Sil­ve­ster­feu­er­werk – Las­sen Sie es kra­chen, aber richtig!

Symbolbild Polizei

„Wir wol­len, dass Sie sicher ins neue Jahr wech­seln, des­halb soll­ten Sie beim Abbren­nen von Feu­er­wer­ken eini­ge grund­sätz­li­che Regeln beach­ten!“ betont Ober­fran­kens Poli­zei­prä­si­dent Rein­hard Kun­kel zum Jah­res­wech­sel. „Vie­le Sil­ve­ster­par­tys enden lei­der nicht immer fol­gen­los, wenn durch den unsach­ge­mä­ßen Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern Sachen beschä­digt oder sogar Men­schen ver­letzt werden.“

Die Bilanz der Sil­ve­ster­nacht 2010 belegt, dass vie­le Fei­ern­de mit dem rich­ti­gen Umgang und der Hand­ha­bung von Feu­er­werks­ra­ke­ten und ‑kra­chern nicht ver­traut sind. Wenn­gleich in der Sil­ve­ster­nacht des letz­ten Jah­res kei­ne Per­so­nen ernst­haft ver­letzt wur­den, sorg­ten doch rund 15 klei­ne­re Brän­de von Müll­be­häl­tern und Con­tai­nern und min­de­stens zehn durch Böl­ler gespreng­te Brief­kä­sten für den Ein­satz von Feu­er­wehr und Polizei.

Lebens­ge­fähr­li­che Kra­cher aus Osteuropa

Ins­be­son­de­re die Sicher­heits­ri­si­ken von Feu­er­werks­kör­pern aus Ost­eu­ro­pa, wie Tsche­chi­en oder Polen, wer­den von vie­len Käu­fern ver­kannt. Nicht sel­ten kommt es beim Abfeu­ern die­ser Kra­chern zu erheb­li­chen Ver­let­zun­gen. Art, Men­ge und Ener­gie des Schwarz­pul­vers sowie die Taug­lich­keit der Zün­der ent­spre­chen häu­fig nicht den deut­schen Sicher­heits­be­stim­mun­gen. Wäh­rend in Deutsch­land alle im Han­del erhält­li­chen pyro­tech­ni­schen Arti­kel von der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM) gete­stet und mit einem Zulas­sungs­zei­chen ver­se­hen sind, fehlt mei­stens bei ein­ge­führ­ten Sil­ve­st­er­kra­chern ent­we­der eine der­ar­ti­ge Zulas­sung oder die Prüf­zei­chen sind gefälscht.

Wer sol­che Feu­er­werks­kör­per nach Deutsch­land ein­führt, macht sich zudem nach dem Spreng­stoff­ge­setz straf­bar. Die Poli­zei ach­tet des­halb ver­stärkt bei Kon­trol­len auf der­ar­ti­ge Feu­er­werks­kör­per aus dem Aus­land. Bereits Anfang Dezem­ber kas­sier­ten Schlei­er­fahn­der der Markt­red­wit­zer Poli­zei 1280 unge­prüf­te Pyros, die ein Thü­rin­ger nach einem Besuch in Tsche­chi­en in sei­nem Auto ein­schmug­geln woll­te. Der 22-Jäh­ri­ge hat­te die in Deutsch­land nicht zuge­las­se­nen Sil­ve­st­er­kra­cher in Tsche­chi­en gekauft und war mit den Böl­lern auf der Rück­rei­se nach Gotha. Er muss sich nun wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Spreng­stoff­ge­setz ver­ant­wor­ten und war die zwar gün­stig erstan­de­nen Feu­er­werks­kör­per schließ­lich auch noch los.

Kla­re Rege­lun­gen zum Feuerwerk

Soge­nann­te Klein­feu­er­wer­ke (pyro­tech­ni­sche Gegen­stän­de der Klas­se II), wie Rake­ten, Böl­ler, Luftheu­ler und Fon­tä­nen dür­fen aus­schließ­lich im Zeit­raum vom 29. bis 31. Dezem­ber (Don­ners­tag bis Sams­tag) und nur an Erwach­se­ne ver­kauft wer­den. Ein Abbren­nen die­ser Klein­feu­er­wer­ke ist nur an Sil­ve­ster und am Neu­jahrs­tag erlaubt, nicht aber von Min­der­jäh­ri­gen und nicht in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alten­hei­men. Wer noch kei­ne 18 Jah­re alt ist, muss sich auf Kleinst­feu­er­wer­ke wie Wun­der­ker­zen, Knall­erb­sen und Par­ty­ar­ti­kel beschrän­ken, die auch wäh­rend des gesam­ten Jah­res gezün­det wer­den dürfen.

Damit Sie unbe­scha­det ins neue Jahr kom­men, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei zu einem umsich­ti­gen Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Ver­wen­den Sie nur Feu­er­werks­ar­ti­kel mit einer BAM-Kennzeichnung.
  • Beach­ten Sie zwin­gend die Gebrauchsanweisung!
  • Bewah­ren Sie Feu­er­werks­kör­per sicher vor Kin­dern auf.
  • Füh­ren Sie kei­ne pyro­tech­ni­schen Arti­kel in den Taschen Ihrer Klei­dung mit.
  • Schie­ßen Sie kei­ne Böl­ler oder Rake­ten in Men­schen­men­gen oder auf Gebäude!
  • Wenn bereits gezün­de­te Sil­ve­st­er­kra­cher ver­sa­gen, dann las­sen Sie die­se lie­gen und zün­den sie die „Blind­gän­ger“ kei­nes­falls erneut an!
  • Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eige­nes Feuerwerk.