Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern infor­miert: Ein­stieg in die „Ren­te mit 67“

Die Alters­gren­ze für die Regel­al­ters­ren­te wird ab 2012 von 65 Jah­ren auf 67 Jah­re erhöht. Die neue Alter­gren­ze gilt aber nicht sofort, son­dern wird für die Jahr­gän­ge 1947 bis 1964 stu­fen­wei­se ange­ho­ben, so die Regio­nal­trä­ger der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Bay­ern. Für die Jahr­gän­ge 1947 bis 1958 erfolgt die Anhe­bung in Ein-Monats-Schrit­ten, für die Jahr­gän­ge 1959 bis 1963 in Zwei-Monats-Schrit­ten. Wer 1947 gebo­ren wur­de, kann die Regel­al­ters­ren­te mit 65 Jah­ren und einem Monat in Anspruch neh­men. Ab Jahr­gang 1964 gibt es die Regel­al­ters­ren­te erst mit 67 Jahren.

Für bestimm­te Per­so­nen­krei­se gibt es auch zukünf­tig die Mög­lich­keit, bereits mit Voll­endung des 65. Lebens­jah­res eine Ren­te ohne Abschlag zu erhal­ten. So kön­nen zum Bei­spiel schwer­be­hin­der­te Men­schen, die 35 Ver­si­che­rungs­jah­re haben, oder Ver­si­cher­te, die 45 Jah­re Pflicht­bei­trä­ge und Berück­sich­ti­gungs­zei­ten zurück­ge­legt haben, wei­ter­hin mit 65 Jah­ren ohne Abschlä­ge in Ren­te gehen.

Wer vor 65 Jah­ren in Ren­te gehen will, muss bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen, wie eine Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit, erfül­len und in der Regel lebens­lan­ge Abschlä­ge in Kauf nehmen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen Ren­ten­ar­ten, zum frü­hest­mög­li­chen Ren­ten­be­ginn und den Hinz­ver­dienst­re­ge­lun­gen gibt es beim kosten­lo­sen Bür­ger­te­le­fon unter 0800 1000 48088 und in allen Aus­kunfts- und Beratungsstellen.