bei Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Auch die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während der Bau- bzw. Sanierungsphase bestehender Gebäude wird gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten, seit Januar 2012 max. 4.000 Euro (bei Rechnungsstellung bis 31.12.2011 Förderhöchstbetrag max. 2.000 Euro).
Ab April 2012 kann über das Programm „Energieeffizient Sanieren“ auch ein Zuschuss beantragt werden, wenn bei bestehenden Heizungsanlagen die Wärmeverteilung als Einzelmaßnahme optimiert wird, also z. B. ein hydraulischer Abgleich durchgeführt, die einzelnen Teile der Heizungsanlage aufeinander abgestimmt oder bestehende Pumpen durch Hocheffizienzpumpen ersetzt werden.
Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wird ebenfalls fortgeführt. Mit diesem Kreditprogramm können z. B. der Umbau von Bädern und der Einbau von Aufzügen sowie umfassende Modernisierungen finanziert werden, die notwendig sind, um eine Wohnung altersgerecht einzurichten.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung für alle KfW-Programme: Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Handwerkerleistung vor Ort zu stellen
- für die Zuschussvariante direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- für die Darlehensprogramme über die jeweilige Hausbank.
Ausnahme: Der Zuschuss für Baubegleitung kann erst im Nachhinein beantragt werden.
Weitere Informationen zu allen KfW-Programmen können Sie im Internet unter www.kfw.de nachlesen oder beim Infocenter der KfW Bankengruppe unter Telefonnummer 0800 / 5399002 erfragen.
Außerdem bietet die Energie-Infostelle des Landkreises Forchheim am Donnerstag, 16. Februar 2012, in der Dienststelle Löschwöhrdstr. 5, in Forchheim wieder eine kostenlose Bürgerberatung an. Für diese individuellen Beratungstermine (je ca. 30 Minuten) ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, Tel. 09191/86–6101.
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